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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51168



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         IC8080
§ 22 51168




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51168


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51168


             Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL /
                                                       VAUXHALL, SAAB
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 30
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                                och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
             W1 65,1             W1                      Ø65,1-GG-Ø76                65,1    Kunststoff     740     2200     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : GG10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
§ 22 51168




                                                       135 Nm für Typ : KL
             Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
             KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/55R18 98          11A; 241                   Sport, Longitude,
                                                                                                        Limited; Modell "4x4";
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 235/45R18 94           11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        73C; 74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ALFA ROMEO S.p.A.
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : GG11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Giulia
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             952          e3*2007/46*0382*..     100 - 147 225/40R18 92      12O                      Limousine;
                                                           225/45R18         12O; 51G                 Heckantrieb;
                                                           235/40R18 91W     11A; 12A; 26P            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                                      74A; 74H; 74P; 76O

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad,
                                                       für Typ : 940; 334
             Zubehör                                 : GG10
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad,
                                                       für Typ : 194
             Zubehör                                 : GG1
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
§ 22 51168




                                                       Grad,
                                                       für Typ : 939
             Zubehör                                 : GG11
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                       120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 51J                     Schrägheck 4-türig;
                                                      245/35R18 88W 11A; 21P; 22B; 24J;               Frontantrieb;
                                                                    244; 270                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             77 - 177 225/40R18 92  11A; 22I; 248                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                      235/35R18 90  11A; 22I; 24J; 244                729; 73C; 74A; 74H;
                                                      235/40R18 91  11A; 22I; 24J; 244                74P
                                                      245/35R18 88Y 11A; 21P; 22B; 24J;
                                                                    244; 270

             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                                        235/40R18 91W 11A; 24J; 24M                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 147 235/45R18 94    11A; 22I; 24J; 24M             12A; 51A; 573; 71K;
                                                        245/40R18 93   11A; 22I; 24D; 24J             721; 73C; 74A; 74H;
                                              85 - 154 235/40R18 95    11A; 24J; 24M                  74P
                                              85 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24J; 24M
                                                        235/45R18 94Y 11A; 22I; 24J; 24M
                                                        245/40R18 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM                   Alfa Brera (Coupe);
                                                        235/40R18 91W 11A; 24J; 24M; 5GG              Alfa Spider (Cabrio);
                                              120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M; 5GG              12A; 51A; 573; 71K;
                                                        235/45R18 94W 11A; 22I; 24J; 24M              721; 73C; 74A; 74H;
                                                        245/40R18 93W 11A; 22I; 24D; 24J              74P
                                              120 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24J; 24M
                                                        235/45R18 94Y 11A; 22I; 24J; 24M
                                                        245/40R18 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M                    Alfa 159 Sportwagon
                                                        235/40R18 91W 11A; 24D; 24J                   (Kombi);
                                              85 - 147 235/45R18 94    11A; 22I; 22M; 24D;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       24J                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                        245/40R18 93   11A; 22I; 24D; 24J             721; 73C; 74A; 74H;
                                              85 - 154 235/40R18 95    11A; 24D; 24J                  74P
                                              85 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24D; 24J
                                                        235/45R18 94Y 11A; 22I; 22M; 24D;
                                                                       24J
                                                        245/40R18 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
                                                        245/45R18 96   11A; 22I; 22L; 24C;
                                                                       24D; 54A
§ 22 51168




             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                       225/40R18 92W                                  73C; 74A; 74H; 74P
                                                       225/45R18 91W
                                                       235/40R18 91W

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89          11A; 248                 Allradantrieb;
                                                       225/45R18 91          11A; 244                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91          11A; 244; 245            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             334            e3*2007/46*0318*..   70 - 103 215/45R18 89       11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                          225/45R18 91       11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/40R18 91       11A; 24J; 244            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : GG1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 89         11A; 22I; 24M            73C; 74A; 74P
                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                        225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 89         11A; 22I; 24M            73C; 74A; 74P
                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                        225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85          11A; 22I; 24M; 5EG       Cabrio; Coupe;
                                              55 - 110 225/40R18 88          QFA; 11A; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              55 - 147 215/40R18 85W         11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 721;
                                                       215/40R18 89          11A; 22I; 24M            73C; 74A; 74H; 74P
                                                       225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G
                                                       225/40R18 88W         QFA; 11A; 22I; 24M
§ 22 51168




