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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                               Ziegeleistraße 25
                               67105 Schifferstadt
                               QM-Nr.: QA 05 113 9096

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         -
Typ                            Z6015
Radgröße                       6,0Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
33             Z6015 LK100/ohne Ring               4/98/58,1          38       560     1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47723
Herstellerzeichen              AUTEC
Radtyp und Ausführung          Z6015 (s.o.)
Radgröße                       6,0Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           SD ww. EX
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                28,5
S02    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                30
S03    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       90                26

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55023109 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 2 von 8

Verwendungsbereich

Hersteller                       Alfa Romeo
                                 Citroen
                                 Fiat
                                 Ford
                                 Lancia
                                 Peugeot

Spurverbreiterung                innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146           103-114        195/55R15         K42                              A01 A02 A04
930                    66-114         205/50R15         K42                              A05 A08 A09
G731,                  66-95          195/50R15         K42                              A12 A16 A82
e3*96/27*0029*..       66-95          195/55R15         G03 K42                          B02 K1a K2b
                                                                                         S01
Citroen Nemo           50,54          175/65R15         A13 Z14                          A02 A04 A05
A, 225L                50,54          185/60R15         A13 Z14                          A08 A09 A16
e3*2001/116*0273*..;   50,54          185/65R15         A13                              A82 B02 S02
e3*2007/46*0013*..;    50,54          195/60R15         A12
N130                   50,54          205/55R15         A01 A12 K1c K2b
                       50,54          205/60R15         A01 A12 K1a K1b
Fiat 500 /-C           51-74          185/55R15                                          A02 A04 A05
312                                                                                      A08 A09 A12
e3*2001/116*0261*..                                                                      A16 A82 B02
                                                                                         Cbo Flh R52
                                                                                         S01
Fiat Bravo/Brava     108-103          195/55R15         A01 K45 K46 R37                  A02 A04 A05
182                  113              195/60R15         A01 K45 K46                      A08 A09 A12
G983,                55-113           205/50R15         A01 K2b K42 K45 K46              A16 A82 B02
e3*96/27*0019*..     55-83            185/55R15                                          B03 S01
                     55-83            195/50R15
                     55-83            195/55R15         A01 G01 K45 K46
Fiat Fiorino/Qubo    51-57            185/65R15         A13                              A02 A04 A05
225, 225L            51-57            195/60R15         A12                              A08 A09 A16
e3*2001/116*0271*..; 51-57            205/55R15         A01 A12 K1c K2b                  A82 B02 S02
e3*2007/46*0011*..; 51-57             205/60R15         A01 A12 K1a K1b
N157                 54,55            175/65R15         A13 Z14
                     54,55            185/60R15         A13 Z14
Fiat Idea            51-88            195/60R15                                          A02 A04 A05
350                  51-88            205/55R15                                          A08 A09 A12
e3*2001/116*0153*..                                                                      A16 A82 B02
                                                                                         B03 S01




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                  Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Linea            57-94        185/65R15                                      A02 A04 A05
323                   57-94        195/60R15                                      A08 A09 A12
e3*2001/116*0260*..   57-94        205/55R15        A01 K1b K2b                   A16 A82 B02
                                                                                  Sth S01
Fiat Marea            55-113       195/55R15        T85 T89                       A02 A04 A05
185                   55-113       205/50R15        A01 K42 K45 K46 K56 T86 X20   A08 A09 A12
e3*93/81*0003*..      55-113       205/55R15        A01 K42 K45 K46 K56 T87 T88   A16 A82 B02
e3*95/54*0003*..      96-113       195/60R15        R09                           B03 S01
e3*96/79*0039*..
Fiat Palio Weekend    44-76        195/45R15        L02 T78 X18                   A01 A02 A04
178                   44-76        195/50R15        K1a K2b K42 L02 T82           A05 A08 A09
e3*96/27*0033*..,                                                                 A12 A16 A82
e3*98/14*0033*..                                                                  B02 S01
Fiat Panda            38-55        175/55R15                                      A02 A04 A05
169                                                                               A08 A09 A12
e3*2001/116/0151*..                                                               A16 A58 A82
                                                                                  B02 S01
Fiat Punto            40-98        195/45R15        K1a K2b K42 K46 K56           A01 A02 A04
176                   40-98        205/45R15        K1a K2b K42 K46 K56 R70       A05 A08 A09
G488,                                                                             A12 A16 A82
e3*96/27*0022*..                                                                  B02 F01 F02
                                                                                  F04 S01
Fiat Punto            43-65        195/45R15        K1a K2b K42 K46 K56           A01 A02 A04
176C                  43-65        205/45R15        K1a K2b K42 K46 K56 R70       A05 A08 A09
G775                                                                              A12 A16 A82
                                                                                  B02 F01 F02
                                                                                  F04 S01
Ford KA II            51,55        185/55R15                                      A02 A04 A05
RU8                   51,55        195/45R15        T78                           A08 A09 A12
e3*2001/116*0280*..   51,55        195/50R15                                      A16 A82 B02
                                                                                  Flh S03
Lancia Musa           51-88        195/60R15                                      A02 A04 A05
350                   51-88        205/55R15                                      A08 A09 A12
e3*2001/116*0153*..                                                               A16 A82 B02
                                                                                  B03 S01
Lancia Ypsilon       44-77         185/55R15        A11 R37                       A02 A04 A05
843                  44-77         195/50R15        A12 R37                       A08 A09 A16
e3*2001/116*0149*..  44-77         195/55R15        A12                           A82 B02 S01
                     44-77         205/50R15        A01 A12 K46
Peugeot Bipper       50,54         175/65R15        A13 Z14                       A02 A04 A05
A, 225L              50,54         185/60R15        A13 Z14                       A08 A09 A16
e3*2001/116*0272*..; 50,54         185/65R15        A13                           A82 B02 S02
e3*2007/46*0012*..; 50,54          195/60R15        A12
N127                 50,54         205/55R15        A01 A12 K1c K2b
                     50,54         205/60R15        A01 A12 K1a K1b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                           Seite 4 von 8

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 5 von 8

A82    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen durch Überwurfmuttern mit Schlüsselweite SW 11 zulässig, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke
geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F01    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1.

F02    Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2.

F04    Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                         Seite 6 von 8

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R52    Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47723 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                          Seite 7 von 8

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T78    Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X18    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R14
bzw. 185/55R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X20    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, 17.02.09 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 12.5.2010 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad
entfällt




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55023109 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ Z6015
Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                       Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12.Mai 2010




Haasis                                                                00151015.DOC




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