Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Fahrzeughersteller : ALFA LANC., CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.021 42R6754.02 1 Ø58,1 Ø68 58,1 Kunststoff 605 1960 12//03
4.021 42R6754.02 1 Ø58,1 Ø68 58,1 Kunststoff 615 1930 12//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CITROEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40201
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: CITROEN NEMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2001/116*0273*.. 50 - 54 195/50R16 84 11A; 24C; 24D; 669 Pkw geschlossen;
225L N130 195/55R16 87 11A; 24C; 24D; 65T Lkw geschl.Kasten
205/45R16 83 11A; 24J; 24M (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 744
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA LANC., FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FA; 175; 178; 185; 225; 323; 843; 844; 225L; LANCIA 836;
LANCIA 835; 955; 350; 312; 192; 182
Zubehör : ZP-NR. 40201
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 38 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 167; ALFA ROMEO 930; ALFA ROMEO 167; 930
Zubehör : ZP-NR. 40216
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
835; LANCIA 836; 167; 175; 178; 182; 185; 225; 225L; 843; 930
100 Nm für Typ : 192; 312; 323; 350; 844; 955
Verkaufsbezeichnung: ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
955 e3*2001/116*0278*.. 58 - 88 195/55R16 87 11A; 24M; 65T Schrägheck;
205/50R16 87 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
225/45R16 89 11A; 24J; 24M; 685 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 205/45R16-83 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 367 10B; 11B; 11G; 11H;
930 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 367 725; 729; 73C; 74A;
225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; 74H; 74P; FF0
367
ALFA G731 103 - 114 195/50R16 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 631; 669 10B; 11B; 11G; 11H;
930 195/50R16-84 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 669 725; 729; 73C; 74A;
205/45R16 11A; 22B; 22F; 24D; 24J; 74H; 74P; FF9
631
215/40R16 11A; 22B; 22F; 24D; 24J;
367; 631
225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 24D;
367
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 137 205/45R16 nur bis 1030 kg zul. Allradantrieb; bis
ROMEO Achslast; 11A; 21B; 21L; Nachtrag 3;
167 22B; 22G; 24J; 63C 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 12A; 51A; 71E; 721;
24J; 63H 725; 729; 73C; 74A;
225/40R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 74H; 74P; FFM
24C; 63C
ALFA F737/1 66 - 93 205/45R16-83 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; bis
ROMEO (92kW); 11A; 21B; 22B; Nachtrag 3;
24J; 24M
167 66 - 121 225/40R16 NICHT für 2.5 TD 10B; 11B; 11G; 11H;
(92kW); FEZ; 11A; 21B; 12A; 51A; 71E; 721;
22B; 24C; 24D; 631 725; 729; 73C; 74A;
92 205/45R16-87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74H; 74P
Reinf
104 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
120 - 121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
ALFA F737 77 - 95 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 77 - 121 225/40R16 FEZ; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71E; 721;
167 24C; 24D; 63C 725; 729; 73C; 74A;
167 F737 106 205/45R16 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 74H; 74P
631
121 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
ALFA F737 140 205/45R16 FFN; 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO 22G; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
167 225/40R16 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 725; 729; 73C; 74A;
167 F737 24C; 63C 74H; 74P; FFM
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 205/45R16-83 Frontantrieb; ab
ROMEO 66 - 93 215/40R16-82 NICHT für 2.5 TD (92kW) Nachtrag 4 der
167 66 - 120 215/45R16-86 11A; 21B; 22B F737/1;
167 e3*95/54*0011*.. 85 - 120 205/45R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 215/40R16 639 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; FFM
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 21L; 22B; 22G; 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 24M 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R16-82 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 725; 729; 73C; 74A;
24M 74H; 74P
225/40R16-85 11A; 21B; 21J; 21L; 22B;
22F; 22G; 24D; 24J; 68D
182 e3*96/27*0019*.., 108 - 113 205/45R16 11A; 21B; 22B; 631 nur FIAT BRAVO 2.0
G983 215/45R16-86 11A; 21B; 21J; 21L; 22B; HGT;
24J; 24M; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R16-85 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71E; 721;
24M; 367; 68D 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 96 - 108 205/50R16-87 11A; 21L 10B; 11B; 11G; 11H;
175 e3*93/81*0001*.., 225/40R16-85 11A; 21L 12A; 51A; 71E; 721;
e3*95/54*0008*.., 225/45R16-89 11A; 21L 725; 729; 73C; 74A;
G730 96 - 142 215/45R16-86 74H; 74P; FES; FGC
96 - 162 205/45R16 51G
140 - 142 225/40R16-85
140 - 162 205/50R16 51G
225/45R16-89
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225L N157 54 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D; 669 Pkw geschlossen;
195/55R16 87 11A; 24C; 24D; 65T Lkw geschl.Kasten
205/45R16 83 11A; 24J; 24M (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76Q
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO/QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225 e3*2001/116*0271*.. 54 - 55 195/50R16 84 11A; 24C; 24D; 669 Pkw geschlossen;
195/55R16 87 11A; 24C; 24D; 65T Lkw geschl.Kasten
205/45R16 83 11A; 24J; 24M (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 744; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
51 - 74 195/50R16 84 11A; 24M; 669 12A; 51A; 71E; 721;
205/45R16 87 11A; 24M 725; 729; 73C; 74A;
205/50R16 11A; 24M; 51G 74H; 74P
215/45R16 86 11A; 24M
225/40R16 85 11A; 24M
225/45R16 89 11A; 24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
323 e3*2001/116*0260*.. 57 - 94 195/50R16 84 11A; 24J; 24M; 5EA; 669 Stufenheck;
195/55R16 87 11A; 24J; 24M; 65T Frontantrieb;
205/50R16 87 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
225/45R16 89 11A; 24D; 24J 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 215/40R16-86 11A; 22B; 24C; 24D Frontantrieb;
Reinf
215/45R16-86 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71E; 721;