             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G       Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 89         11A; 22I; 24M            73C; 74A; 74P
                                                        225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                                        225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W 11A; 24J; 244; 26B;                  Adam-S;
                                                                 26N; 27F                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/40R18 85  11A; 24J; 244; 26B;                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 26N; 27F                             73C; 74A; 74P
                                                   225/35R18 83  11A; 24J; 244; 247;
                                                                 26B; 26N; 27F
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  215/35R18 84W 11A; 21P; 22F; 22L;                  nur Opel Corsa D OPC;
                                                                 24D; 24J                             bis
                                                   215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;                  e1*2001/116*0379*29;
                                                                 24D; 24J                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   225/35R18 87  11A; 21B; 22F; 22L;                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24C; 24D                             73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 245; 248; 26B;             Corsa-E; ab
                                                                      26J; 27F                        e1*2001/116*0379*32;
                                                        215/35R18 84  11A; 244; 245; 26B;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      26J; 27F                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                        215/40R18 85  11A; 244; 245; 26B;             73C; 74A; 74P
                                                                      26J; 27F

             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89                                    10B; 11G; 11H; 12A;
             D/MONOCA                                 225/40R18 88           5FE                      51A; 71K; 721; 73C;
             BB
                                                      225/40R18 92                                    74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 103      215/40R18 89                               10B; 11G; 11H; 12A;
             MONOCAB                                       225/40R18 88      5FE                      51A; 71K; 721; 73C;
             B/ V                                          225/40R18 92                               74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
§ 22 51168




             X01Monocab   e1*2001/116*0215*.. 132          225/35R18 87W 11A; 21B; 21M; 21T;          Nur Meriva OPC;
                                                                         22B; 22L; 22Q; 24C;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24D
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 74   215/35R18 84      11A; 21T; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             22Q; 24C; 24D; 5EA       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 51 - 92   225/35R18 87      11A; 21B; 21M; 21T;      73C; 74A; 74P
                                                                             22B; 22L; 22Q; 24C;
                                                                             24D

             Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             OMEGA-B      G684              74 - 100 225/40R18 88            11A; 21B; 24J; 57E;      nur bis
             V94          e1*96/79*0077*..,                                  68B                      e1*98/14*0077*04;
                          e1*98/14*0077*..           255/35R18 90            11A; 22B; 24D; 57F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             654; 68B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                 74 - 125 255/35R18 90W      11A; 22B; 24D; 57F;      73C; 74A; 74P
                                                                             654; 68B
                                                 74 - 155 225/40R18 88W      11A; 21B; 24J; 57E;
                                                                             68B
                                                           235/40R18 91W     11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                             24J; 24M
                                                           255/35R18 90Y     11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                             654; 68B
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
             OMEGA-B- G685                 85 - 100 235/40R18 91          11A; 21B; 21J; 22B;         10B; 11B; 11G; 11H;
             CARAVAN                                                      24J; 24M                    12A; 51A; 71K; 721;
                                                    255/35R18 90          11A; 22B; 24D; 5GA;         73C; 74A; 74P
                                                                          57F; 654; 68B
                                                   85 - 155 225/40R18-88 11A; 21B; 24J; 57E;
                                                                          68B
                                                            235/40R18 95  11A; 21B; 21J; 22B;
                                                                          24J; 24M
                                                            255/35R18 94  11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                          654; 68B
             V94            e1*98/14*0077*..       74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B                    ab e1*98/14*0077*05;
                                                   74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             V94/Kombi      e1*96/79*0078*..,      74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 21J; 22B;         nur bis
                            e1*98/14*0078*..                              24J; 24M; 5GG               e1*98/14*0078*04;
                                                   74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          68B                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                            235/40R18 95  11A; 21B; 21J; 22B;         73C; 74A; 74P
                                                                          24J; 24M
                                                            255/35R18 94W 11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                          654; 68B
§ 22 51168




             V94/Kombi      e1*98/14*0078*..       74 - 106 235/40R18 91  11A; 21B; 5GG               ab e1*98/14*0078*05;
                                                   74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 24J; 24M; 5FE       nicht Fz schlechte
             R, VECTRA
                                           74 - 155 225/40R18 92W        11A; 24J; 24M                Strassen;
                                                    225/45R18            11A; 21B; 24J; 24M;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         51G                          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M           721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P
             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE          nicht Fz schlechte
                                                   74 - 184 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M               Strassen;
                                                            225/45R18     11A; 21B; 24J; 24M;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          51G                         12A; 51A; 52R; 71K;
                                                            235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M          721; 729; 73C; 74A;
                                                                                                      74P

