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							        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                            Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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        Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
        Raddaten:
        Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 39
        Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
        Technische Daten, Kurzfassung
        Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                              och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung       Kennzeichnung                       (mm)                     last      umf.      Fertig
                      Rad                 Zentrierring                                                 (kg)      (mm)      datum
        110539566/LG2 HE6560/LG2X LK5/110 ohne                                     65,1                    690     2260     01/16
        X
        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
        Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
        Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
        BU           e3*2007/46*0300*.. 81 - 125 215/65R16 98               12O                       Allradantrieb;
                                                                                                      Frontantrieb;
50718




                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                      73C; 74A; 76U

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
        Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                     für Typ : 334
        Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                     für Typ : 194
        Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194
                                                     120 Nm für Typ : 334
        Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
        194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16                 12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  225/50R16 92              12A                       51A; 71C; 721; 725;
                                         85 - 147 215/55R16                 12K; 51G                  73C; 74A; 74H; 76U
                                                  225/50R16 92W             12A
                                                  225/55R16 95              12A




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                            Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
        334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/60R16 95               121                      Frontantrieb;
                                                 225/55R16 95               124                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/55R16 98               11A; 12A; 248            51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74A; 76U
        334            e3*2007/46*0318*..      100 - 125 215/60R16 95       121                      Allradantrieb;
                                                         225/55R16 95       11A; 12A; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/55R16 98       11A; 12A; 248            51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                     73C; 74A; 76U

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
        Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
        Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
        A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                     e1*2007/46*0344*..            205/55R16 90             QFA                      12K; 51A; 71C; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A; 76U
50718




        Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
        A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R16 90             QFA                      12K; 51A; 71C; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A; 76U

        Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
        A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16    51G                                   Cabrio; Coupe;
                                                  205/55R16 90 QFA                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12K; 51A; 71C; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A; 76U

        Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
        A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                     e1*2007/46*0341*..            205/55R16 90             QFA                      12K; 51A; 71C; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A; 76U




                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
        Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74      195/45R16 84      5EA                      5-Loch Radanschluss;
        COMBO-C e1*98/14*0179*..                       195/50R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
        Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,              205/45R16 83      5DW                      12A; 51A; 71C; 721;
        CNG          e1*2007/46*0293*..                205/45R16 87      5ET                      725; 73C; 74A
        Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
        Van          e1*2007/46*0129*..
        COMBO-C- K886
        VAN
        Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
        Van-CNG
        COMBO-C- L620
        VAN-CNG

        Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
        S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  195/50R16 84               11A; 26P                 Corsa-E; ab
                                              195/55R16 87               11A; 26P                 e1*2001/116*0379*32;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 76U
        S-D            e1*2001/116*0379*..   110       195/50R16 84      12I                      Adam-S;
                                                       195/55R16         12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R16 83      11A; 12A; 54A            51A; 71C; 721; 725;
50718




                                                       205/50R16 87      12A                      73C; 74A; 76U
                                                       205/55R16 91      12A
        S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 92   195/50R16 84                               Corsa D; bis
                                             110       195/50R16 84      52J                      e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                  2-türig; 4-türig;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 76U
        S-D            e1*2001/116*0379*..   141       195/55R16         51G; 52J                 nur Opel Corsa D OPC;
                                                       205/50R16         51G; 52J                 bis
                                                                                                  e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 76U;
                                                                                                  76Z

        Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
        CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74              195/45R16 80      11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 915

        Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
        CORSA-C- L659                 74               195/45R16 80      11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
        VAN                                            205/45R16 83      11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 915




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
        S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87       12A; 5ET; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
        D/MONOCA                                      195/55R16 91       12A; 51J                 51A; 71C; 721; 725;
        BB
                                        55 - 96       195/60R16          12A; 51G                 73C; 74A
                                        55 - 103      205/55R16          12K; 51G

        Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
        S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88       195/55R16 87       12A; 5ET; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
        MONOCAB                                       195/55R16 91       12A; 51J                 51A; 71C; 721; 725;
        B/ V                            55 - 96       195/60R16          12A; 51G                 73C; 74A
                                        55 - 103      205/55R16          12K; 51G

        Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
        X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        195/50R16 88       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      205/45R16 87       11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 721;
                                                      205/50R16          11A; 22Q; 24M; 51G       725; 73C; 74A; 76U
        X01Monocab e1*2001/116*0215*..        132     185/55R16          51G                      Nur Meriva OPC;
                                                      205/50R16          11A; 22Q; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                  12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 76U
50718




        Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
        VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
        R, VECTRA
                                               215/55R16                 51G                      51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76U
        Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 205/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
                                              74 - 184 215/55R16         51G                      51A; 71C; 721; 725;
                                                                                                  729; 73C; 74A; 76U

        Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
        VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
        Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          215/55R16            51G                      12T; 51A; 71C; 721;
                       e11*2001/116*0235*..
        Z18XE                                                                                     725; 729; 73C; 74A
        Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              74 - 184 215/55R16         51G                      12T; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                  76U
        Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/55R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
        Z18XE                                                                                     12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A; 76U




