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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW22
Typ                               19202
Radgröße                          6,5 J x 16 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19202 500 / Ø63.3-Ø58.1               4/100/58,1         37          605   2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48553
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19202 500
Radgröße                          6,5 J x 16 H2
Einpresstiefe                     ET 37
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Spezialschraube              Kegel 60°      90                29,5
          M12x1,25 Typ B39
S02       Spezialschraube              Kegel 60°      90                   34,5
          M12x1,25 Typ B40
S03       Spezialschraube              Kegel 60°      90                   26,5
          M12x1,25 Typ B59

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Citroen
                                  Fiat
                                  Ford
                                  Lancia
                                  Peugeot

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146           66-114        205/45R16                                    A01 A02 A04
930                                                                               A05 A08 A09
G731,                                                                             A12 A14 A21
e3*96/27*0029*..                                                                  B02 K2c K42
                                                                                  S01
Alfa 155               66-140        205/45R16   T83                              A01 A02 A04
167                                                                               A05 A08 A09
F737, /1                                                                          A12 A14 A21
e3*95/54*0011*..                                                                  B02 F04 S02
Alfa Mito              58-99         195/55R16   A90                              A02 A04 A05
955                    58-99         205/50R16   A12                              A08 A09 A14
e3*2001/116*0278*..                                                               A21 B02 B03
                                                                                  Flh Z15 S03
Citroen Nemo           50,54,55      195/50R16   K1a K1b                          A01 A02 A04
A, 225L                50,54,55      195/55R16   K1a K1b                          A05 A08 A09
e3*2001/116*0273*..;   50,54,55      205/50R16   K1c K2b                          A12 A14 A21
e3*2007/46*0013*..;                                                               B02 S01
N130
Fiat 500 /-C           51-74         195/45R16                                    A02 A04 A05
312                    51-74         205/45R16                                    A08 A09 A12
e3*2001/116*0261*..;                                                              A14 A21 B02
e3*2007/46*0064*..                                                                Cbo Flh R52
                                                                                  S03
Fiat Coupe             96-142        195/50R16   R37 T83                          A02 A04 A05
175, FA                96-142        205/45R16   R37 T83 T84                      A08 A09 A12
G730,                  96-142        205/50R16                                    A14 A21 B02
e3*92/53,93/81,                                                                   B03 S01
95/54*
0001,0002,0008*..
Fiat Fiorino/Qubo      51-70         195/50R16   K1a K1b                          A01 A02 A04
225, 225L              51-70         195/55R16   K1a K1b                          A05 A08 A09
e3*2001/116*0271*..;   51-70         205/50R16   K1c K2b                          A12 A14 A21
e3*2007/46*0011*..;                                                               B02 S01
N157
Fiat Idea              51-88         205/50R16                                    A02 A04 A05
350                                                                               A08 A09 A12
e3*2001/116*0153*..                                                               A14 A21 B02
                                                                                  S03
Fiat Linea             57-94         195/55R16   K2b                              A01 A02 A04
323                    57-94         205/50R16   K1a K1b K2b                      A05 A08 A09
e3*2001/116*0260*..    57-94         215/50R16   K1a K1b K2b K42 K56              A12 A14 A21
                                                                                  B02 Sth S03
Fiat Palio Weekend     44-76         195/45R16   T80 T84                          A02 A04 A05
178                    44-76         205/45R16   A01 K1c K2b K42 K56 T83          A08 A09 A12
e3*96/27*0033*..,                                                                 A14 A21 B02
e3*98/14*0033*..                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Punto             40-98         195/45R16     G01                                   A01 A02 A04
176                                                                                      A05 A08 A09
G488,                                                                                    A12 A14 A21
e3*96/27*0022*..                                                                         B02 F04 K1a
                                                                                         K2b K42 K45
                                                                                         K46 K56 S01
Fiat Punto             43-65         195/45R16     G01                                   A01 A02 A04
176C                                                                                     A05 A08 A09
G775                                                                                     A12 A14 A21
                                                                                         B02 F04 K1a
                                                                                         K2b K42 K45
                                                                                         K46 K56 S01
Ford KA II             51,55         195/40R16     T80                                   A02 A04 A05
RU8                    51,55         195/45R16                                           A08 A09 A12
e3*2001/116*0280*..    51,55         205/45R16                                           A14 A21 B02
                                                                                         Flh S03
Lancia Delta           51-102        205/45R16     G01                                   A01 A02 A04
836                    66(Diesel)    205/45R16                                           A05 A08 A09
G489,                                                                                    A12 A14 A21
e3*96/27*0021*..                                                                         B02 F04 K1a
                                                                                         K2b K41 K42
                                                                                         K56 S01
Lancia Musa            51-88         205/50R16                                           A02 A04 A05
350                                                                                      A08 A09 A12
e3*2001/116*0153*..                                                                      A14 A21 B02
                                                                                         S03
Lancia Ypsilon         44-77         195/45R16                                           A02 A04 A05
843                    44-77         205/45R16                                           A08 A09 A12
e3*2001/116*0149*..                                                                      A14 A21 B02
                                                                                         S03
Peugeot Bipper         50,54,55      195/50R16     K1a K1b                               A01 A02 A04
A, 225L                50,54,55      195/55R16     K1a K1b                               A05 A08 A09
e3*2001/116*0272*..;   50,54,55      205/50R16     K1c K2b                               A12 A14 A21
e3*2007/46*0012*..;                                                                      B02 S01
N127

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 6

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von
außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen
mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die
vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F04     Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B39, siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B40, siehe Seite 1) verwendet werden.

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 6

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B59, siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 9. August 2011




Pohl                                                                    00169124.DOC




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