Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 51168
Gerät: Sonderräder für Pkw
8 J x 18 H2
Typ: IC8080
§ 22 51168
Inhaber der ABE und MAK S.p.A.
Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 51168
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der Genehmigung: 51168
Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.
Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n
1 - 23
des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Rades,
das Herstelldatum (Monat und Jahr),
das Typzeichen und
die Einpresstiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 03.02.2017
Im Auftrag
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Fahrzeughersteller : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL /
VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
W1 65,1 W1 Ø65,1-GG-Ø76 65,1 Kunststoff 740 2200 11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : GG10
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : BU
§ 22 51168
135 Nm für Typ : KL
Verkaufsbezeichnung: CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KL e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/55R18 98 11A; 241 Sport, Longitude,
Limited; Modell "4x4";
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BU e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 235/45R18 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA ROMEO S.p.A.
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : GG11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
952 e3*2007/46*0382*.. 100 - 147 225/40R18 92 12O Limousine;
225/45R18 12O; 51G Heckantrieb;
235/40R18 91W 11A; 12A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H; 74P; 76O
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 940; 334
Zubehör : GG10
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad,
für Typ : 194
Zubehör : GG1
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
§ 22 51168
Grad,
für Typ : 939
Zubehör : GG11
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W 11A; 248; 51J Schrägheck 4-türig;
245/35R18 88W 11A; 21P; 22B; 24J; Frontantrieb;
244; 270 10B; 11B; 11G; 11H;
77 - 177 225/40R18 92 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71K; 721;
235/35R18 90 11A; 22I; 24J; 244 729; 73C; 74A; 74H;
235/40R18 91 11A; 22I; 24J; 244 74P
245/35R18 88Y 11A; 21P; 22B; 24J;
244; 270
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M Alfa 159 (Limousine);
235/40R18 91W 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 235/45R18 94 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R18 93 11A; 22I; 24D; 24J 721; 73C; 74A; 74H;
85 - 154 235/40R18 95 11A; 24J; 24M 74P
85 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24J; 24M
235/45R18 94Y 11A; 22I; 24J; 24M
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
245/45R18 96 11A; 22I; 24D; 24J; 54A
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM Alfa Brera (Coupe);
235/40R18 91W 11A; 24J; 24M; 5GG Alfa Spider (Cabrio);
120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91Y 11A; 24J; 24M; 5GG 12A; 51A; 573; 71K;
235/45R18 94W 11A; 22I; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74H;
245/40R18 93W 11A; 22I; 24D; 24J 74P
120 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24J; 24M
235/45R18 94Y 11A; 22I; 24J; 24M
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
245/45R18 96 11A; 22I; 24D; 24J; 54A
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon
235/40R18 91W 11A; 24D; 24J (Kombi);
85 - 147 235/45R18 94 11A; 22I; 22M; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 573; 71K;
245/40R18 93 11A; 22I; 24D; 24J 721; 73C; 74A; 74H;
85 - 154 235/40R18 95 11A; 24D; 24J 74P
85 - 191 235/40R18 95Y 11A; 24D; 24J
235/45R18 94Y 11A; 22I; 22M; 24D;
24J
245/40R18 93Y 11A; 22I; 24D; 24J
245/45R18 96 11A; 22I; 22L; 24C;
24D; 54A
§ 22 51168
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 147 215/45R18 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 92W 73C; 74A; 74H; 74P
225/45R18 91W
235/40R18 91W
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89 11A; 248 Allradantrieb;
225/45R18 91 11A; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 244; 245 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89 11A; 245; 248 Frontantrieb;
225/45R18 91 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : GG1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 92 215/40R18 85 11A; 22I; 24M; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/40R18 85W 11A; 22I; 24M; 5EG 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 89 11A; 22I; 24M 73C; 74A; 74P
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 92 215/40R18 85 11A; 22I; 24M; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/40R18 85W 11A; 22I; 24M; 5EG 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 89 11A; 22I; 24M 73C; 74A; 74P
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/40R18 85 11A; 22I; 24M; 5EG Cabrio; Coupe;
55 - 110 225/40R18 88 QFA; 11A; 22I; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 147 215/40R18 85W 11A; 22I; 24M; 5EG 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 89 11A; 22I; 24M 73C; 74A; 74H; 74P
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M
§ 22 51168
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G Nur Astra OPC; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 92 215/40R18 85 11A; 22I; 24M; 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/40R18 85W 11A; 22I; 24M; 5EG 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 89 11A; 22I; 24M 73C; 74A; 74P
225/40R18 11A; 22I; 24M; 51G
225/40R18 88W QFA; 11A; 22I; 24M
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 215/35R18 80W 11A; 24J; 244; 26B; Adam-S;
26N; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/40R18 85 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71K; 721;
26N; 27F 73C; 74A; 74P
225/35R18 83 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27F
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 215/35R18 84W 11A; 21P; 22F; 22L; nur Opel Corsa D OPC;
24D; 24J bis
215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L; e1*2001/116*0379*29;
24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/35R18 87 11A; 21B; 22F; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 245; 248; 26B; Corsa-E; ab
26J; 27F e1*2001/116*0379*32;
215/35R18 84 11A; 244; 245; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26J; 27F 12A; 51A; 71K; 721;
215/40R18 85 11A; 244; 245; 26B; 73C; 74A; 74P
26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA 225/40R18 88 5FE 51A; 71K; 721; 73C;
BB
225/40R18 92 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 215/40R18 89 10B; 11G; 11H; 12A;