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                            Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
        VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                    51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 155 215/55R16                    51G                      12T; 51A; 71C; 721;
                                                                                                     725; 729; 73C; 74A;
                                                                                                     76U
        Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 129 205/55R16           51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                               74 - 184 215/55R16           51G                      11H; 12T; 51A; 71C;
                                                                                                     721; 725; 729; 73C;
                                                                                                     74A; 76U

        Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
        A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 110 195/60R16                12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
        H/Monocab e1*2007/46*0497*..      74 - 147 205/55R16                12T; 51G                 51A; 71C; 721; 725;
                                                   215/55R16 93             12A; 5GG                 73C; 74A; 76U
        A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16                 12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
        H/Monocab-                                 215/55R16 93             12A                      51A; 71C; 721; 725;
        CNG
                                                                                                     73C; 74A; 76U

        Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
        A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 110 195/60R16                  12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
        H/Monocab/V                     74 - 147 205/55R16                  12T; 51G                 51A; 71C; 721; 725;
50718




                                                 215/55R16 93               12A; 5GG                 73C; 74A; 76U

        Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
        T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16 91                11A; 22B; 22N            Nur Zafira A OPC und
        AB
                                                                                                     Edition;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                                     725; 73C; 74A
        T98MONOC e1*98/14*0110*..              60 - 108 205/55R16 91        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
        AB                                                                  24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 721;
                                                         225/50R16-92       11A; 22B; 22F; 22N;      725; 73C; 74A
                                                                            24C; 24D

        Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
        Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
        ersetzt werden.
        Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
        Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
        Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
        Verkaufsbezeichnung:    CADILLAC BLS
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
        YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 154 215/55R16                    12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                                      110 - 188 205/55R16                   12T; 51G; 52J            71C; 721; 725; 73C;
                                                215/55R16                   12T; 51G; 52J            74A



                                          Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                            von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
        YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 110    205/60R16 92        11A; 362                 Kombi; Limousine;
        YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 154    225/55R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         88 - 184    205/55R16           51G                      12T; 51A; 71C; 721;
                                                     215/55R16           51G                      725; 73C; 74A; 76U
                                            88 - 206 205/55R16           51G; 52J
                                                     215/55R16           51G; 52J
                                            206      225/55R16           51G; 52J

        Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
        YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92          11A; 362                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                         110 - 184 205/55R16             51G                      Aero;
                                                   205/60R16 92W         11A; 362                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/55R16             51G                      12T; 51A; 71C; 721;
                                                                                                  725; 73C; 74A

        Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
        Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
        YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16             11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                         24M; 51G; 52J            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                      215/55R16          11A; 21P; 22I; 22M;      11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                         24M; 51G                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  76U
50718




        YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W                                Kombi; Limousine;
                                            88 - 184 215/55R16     11A; 21P; 22I; 51G             10B; 10S; 11B; 11G;
                                            120 - 184 205/55R16    51G; 52J                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                  76U

        Auflagen
        10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
             Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
             entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
        10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
        11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
             oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
             FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
             Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
             lassen.
        11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
             Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
             ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
             den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
             bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
             der Fahrzeugpapiere enthält.
        11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
             sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
             Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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               gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
               gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
               ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
        11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
             Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
             nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
        121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
             auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
        124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
             auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
        12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
             Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
             Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
             aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
        12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
               Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
               wird, möglich.
        12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
             Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
        12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
             Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
             wird, möglich.
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        12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
             Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
             Fahrzeuges genannt wird, möglich.
        21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
             der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
             herzustellen.
        22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
             Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
             gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
               Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
               der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
               herzustellen.
        22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
             Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
             des Reifens) herzustellen.
        22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
             Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
             Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
             kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
             (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
        24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
             des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
        24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
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             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
             Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
             Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
             gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
             Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
             abgedeckt sein.
        26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
             der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
             bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
             beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
        362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
             Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
        51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
             Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
             Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
             Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
        51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
             Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
             EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
             Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
             des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
        51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
             Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
             konzipiert, dass sie vor allem in Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
        54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
             Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
             wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
             berücksichtigen.
        5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 974kg.
        5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1000kg.
        5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1090kg.
        5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
             Achslast von 1230kg.
        71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
             werden.
        721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
             außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
             Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
             Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
             Ventilherstellers zu beachten.
        725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
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             Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
        729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
             das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
             Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
             Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
        73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
        74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
             die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
             Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
             beachten.
        74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
             Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
        76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
             mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
        76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
        915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
             5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
             Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
             zulässig.
        QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
             (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
             225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
             haben.




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
        Gutachten 366-0049-16-WIRD
        zur Erteilung der ABE 50718
        ANLAGE: 7                                                         Radtyp: HE6560
        Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 10.02.2016
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        Nacharbeitsprofile Fahrzeug
        Fahrzeug:

               Hersteller:       OPEL
               Fahrzeugtyp:      S-D
               Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
               Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

               Variante(n):

        Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                         Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                             von [mm]             bis [mm]
                     26B                      x = 300             y = 300                    VA
                     26P                      x = 250             y = 250                    VA

        Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                         Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                          von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                     27F                   x = 300       y = 300             25                HA
                     27H                   x = 300       y = 300              8                HA
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                     26J                   x = 300       y = 300             30                VA
                     26N                   x = 300       y = 300              8                VA




                                       Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                         von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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