GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Auftraggeber AUTEC GmbH & Co. KG
Ziegeleistraße 25
67105 Schifferstadt
QM-Nr.: QA 05 113 9096
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell -
Typ Z6015
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
33 Z6015 LK100/ohne Ring 4/98/58,1 38 560 1935
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47723
Herstellerzeichen AUTEC
Radtyp und Ausführung Z6015 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen SD ww. EX
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 28,5
S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 30
S03 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 90 26
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55023109 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller AUTEC GmbH & Co. KG
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Verwendungsbereich
Hersteller Alfa Romeo
Citroen
Fiat
Ford
Lancia
Peugeot
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146 103-114 195/55R15 K42 A01 A02 A04
930 66-114 205/50R15 K42 A05 A08 A09
G731, 66-95 195/50R15 K42 A12 A16 A82
e3*96/27*0029*.. 66-95 195/55R15 G03 K42 B02 K1a K2b
S01
Citroen Nemo 50,54 175/65R15 A13 Z14 A02 A04 A05
A, 225L 50,54 185/60R15 A13 Z14 A08 A09 A16
e3*2001/116*0273*..; 50,54 185/65R15 A13 A82 B02 S02
e3*2007/46*0013*..; 50,54 195/60R15 A12
N130 50,54 205/55R15 A01 A12 K1c K2b
50,54 205/60R15 A01 A12 K1a K1b
Fiat 500 /-C 51-74 185/55R15 A02 A04 A05
312 A08 A09 A12
e3*2001/116*0261*.. A16 A82 B02
Cbo Flh R52
S01
Fiat Bravo/Brava 108-103 195/55R15 A01 K45 K46 R37 A02 A04 A05
182 113 195/60R15 A01 K45 K46 A08 A09 A12
G983, 55-113 205/50R15 A01 K2b K42 K45 K46 A16 A82 B02
e3*96/27*0019*.. 55-83 185/55R15 B03 S01
55-83 195/50R15
55-83 195/55R15 A01 G01 K45 K46
Fiat Fiorino/Qubo 51-57 185/65R15 A13 A02 A04 A05
225, 225L 51-57 195/60R15 A12 A08 A09 A16
e3*2001/116*0271*..; 51-57 205/55R15 A01 A12 K1c K2b A82 B02 S02
e3*2007/46*0011*..; 51-57 205/60R15 A01 A12 K1a K1b
N157 54,55 175/65R15 A13 Z14
54,55 185/60R15 A13 Z14
Fiat Idea 51-88 195/60R15 A02 A04 A05
350 51-88 205/55R15 A08 A09 A12
e3*2001/116*0153*.. A16 A82 B02
B03 S01
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Linea 57-94 185/65R15 A02 A04 A05
323 57-94 195/60R15 A08 A09 A12
e3*2001/116*0260*.. 57-94 205/55R15 A01 K1b K2b A16 A82 B02
Sth S01
Fiat Marea 55-113 195/55R15 T85 T89 A02 A04 A05
185 55-113 205/50R15 A01 K42 K45 K46 K56 T86 X20 A08 A09 A12
e3*93/81*0003*.. 55-113 205/55R15 A01 K42 K45 K46 K56 T87 T88 A16 A82 B02
e3*95/54*0003*.. 96-113 195/60R15 R09 B03 S01
e3*96/79*0039*..
Fiat Palio Weekend 44-76 195/45R15 L02 T78 X18 A01 A02 A04
178 44-76 195/50R15 K1a K2b K42 L02 T82 A05 A08 A09
e3*96/27*0033*.., A12 A16 A82
e3*98/14*0033*.. B02 S01
Fiat Panda 38-55 175/55R15 A02 A04 A05
169 A08 A09 A12
e3*2001/116/0151*.. A16 A58 A82
B02 S01
Fiat Punto 40-98 195/45R15 K1a K2b K42 K46 K56 A01 A02 A04
176 40-98 205/45R15 K1a K2b K42 K46 K56 R70 A05 A08 A09
G488, A12 A16 A82
e3*96/27*0022*.. B02 F01 F02
F04 S01
Fiat Punto 43-65 195/45R15 K1a K2b K42 K46 K56 A01 A02 A04
176C 43-65 205/45R15 K1a K2b K42 K46 K56 R70 A05 A08 A09
G775 A12 A16 A82
B02 F01 F02
F04 S01
Ford KA II 51,55 185/55R15 A02 A04 A05
RU8 51,55 195/45R15 T78 A08 A09 A12
e3*2001/116*0280*.. 51,55 195/50R15 A16 A82 B02
Flh S03
Lancia Musa 51-88 195/60R15 A02 A04 A05
350 51-88 205/55R15 A08 A09 A12
e3*2001/116*0153*.. A16 A82 B02
B03 S01
Lancia Ypsilon 44-77 185/55R15 A11 R37 A02 A04 A05
843 44-77 195/50R15 A12 R37 A08 A09 A16
e3*2001/116*0149*.. 44-77 195/55R15 A12 A82 B02 S01
44-77 205/50R15 A01 A12 K46
Peugeot Bipper 50,54 175/65R15 A13 Z14 A02 A04 A05
A, 225L 50,54 185/60R15 A13 Z14 A08 A09 A16
e3*2001/116*0272*..; 50,54 185/65R15 A13 A82 B02 S02
e3*2007/46*0012*..; 50,54 195/60R15 A12
N127 50,54 205/55R15 A01 A12 K1c K2b
50,54 205/60R15 A01 A12 K1a K1b
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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A82 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.
F02 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.
F04 Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
L02 Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R52 Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X18 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
X20 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z14 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 17.02.09 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 12.5.2010 in Lambsheim statt.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 12.Mai 2010
Haasis 00151015.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim