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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                       Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                         Seite 1 von 8

Auftraggeber                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH
                                 Paradiesstraße 14b
                                 97080 Würzburg
                                 QM-Nr. 04102020050

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           Australia
Typ                              Australia 8019
Radgröße                         8,0Jx19H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                  (mm)
32046        Australia 8019 /74,1-Ø65,1           5/112/65,1          35         735    2175
35719

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       46231
Herstellerzeichen                DBV
Radtyp und Ausführung            Australia 8019
Radgröße                         8,0Jx19H2
Einpresstiefe                    ET (s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der                Bund         Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
        Befestigungsmittel
S01     Spezialschraube        Kegel 60°    110                      28                 49423
        M12x1,5
S02     Spezialschraube        Kegel 60°    110                      29,5               49468
        M12x1,25
S03     Spezialschraube        Kegel 60°    135                      29,5               49468
        M12x1,25
S04     Spezialschraube        Kegel 60°    120                      29,5               49468
        M12x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Alfa Romeo
                                 Chrysler
                                 Fiat
                                 Opel
                                 Saab

Spurverbreiterung                innerhalb 2%



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                        Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Giulietta          77-129         225/35R19   K2b K6g T88                        A01 A12 A14
940                     77-129         235/35R19   G01 K1b K2b K4i K6a K6h T91        A18 A58 B29
e3*2007/46*0027*..      77-129         245/30R19   K1c K2b K4i K6a K6h T89            Flh S02
Jeep Cherokee           103-200        225/45R19   T96                                A12 A14 A18
KL                      103-200        235/45R19   A01 K1a                            A57 JnT R34
e4*2007/46*0783*..      103-200        245/45R19   A01 K1a                            S03
Jeep Renegade 2WD       81-103         225/45R19                                      A12 A14 A18
BU                      81-103         235/45R19                                      A58 S04
e3*2007/46*0300*..      81-103         245/40R19   A01 K2b
                        81-103         245/45R19   A01 K2b
Jeep Renegade 4WD       88-125         225/45R19                                      A12 A14 A18
BU                      88-125         235/45R19                                      A56 S04
e3*2007/46*0300*..      88-125         245/40R19   A01 K2b
                        88-125         245/45R19   A01 K2b
Fiat 500X 2WD           81-103         225/40R19                                      A12 A14 A18
334                     81-103         235/35R19   A01 K1a K2b                        A58 S04
e3*2007/46*0318*..      81-103         235/40R19   A01 K1a K2b
Fiat 500X 4WD           100-125        225/40R19                                      A12 A14 A18
334                     100-125        235/35R19   A01 K1a K2b                        A56 S04
e3*2007/46*0318*..      100-125        235/40R19   A01 K1a K2b
Fiat Croma              85-110         245/30R19   L02 T89                            A01 A12 A14
194                     85-147         235/35R19   LK6 T88 T91                        A18 Car S01
e3*2001/116*0210*..     85-147         245/35R19   L02 T89 T93
Opel Adam S             110            215/35R19   K2b                                A01 A12 A14
S-D                                                                                   A18 A58 Y84
e1*2001/116*                                                                          S01
0379*31-..
Opel Astra-H            59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A18
A-H                     59-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Flh S01
e1*2001/116*0261*..;    59-147         235/35R19   A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56
e1*2007/46*0344*..
Opel Astra-H Caravan    59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A18
A-H/SW -/Van            59-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Car S01
e1*2001/116*0293*..;    59-147         235/35R19   A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56
e1*2007/46*0341*..;
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC        59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A18
A-H/C                   59-177         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Cpe S01
e4*2001/116*0094*..     59-177         235/35R19   A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56
Opel Astra-H Twin Top   77,103         215/35R19   T85                                A12 A14 A18
A-H/C                   77-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Cbo S01
e4*2001/116*0094*..     77-147         235/35R19   A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56
Opel Corsa-D            88-110         215/35R19   G78 K1c K2b K41 K46 K56 T85        A01 A12 A14
S-D                                                                                   A18 Flh K44
e1*2001/116*                                                                          S01
0379*00-29




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Corsa-D OPC       141           215/35R19     G78 K1c K2b K44 K46 K56 T85           A01 A12 A14
S-D                                                                                      A18 Flh S01
e1*2001/116*
0379*00-29
Opel Meriva-B          55-103        225/35R19     T84 T88 Z18                           A12 A14 A18
S-D/Monocab B /-V      55-103        225/35R19     A01 LM1 T84 T88                       S01
e4*2007/46*0165*..;    70, 74        215/35R19     NoD T85
e4*2007/46*0271*..
incl. Facelift 2014
Opel Signum            74-155        225/35R19     K1a K2b T88                           A01 A12 A14
Vectra/Car, Z-C/S      74-184        235/35R19     K1a K1b K2b T87 T91                   A18 Flh S01
e1*2001/116*0214*..,   74-184        245/30R19     K1c K2b K56 T89
e1*2001/116*0291*..
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19     K1a K2b T84 T88                       A01 A12 A14
Vectra/Lim, Z-C        74-206        235/35R19     K1a K1b K2b T87 T91                   A18 Flh Lim
e1*98/14*0187*..,      74-206        245/30R19     K1c K25 K2b K56 T89                   S01
e1*2001/116*0290*..
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19     T88                                   A12 A14 A18
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19     A01 K1a K1b K2b T91                   Car S01
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19     A01 K1c K2b K56 T89
e1*2001/116*0292*..
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19     T88                                   A12 A14 A18
A-H/Monocab /-V        74-147        235/35R19     A01 G01 T88 T91                       S01
e1*2001/116*0325*..;   74-177        235/35R19     R09 T91
e1*2007/46*0497*..:
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-3               88-206        235/35R19     K56 LK6 T91                           A01 A12 A14
YS3F                                                                                     A18 A58 Car
e4*2001/116*0065*..,                                                                     Cbo KOV Lim
e4*2001/116*0077*..                                                                      S01
Saab 9-5               88-191        235/35R19     K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56       A01 A12 A14
YS3E                                               T91 Z49                               A18 S01
e11*96/27*0073*..,
e4*2001/116*0096*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 5 von 8
Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                     Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                      Seite 6 von 8
K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                      Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                     Seite 7 von 8
R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Fließheck.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Juli 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46231 nach §22 StVZO

Anlage 25 zum Gutachten Nr. 55008606 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ Australia 8019
Hersteller                    Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2005.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Juli 2015




Schmidt                                                                     00232046.DOC




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