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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50218 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19249
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW86
Typ                             19249
Radgröße                        6,5 J x 16 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
500          19249 500 / Ø63,3-Ø58,1             4/100/58,1         37          615   2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50218
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19249 500
Radgröße                        6,5 J x 16 H2
Einpresstiefe                   ET 37
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund         Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
S02   Spezialschraube M12x1,25      Kegel 60°    90                      27,5                81720166
      Typ A39LE-22

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Citroen
                                Fiat
                                Ford
                                Lancia
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19249
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 145/146           66-114        205/45R16                                    A01 A12 A14
930                                                                               A21 B02 K2c
G731,                                                                             K42 S02
e3*96/27*0029*..
Alfa Mito              51-99         195/55R16   A90                              A14 A21 B02
955                    51-99         205/50R16   A12                              B03 B31 Flh
e3*2001/116*0278*..                                                               Z15 S02
Citroen Nemo           50,54,55      195/50R16   K1a K1b                          A01 A12 A14
A, 225L                50,54,55      195/55R16   K1a K1b                          A21 B02 S02
e3*2001/116*0273*..;   50,54,55      205/50R16   K1c K2b
e3*2007/46*0013*..;
N130
Fiat 500 /-C           44-77         195/45R16                                    A12 A14 A21
312                    44-77         205/45R16                                    B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                              R52 S02
e3*2007/46*0064*..;
e3*2007/46*0071*..
Fiat 500 Abarth /-C    99,103,118    195/45R16                                    A12 A14 A21
312                    99,103,118    205/45R16                                    B02 Cbo Flh
e3*2001/116*0261*..;                                                              S02
e3*2007/46*0064*..
Fiat Coupe             96-142        195/50R16   R37 T83                          A12 A14 A21
175, FA                96-142        205/45R16   R37 T83 T84                      B02 B03 FI1
G730,                  96-142        205/50R16                                    S02
e3*92/53,93/81,
95/54*
0001,0002,0008*..
Fiat Fiorino/Qubo      51-70         195/50R16   K1a K1b                          A01 A12 A14
225, 225L              51-70         195/55R16   K1a K1b                          A21 B02 S02
e3*2001/116*0271*..;   51-70         205/50R16   K1c K2b
e3*2007/46*0011*..;
N157
Fiat Idea              51-88         205/50R16                                    A12 A14 A21
350                                                                               B02 S02
e3*2001/116*0153*..
Fiat Linea             57-94         195/55R16   K2b                              A01 A12 A14
323                    57-94         205/50R16   K1a K1b K2b                      A21 B02 Sth
e3*2001/116*0260*..    57-94         215/50R16   K1a K1b K2b K42 K56              S02
Fiat Palio Weekend     44-76         195/45R16   T80 T84                          A12 A14 A21
178                    44-76         205/45R16   A01 K1c K2b K42 K56 T83          B02 S02
e3*96/27*0033*..,
e3*98/14*0033*..
Fiat Punto             40-98         195/45R16   G01                              A01 A12 A14
176                                                                               A21 B02 F04
G488,                                                                             K1a K2b K42
e3*96/27*0022*..                                                                  K45 K46 K56
                                                                                  S02




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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19249
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Punto             43-65         195/45R16     G01                                   A01 A12 A14
176C                                                                                     A21 B02 F04
G775                                                                                     K1a K2b K42
                                                                                         K45 K46 K56
                                                                                         S02
Ford KA II             51,55         195/40R16     T80                                   A12 A14 A21
RU8                    51,55         195/45R16                                           B02 Flh S02
e3*2001/116*0280*..    51,55         205/45R16
Lancia Delta           51-102        205/45R16     G01                                   A01 A12 A14
836                    66(Diesel)    205/45R16                                           A21 B02 F04
G489,                                                                                    K1a K2b K41
e3*96/27*0021*..                                                                         K42 K56 S02
Lancia Musa            51-88         205/50R16                                           A12 A14 A21
350                                                                                      B02 S02
e3*2001/116*0153*..
Lancia Ypsilon         44-77         195/45R16                                           A12 A14 A21
843                    44-77         205/45R16                                           B02 S02
e3*2001/116*0149*..
Peugeot Bipper         50,54,55      195/50R16     K1a K1b                               A01 A12 A14
A, 225L                50,54,55      195/55R16     K1a K1b                               A21 B02 S02
e3*2001/116*0272*..;   50,54,55      205/50R16     K1c K2b
e3*2007/46*0012*..;
N127

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50218 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19249
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 6

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

F04    Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen.

FI1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit 162 kW.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50218 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19249
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 6

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50218 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55029715 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19249
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 6

R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ A39, siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Mai 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 7. Mai 2015




Pohl                                                                    00228866.DOC




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