MONOCAB 225/40R18 88 5FE 51A; 71K; 721; 73C;
B/ V 225/40R18 92 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
§ 22 51168
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 225/35R18 87W 11A; 21B; 21M; 21T; Nur Meriva OPC;
22B; 22L; 22Q; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 215/35R18 84 11A; 21T; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22Q; 24C; 24D; 5EA 12A; 51A; 71K; 721;
51 - 92 225/35R18 87 11A; 21B; 21M; 21T; 73C; 74A; 74P
22B; 22L; 22Q; 24C;
24D
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 225/40R18 88 11A; 21B; 24J; 57E; nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 68B e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 255/35R18 90 11A; 22B; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
654; 68B 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 125 255/35R18 90W 11A; 22B; 24D; 57F; 73C; 74A; 74P
654; 68B
74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E;
68B
235/40R18 91W 11A; 21B; 21J; 22B;
24J; 24M
255/35R18 90Y 11A; 22B; 24D; 57F;
654; 68B
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B- G685 85 - 100 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
255/35R18 90 11A; 22B; 24D; 5GA; 73C; 74A; 74P
57F; 654; 68B
85 - 155 225/40R18-88 11A; 21B; 24J; 57E;
68B
235/40R18 95 11A; 21B; 21J; 22B;
24J; 24M
255/35R18 94 11A; 22B; 24D; 57F;
654; 68B
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; nur bis
e1*98/14*0078*.. 24J; 24M; 5GG e1*98/14*0078*04;
74 - 155 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 95 11A; 21B; 21J; 22B; 73C; 74A; 74P
24J; 24M
255/35R18 94W 11A; 22B; 24D; 57F;
654; 68B
§ 22 51168
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 235/40R18 91 11A; 21B; 5GG ab e1*98/14*0078*05;
74 - 160 235/40R18 91W 11A; 21B; 57E; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
R, VECTRA
74 - 155 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M Strassen;
225/45R18 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 52R; 71K;
235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A;
74P
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 24J; 24M; 5FE nicht Fz schlechte
74 - 184 225/40R18 92W 11A; 24J; 24M Strassen;
225/45R18 11A; 21B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51G 12A; 51A; 52R; 71K;
235/40R18 91W 11A; 21B; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M; nicht Fz schlechte
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 5FE Strassen;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 74 - 155 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R18 11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 52R; 71K;
51G 721; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 74P
24M
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M; nicht Fz schlechte
5FE Strassen;
74 - 184 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 12A; 51A; 52R; 71K;
24M 721; 729; 73C; 74A;
74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L; 24J; 24M 74P
225/45R18 11A; 22L; 24J; 24M;
51G
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
24M; 5FE Strassen;
74 - 155 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 52R; 71K;
225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 721; 729; 73C; 74A;
24M 74P
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J; nicht Fz schlechte
§ 22 51168
24M; 5FE Strassen;
74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M 11H; 12A; 51A; 52R;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J; 71K; 721; 729; 73C;
24M 74A; 74P
74 - 184 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
225/45R18 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 51G
225/45R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
235/40R18 11A; 21B; 22L; 24J;
24M; 51G
235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
24M
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 225/40R18 92W QF1; 5GM 12A; 51A; 52R; 71K;
245/35R18 92W 11A; 24M; 5GM; 57F; 721; 73C; 74A; 74P
68T
A- e1*2001/116*0325*.., 177 225/40R18 11A; 24M; 51G Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 235/40R18 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 92 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 52R; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 225/40R18 92 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 245/35R18 92 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 52R; 71K;
CNG
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 225/40R18 92W QF1; 5GM 12A; 51A; 52R; 71K;
245/35R18 92W 11A; 24M; 5GM; 57F; 721; 73C; 74A; 74P
68T
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Lochkreisversatzschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60
Grad
Zubehör : GG1
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
§ 22 51168
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 225/40R18-88 11A; 21B; 21J; 21M; ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 22B; 22F; 22L; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 206 225/45R18 11A; 21B; 22B; 22L; Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 24J; 24M; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18 11A; 21B; 22B; 22L; Saab 9-3; Saab 9-3
24J; 24M; 51G Aero;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
§ 22 51168
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§ 22 51168
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
§ 22 51168
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
§ 22 51168
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51168
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: ALFA ROMEO
Fahrzeugtyp: 952
Genehm.Nr.: e3*2007/46*0382*..
Handelsbez.: Giulia
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27P x = 170 y = 160 HA
26B x = 200 y = 220 VA
26P x = 160 y = 170 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
§ 22 51168
27H x = 220 y = 210 8 HA
27F x = 220 y = 210 24 HA
26N x = 210 y = 220 8 VA
26J x = 210 y = 220 20 VA
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
§ 22 51168
Gutachten 366-0419-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51168
zu V.1. ANLAGE: 6 Radtyp: IC8080
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 13.01.2017
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Fahrzeug:
Hersteller: OPEL
Fahrzeugtyp: S-D
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*..
Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM
Variante(n): Adam, Adam-S
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 400 VA
26P x = 230 y = 350 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 240 y = 240 25 HA
27H x = 240 y = 240 8 HA
26J x = 280 y = 400 25 VA
26N x = 280 y = 400 8 VA
§ 22 51168