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							Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Fahrzeughersteller                      : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT,
                                          OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1418XX-5110A3365 PCD 5x110                  ohne                        65,1                    730     2254    02/17
1
1418XX-5110A3365 PCD 5x110                  ohne                        65,1                   750     2200 02/17
1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW417


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : BU
                                          135 Nm für Typ : MX
Verkaufsbezeichnung:     Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 225/50R18 95          11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                          225/55R18 98          11A; 245; 248              Frontantrieb;
                                          235/45R18 94          11A; 245; 248              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96          11A; 245; 248              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A; 76O

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 132 225/50R18 95           11A; 245; 248              Allradantrieb;
                                         235/45R18 94           11A; 248                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                           73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                         Stand: 10.10.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : ALFA ROMEO S.p.A.
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 952 (Kegelbund)
Zubehör                                 : DW4169


Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 949
Zubehör                                 : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 952
                                          130 Nm für Typ : 949
Verkaufsbezeichnung:     Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
952          e3*2007/46*0382*..     100 - 206 225/40R18 91W 12O                          Limousine;
                                              225/45R18 91W 12O; 51G                     Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76O; 83P

Verkaufsbezeichnung:     STELVIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
949          e3*2007/46*0435*.. 110 - 206 235/55R18 100 12O                              Allradantrieb;
                                          235/60R18 103 12T                              Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                         74A; 76O
949            e3*2007/46*0435*..   110 - 206 235/60R18          12K; 51G                Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 940; 334
Zubehör                                 : DW417


Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Zubehör                                 : DW445


Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 939
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Zubehör                                 : DW4169


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                          120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W          11A; 248; 51J            Schrägheck 4-türig;
                                         245/35R18 88W          11A; 22I; 24J; 244       Frontantrieb;
                                77 - 177 225/40R18 92           11A; 22I; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R18 90           11A; 22I; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                         235/40R18 91           11A; 22I; 248            729; 73C; 74A; 83P
                                         245/35R18 88Y          11A; 22I; 24J; 244

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M; 5GM                   Alfa Brera (Coupe);
                                           235/40R18 91W 11A; 24M; 5GG                   Alfa Spider (Cabrio);
                                 120 - 147 225/40R18 92Y 11A; 24M; 5GM                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R18 91Y 11A; 24M; 5GG                   12A; 51A; 573; 71K;
                                           235/40R18 95   11A; 24M                       723; 73C; 74A; 74H;
                                           235/45R18 94W 11A; 24M                        76U; 83P; FGC
                                           245/40R18 93W 11A; 24D; 24J
                                           245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W 11A; 24M                         Alfa 159 (Limousine);
                                           235/40R18 91W 11A; 24M                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18 94   11A; 24M                       12A; 51A; 573; 71K;
                                           245/40R18 93   11A; 24D; 24J                  723; 73C; 74A; 74H;
                                           245/45R18 96   11A; 22I; 24D; 24J; 54A        76U; 83P; FGC

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 723;
                                          225/40R18 92W                                  73C; 74A; 74H; 83P
                                          225/45R18     51G

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89          11A; 248                 Allradantrieb;
                                          225/45R18 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R18 91          11A; 244                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
334            e3*2007/46*0318*..   70 - 103 215/45R18 89       11A; 248                 Frontantrieb;
                                             225/45R18 91       11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/40R18 91       11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW445


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..   55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 723;
                                           215/40R18 89         11A; 22I; 24M            73C; 74A
                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                           225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
                                  55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 723;
                                           215/40R18 89         11A; 22I; 24M            73C; 74A
                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                           225/40R18 88         QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 92  215/40R18 85          11A; 22I; 24M; 5EG       Cabrio; Coupe;
                                 55 - 110 225/40R18 88          QFA; 11A; 22I; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 55 - 147 215/40R18 85W         11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 723;
                                          215/40R18 89          11A; 22I; 24M            73C; 74A
                                          225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G
                                          225/40R18 88W         QFA; 11A; 22I; 24M
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177      225/40R18             11A; 22I; 24M; 51G       Nur Astra OPC; Coupe;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 92  215/40R18 85         11A; 22I; 24M; 5EG       10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..   55 - 147 215/40R18 85W        11A; 22I; 24M; 5EG       12A; 51A; 71K; 723;
                                           215/40R18 89         11A; 22I; 24M            73C; 74A
                                           225/40R18            11A; 22I; 24M; 51G
                                           225/40R18 88W        QFA; 11A; 22I; 24M