225/40R16-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 729; 73C; 74A;
24D 74H; 74P
185 e3*93/81*0003*.., 91 - 108 215/40R16-86 FGK; 11A; 22B; 24C; Pkw geschlossen;
Reinf 24M
e3*95/54*0003*.. 225/40R16-85 11A; 22B; 22F; 24C; 24D Frontantrieb;
91 - 113 205/45R16-87 11A; 22B; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R16-86 11A; 21L; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 71E; 721;
24D; 367 725; 729; 73C; 74A;
96 - 113 205/50R16 87 FGJ; 11A; 21L; 22B; 22F; 74H; 74P
24C; 24D; 367
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 215/40R16-82 11A; 22B; 22F; 24C; 24D; nur bis
367 e3*96/27*0033*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 125 205/55R16 11A; 22B; 22L; 24J; 24M; Kombi; Limousine;
51G Schrägheck 2-türig;
215/55R16 93 nicht Kombi; 11A; 21B; Schrägheck 4-türig;
22B; 22D; 22L; 24J; 24M; 10B; 10S; 11B; 11G;
362 11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 51 - 74 195/45R16 80 11A; 24D Fiat 500; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 916; FE0
312 e3*2001/116*0261*.. 99 - 118 195/45R16 80 500 Abarth; 2-türig;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303 57 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A 12A; 51A; 71E; 721;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 52A; 725; 729; 73C; 74A;
631 74H; 74P; FES
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A; 639
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 22G;
52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 52A;
639
LANCIA F303 57 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A Allradantrieb;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303/1 57 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A 10B; 11B; 11G; 11H;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A 12A; 51A; 71E; 721;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 52A; 725; 729; 73C; 74A;
631 74H; 74P; FES
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A; 639
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 22G;
52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 52A;
639
LANCIA F303/1 57 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A Allradantrieb;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
LANCIA F303/2 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A Pkw geschlossen;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A bis Nachtrag 5;
119 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22G; 52A; 10B; 11B; 11G; 11H;
631 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R16 11A; 21B; 22B; 52A; 639 725; 729; 73C; 74A;
124 205/45R16 11A; 21B; 22B; 22F; 22G; 74H; 74P; FES
52A; 631
215/40R16 11A; 21B; 22B; 22F; 52A;
639
LANCIA F303/2 55 - 83 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 52A Pkw geschlossen;
835 215/40R16-82 11A; 21B; 22B; 52A bis Nachtrag 5;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; FES
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 205/45R16-83 11A; 21B; 22B; 22G; 24M nur Ausf. mit Fz-
836 G489 215/40R16 11A; 21B; 22B; 22G; 24J;Breite 1703mm;
24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 205/45R16-83 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24M Breite 1703mm;
215/40R16-82 Ottomotor; 11A; 21B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22G; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
66 205/45R16 Dieselmotor; FFN; 11A; 725; 729; 73C; 74A;
21B; 22B; 22G; 24M 74H; 74P
LANCIA e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16 11A; 22B; 22G; 24J; 63H nur Ausf. mit Fz-
836 G489 Breite 1759mm;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 205/45R16-83 nur Ausf. mit Fz-
836 G489 215/40R16-82 11A; 22B; 631 Breite 1759mm;
66 - 96 205/45R16 FFN 10B; 11B; 11G; 11H;
102 205/45R16-83 12A; 51A; 71E; 721;
215/40R16 11A; 22B; 631 725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
844 e3*2001/116*0279*.. 85 - 110 195/55R16 51G; 65T Schrägheck;
205/50R16 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 76U
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16 80 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 77 205/45R16 83 11A; 22P; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40201
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung: KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R16 80 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : PEUGEOT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40201
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung: PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A e3*2001/116*0272*.. 50 - 54 195/50R16 84 11A; 24C; 24D; 669 Pkw geschlossen;
225L N127 195/55R16 87 11A; 24C; 24D; 65T Lkw geschl.Kasten
205/45R16 83 11A; 24J; 24M (Serie);
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74H; 74P; 744
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
639) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP D40
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63C) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP Sport 8000
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
MICHELIN MXX3 Reinforced
PIRELLI P700-Z Reinforced
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65T) Sofern Reifen der Größe 195/55 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
669) Sofern Reifen der Größe 195/50 R 16 auf der Felge 7 1/2 J x 16 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/45R16
Hinterachse: 225/40R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
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Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
Fahrzeugherstellers angebaut werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0054-04-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45728
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R675
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 05.08.2009
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FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FFN) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP SP SPORT 8000
MICHELIN MXX3 (Reinforced)
PIRELLI P700-Z (Reinforced)
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
FGK) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
serienmäßig verwendet wird.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.