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							             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.04.2020
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                             Fahrzeughersteller              CHRYSLER, FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB




             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             511040651/LG2 MN8090/LG2X                      ohne                        65,1                    820     2420    10/19
             X
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 53027




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER
             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     Compass
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MX           e11*2007/46*4037*.., 88 - 125 225/45R19 92                                       Allradantrieb;
                            e4*2007/46*1410*..                                                             Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74D




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 334; 940



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.04.2020
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             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 25 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : 939
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 939; 940
                                                          120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W                                       Schrägheck 4-türig;
                                             77 - 177 225/35R19 88Y                                       Frontantrieb;
                                                      235/35R19 91  11A; 248                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; AGD

             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 5GG                                 Alfa Brera (Coupe);
                                              120 - 147 235/35R19 91Y 5GG                                 Alfa Spider (Cabrio);
§ 22 53027




                                              120 - 191 235/40R19      51G                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 74H; AGD
             939            e3*2001/116*0212*..     120 - 136 235/35R19 91W 5GG                           Alfa Brera (Coupe);
                                                    120 - 147 235/35R19 91Y 5GG                           Alfa Spider (Cabrio);
                                                              235/40R19     51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 74H; 76U; AGD;
                                                                                                          FGC

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 225/40R19 89              11A; 248                 Allradantrieb;
                                                       235/35R19 91              11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
             334            e3*2007/46*0318*..      70 - 103 225/40R19 89                                 Frontantrieb;
                                                             235/35R19 91        11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.04.2020
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             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                       Auflagen
             A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/35R19 88W 11A; 22M; 24M                            Nur Astra OPC; Coupe;
                                                   235/35R19     11A; 22I; 22L; 24M;                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                        Auflagen zu Reifen       Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R19 85                  11A; 248; 26P; 27H       Adam-S;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D
§ 22 53027




             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                    11A; 24M; 51G            nicht Fz schlechte
             R, VECTRA
                                                                                                          Strassen;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 52R; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D
             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..     74 - 184 235/35R19           11A; 24M; 51G            nicht Fz schlechte
                                                                                                          Strassen;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 52R; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19               11A; 22L; 51G            nicht Fz schlechte
             Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                                                           Strassen;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                            Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 27.04.2020
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                                                                                                                    Seite: 4 von 9
             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             Z-C          e1*2001/116*0290*.. 74 - 206 235/35R19                 11A; 22L; 51G            nicht Fz schlechte
                                                                                                          Strassen;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19                    51G                      nicht Fz schlechte
                                                                                                          Strassen;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74D
             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 206 235/35R19           51G                      nicht Fz schlechte
                                                                                                          Strassen;
                                                                                                          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                          11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          729; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
§ 22 53027




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             A-           e1*2001/116*0325*.., 177            235/35R19          51G; 52A                 Nur Zafira OPC;
             H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D

             Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
             T98MONOC     e1*98/14*0110*..   63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22B; 22N;                   Nur Zafira A OPC und
             AB                                                     24J; 24M                              Edition;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D




                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                             nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
             von 50km hingewiesen werden.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.04.2020
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             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             YS3F         e4*2001/116*0065*.. 206          235/40R19          51G                      Nur TX-Version;
                                                                                                       10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                       725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                       744

             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 235/35R19 91W 11A; 21P; 22I; 22M;              Kombi; Limousine;
                                                                      24J; 24M; 51G                    10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D
             YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L             ab e11*96/27*0073*10;
                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74D
§ 22 53027




             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                  Abrollumfanges.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.04.2020
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             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
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                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.04.2020
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             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
§ 22 53027




                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                  entnehmen.
             74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.04.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 8 von 9
             76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
             AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
             FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der
                  Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 53027




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0020-20-WIRD
             zur Erteilung der ABE 53027
             ANLAGE: 8                                                         Radtyp: MN8090
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 27.04.2020
             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                 Seite: 9 von 9


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       OPEL
                    Fahrzeugtyp:      S-D
                    Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:      CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):      Adam, Adam-S

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                  von [mm]            bis [mm]
                          26B                      x = 280            y = 400                     VA
                          26P                      x = 230            y = 350                     VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 280       y = 400             25                VA
§ 22 53027




                          26N                   x = 280       y = 400              8                VA
                          27F                   x = 240       y = 240             25                HA
                          27H                   x = 240       y = 240              8                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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