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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51362



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 19 H2


             Typ:                         OA8090
§ 22 51362




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51362


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51362


             Die ABE-Nr. 51362 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ OA8090, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0036-17-WIRD vom 08.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51362




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 08.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 06.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
             110535651/LGX OA8090/LGX PCD110                ohne                        65,1                    730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER (USA)
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                                          135 Nm für Typ : KL
             Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
§ 22 51362




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
             KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/45R19 96              11A; 245                  Sport, Longitude,
                                                       235/45R19 95              11A; 245                  Limited; Modell "4x4";
                                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
             BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/45R19 92               11A; 248                  Allradantrieb;
                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 334
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: B225L24517
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 940
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 194
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: B225L24517
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 939
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                          120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W              11A; 22I; 248            Schrägheck 4-türig;
                                                      245/30R19 89W              11A; 22I; 246; 248       Frontantrieb;
                                             77 - 177 225/35R19 88Y              11A; 22I; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/35R19 91               11A; 22I; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                      245/30R19 89Y              11A; 22I; 246; 248       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D

             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M                             Alfa 159 (Limousine);
                                                        235/40R19 96   11A; 24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        245/35R19 93   11A; 24J; 24M                      12A; 51A; 573; 71C;
§ 22 51362




                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 74H; 76U; FGC
             939            e3*2001/116*0212*..     120 - 136 235/35R19 91W      11A; 24M; 5GG            Alfa Brera (Coupe);
                                                    120 - 147 235/35R19 91Y      11A; 24M; 5GG            Alfa Spider (Cabrio);
                                                              235/40R19 96       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              245/35R19 93W      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 74H; 76U; FGC
             939            e3*2001/116*0212*..     85 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M                       Alfa 159 Sportwagon
                                                             235/40R19 96  11A; 24M                       (Kombi);
                                                             245/35R19 93  11A; 24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 74H; 76U; FGC

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/35R19 91W 11A; 367                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          74H

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 225/40R19 89              11A; 248; 26P            Allradantrieb;
                                                       235/35R19 91              11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 225/40R19 89               11A; 248; 26P            Frontantrieb;
                                                      235/35R19 91               11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88             QFA; 11A; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*2007/46*0344*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
§ 22 51362




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88             QFA; 11A; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/35R19 88W 11A; 22I; 22M; 24M                       Nur Astra OPC; Coupe;
                                                   235/35R19     11A; 21P; 22I; 22L;                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M; 51G                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
             A-H/C          e4*2001/116*0094*..     55 - 110 225/35R19 88  QFA; 11A; 21S; 22I;            Cabrio; Coupe;
                                                                           24M                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           24M                            721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                          e1*2007/46*0341*..                          24M                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R19 85                  11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88            5FE                      10B; 11G; 11H; 12A;
             D/MONOCA                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
             BB
                                                                                                       725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                 11A; 21B; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
             R, VECTRA                                                        51G                      Strassen;
                                                    235/35R19 91W             11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D
             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 184 235/35R19    11A; 21B; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                                         51G                           Strassen;
                                                           235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         367                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 22L; 24J;      nicht Fz schlechte
§ 22 51362




             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                               24M; 51G                 Strassen;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                         235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D
             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                                          24M; 367                     Strassen;
                                                   74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          24M; 51G                     12A; 51A; 52R; 71C;
                                                            235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;          71K; 721; 725; 729;
                                                                          24M; 367                     73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen               Auflagen zu Reifen            Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                                         51G                           Strassen;
                                                           235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                         367                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                       73C; 74D
             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;          nicht Fz schlechte
                                                                          367                          Strassen;
                                                   74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 24J; 24M;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                          51G                          11H; 12A; 51A; 52R;
                                                            235/35R19     11A; 21B; 24J; 24M;          71C; 71K; 721; 725;
                                                                          367; 51G                     729; 73C; 74D
                                                            235/35R19 91Y 11A; 21B; 24J; 24M;
                                                                          367




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                            Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 08.02.2017
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                                                                                                                    Seite: 5 von 11
             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2001/116*0325*.., 177            235/35R19          51G; 52A                 Nur Zafira OPC;
             H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
             T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22F;                    Nur Zafira A OPC und
             AB                                                    22N; 24J; 24M                          Edition;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
             Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
§ 22 51362




             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L;                 Kombi; Limousine;
                                                                      24C; 24D; 51G                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D
             YS3E           e4*2001/116*0096*..     110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;           Kombi; Limousine;
                                                                            24J; 24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D
             YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..       88 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;            ab e11*96/27*0073*10;
                                                                           24J; 24M                       Kombi; Limousine;
                                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                          11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                                                                                                                  Seite: 6 von 11
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 51362




                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§ 22 51362




                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                  genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
§ 22 51362




             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
                  an der Vorderachse nicht zulässig.
             QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
                  (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 9 von 11
                   225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
                   haben.
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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                                                                                                                 Seite: 10 von 11


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       FIAT
                    Fahrzeugtyp:      334
                    Genehm.Nr.:       e3*2007/46*0318*..
                    Handelsbez.:      FIAT 500X

                    Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]            bis [mm]
                          26P                       x = 10              y = 10                    VA
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0036-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51362
             ANLAGE: 3                                                         Radtyp: OA8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 08.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       OPEL
                    Fahrzeugtyp:      S-D
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):      Adam, Adam-S

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 400                    VA
                          26P                      x = 230             y = 350                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 400             25                VA
                          26N                   x = 280       y = 400              8                VA
                          27F                   x = 240       y = 240             25                HA
                          27H                   x = 240       y = 240              8                HA
§ 22 51362




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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