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  215/35R18 84W 11A; 21P; 22H; 22L;                  nur Opel Corsa D OPC;
                                                    24J; 24M                             bis
                                      215/40R18 85W 11A; 21B; 22F; 22L;                  e1*2001/116*0379*29;
                                                    24J; 24M                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      225/35R18 87  11A; 21B; 22F; 22L;                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                    24D; 24J                             73C; 74A
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110 - 152 205/40R18 82W 11A; 248; 26B; 26J;             Corsa-E; ab
                                                         27H                             e1*2001/116*0379*32;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
S-D            e1*2001/116*0379*..    110     215/35R18 80W 11A; 248; 26B; 26N;          Adam-S;
                                                            27F                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 85  11A; 248; 26B; 26N;          12A; 51A; 71K; 723;
                                                            27F                          73C; 74A
                                              225/35R18 83  11A; 24J; 244; 26B;
                                                            26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 24J; 24M; 5FE       nicht Fz schlechte
R, VECTRA
                              74 - 155 225/40R18 92W            11A; 24J; 24M            Strassen;
                                       225/45R18                11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                               235/40R18 91W    11A; 21B; 24J; 24M       723; 729; 73C; 74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W    11A; 24J; 24M; 5FE       nicht Fz schlechte
                                      74 - 184 225/40R18 92W    11A; 24J; 24M            Strassen;
                                               225/45R18        11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                              235/40R18 91W     11A; 21B; 24J; 24M       723; 729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 24J; 24M;            nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                        5FE                            Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                 74 - 155 225/40R18 92     11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/45R18        11A; 22L; 24J; 24M;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                51G                      723; 729; 73C; 74A
                                              235/40R18 91W     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                24M
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W    11A; 22L; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
                                                                5FE                      Strassen;
                                      74 - 184 225/40R18 92     11A; 22L; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/40R18 91W    11A; 21B; 22L; 24J;      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                24M                      723; 729; 73C; 74A
                                      74 - 206 225/40R18 92Y    11A; 22L; 24J; 24M
                                               225/45R18        11A; 22L; 24J; 24M;
                                                                51G
                                              235/40R18 91Y     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                                24M
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;                 nicht Fz schlechte
                                                        24M; 5FE                         Strassen;
                                 74 - 155 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        24M                              12A; 51A; 52R; 71K;
                                          225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              723; 729; 73C; 74A
                                                        24M
                                          235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 225/40R18 88W 11A; 21B; 22L; 24J;              nicht Fz schlechte
                                                        24M; 5FE                         Strassen;
                                 74 - 155 225/45R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        24M                              11H; 12A; 51A; 52R;
                                          235/40R18 91W 11A; 21B; 22L; 24J;              71K; 723; 729; 73C;
                                                        24M                              74A
                                 74 - 184 225/40R18 92W 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
                                 74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
                                          225/45R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M; 51G
                                          225/45R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M
                                          235/40R18     11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M; 51G
                                          235/40R18 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;
                                                        24M

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         225/40R18         51G                      Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74A
A-             e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 215/40R18 89W QF1; 5FM                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab      e1*2007/46*0497*..            225/40R18     51G                           12A; 51A; 52R; 71K;
                                             225/40R18 92W QF1; 5GM                      723; 73C; 74A
A-         e1*2001/116*0378*..      69 - 110 225/40R18 92                                10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                                                               12A; 51A; 52R; 71K;
CNG
                                                                                         723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 215/40R18 89W          QF1; 5FM                 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              225/40R18              51G                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                         225/40R18 92W          QF1; 5GM                 723; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : DW445


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 225/40R18-88           11A; 21B; 21J; 21M;      ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                 22B; 22L; 24C; 24D;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                367; 54A                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A
YS3F           e4*2001/116*0065*..   88 - 206 225/45R18         11A; 22L; 51G            Kombi; Limousine;
YS3F????       e4*2001/116*0065*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 225/45R18            11A; 22L; 51G            Saab 9-3; Saab 9-3
                                                                                         Aero;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22L;             Kombi; Limousine;
                                                         24D; 24J; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                           235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                         24C; 24D; 51G                   723; 73C; 74A
YS3EXXXX e11*96/27*0073*..       88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;              ab e11*96/27*0073*10;
                                                         24J; 24M                        Kombi; Limousine;
                                 88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L;              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                         24J; 24M                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                           235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;             723; 73C; 74A
                                                         24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 13
      Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
      Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
83P) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
     Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
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                                                                                                    Seite: 12 von 13


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
Gutachten 17-00138-CC-GBM-03
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51439
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1418
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 10.10.2019
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 13

Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                   VA
             26P                      x = 230             y = 350                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
             26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
             27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
             27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
						
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