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M;            nicht Fz schlechte
             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                        5FE                            Strassen;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                 74 - 155 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            225/45R18    11A; 22L; 24J; 24M;          12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                         51G                          721; 729; 73C; 74A;
                                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          74P
                                                                         24M
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M;              nicht Fz schlechte
                                                                     5FE                              Strassen;
                                              74 - 184 225/40R18 92  11A; 22L; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                     24M                              721; 729; 73C; 74A;
                                              74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L; 24J; 24M               74P
                                                       225/45R18     11A; 22L; 24J; 24M;
                                                                     51G
                                                       235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;                 nicht Fz schlechte
                                                                     24M; 5FE                         Strassen;
                                              74 - 155 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                     24M                              12A; 51A; 52R; 71K;
                                                       225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              721; 729; 73C; 74A;
                                                                     24M                              74P
                                                       235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
             Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;              nicht Fz schlechte
§ 22 51168




                                                                     24M; 5FE                         Strassen;
                                              74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                     24M                              11H; 12A; 51A; 52R;
                                                       235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              71K; 721; 729; 73C;
                                                                     24M                              74A; 74P
                                              74 - 184 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
                                              74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
                                                       225/45R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M; 51G
                                                       225/45R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M
                                                       235/40R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M; 51G
                                                       235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                     24M

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W        QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab e1*2007/46*0497*..               225/40R18 92W        QF1; 5GM                 12A; 51A; 52R; 71K;
                                                        245/35R18 92W        11A; 24M; 5GM; 57F;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                             68T
             A-             e1*2001/116*0325*.., 177       225/40R18         11A; 24M; 51G            Nur Zafira OPC;
             H/Monocab      e1*2007/46*0497*..             235/40R18 91      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           245/35R18 92      11A; 24M; 57F; 68T       12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92                                   10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab-                                245/35R18 92          11A; 24M; 57F; 68T       12A; 51A; 52R; 71K;
             CNG
                                                                                                      721; 73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W          QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
             H/Monocab/V                              225/40R18 92W          QF1; 5GM                 12A; 51A; 52R; 71K;
                                                      245/35R18 92W          11A; 24M; 5GM; 57F;      721; 73C; 74A; 74P
                                                                             68T

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
             Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
                                                       Grad
             Zubehör                                 : GG1
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
§ 22 51168




             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88           11A; 21B; 21J; 21M;      ab e4*95/54*0012*04;
                            e4*98/14*0012*..                                 22B; 22F; 22L; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                             24D; 54A                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P
             YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 206 225/45R18         11A; 21B; 22B; 22L;      Kombi; Limousine;
             YS3F????       e4*2001/116*0065*..                              24J; 24M; 51G            Frontantrieb;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18            11A; 21B; 22B; 22L;      Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                             24J; 24M; 51G            Aero;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51168




             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                   Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                   des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51168




                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                  Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
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                   hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 51168




                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1200kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
§ 22 51168




             654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
                  Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
                  mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          235/40R18
                                 Hinterachse:                          265/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          255/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                 Vorderachse:                          225/40R18
                                 Hinterachse:                          245/35R18
                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
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             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
                  Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
                  225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
             QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
                  225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                  haben.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:      ALFA ROMEO
                    Fahrzeugtyp:     952
                    Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0382*..
                    Handelsbez.:     Giulia

                    Variante(n):     Heckantrieb, Limousine

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          27P                      x = 170             y = 160                   HA
                          26B                      x = 200             y = 220                   VA
                          26P                      x = 160             y = 170                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
§ 22 51168




                          27H                   x = 220       y = 210             8                 HA
                          27F                   x = 220       y = 210            24                 HA
                          26N                   x = 210       y = 220             8                 VA
                          26J                   x = 210       y = 220            20                 VA
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      OPEL
                    Fahrzeugtyp:     S-D
                    Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                   VA
                          26P                      x = 250             y = 250                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
                          27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
                          26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
                          26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
§ 22 51168
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:      OPEL
                    Fahrzeugtyp:     S-D
                    Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):     Adam, Adam-S

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 400                   VA
                          26P                      x = 230             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
                          27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
                          26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
                          26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
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