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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54993 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                       Elite S.r.l.

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                     Elite S.r.l.
                                                Corso Dante 193
                                                14100 Asti, Italia
                                                49 02 0272007

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
               Modell                           EW25
               Typ                              EW25-6516
               Radgröße                         6,5JX16 H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

               Aus-           Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                     (mm)
               ELT352/01      EW25-6516 ELT352/01 / ohne             4/98/58,1          35        475    1850
                              Ring

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       54993
               Herstellerzeichen                EW
               Radtyp und Ausführung            EW25-6516...(s.o.)
§22 54993*00




               Radgröße                         6,5JX16 H2
               Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°       90                     22,5
               S02       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°       100                    22,5
               S03       Serienschraube M12x1,25      Kegel 60°       110                    22,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Alfa Romeo
                                                Citroen
                                                Fiat
                                                Ford
                                                Lancia
                                                Peugeot

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54993 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                       Elite S.r.l.

                                                                                                   Seite 2 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Alfa Mito               51-99         195/55R16   93                                 A12 A14 A18
               955                     51-99         205/50R16   94                                 B02 B03 B31
               e3*2001/116*0278*..                                                                  Flh Z15 S01
               Citroen Nemo            50,54,55      195/50R16   K1a K1b 95                         A01 A12 A14
               A, 225L                                                                              A18 B02 S02
               e3*2001/116*0273*..;
               e3*2007/46*0013*..;
               N130
               Fiat 500 /-C            44-77         195/45R16                                      A12 A14 A18
               312                     44-77         205/45R16                                      B02 Cbo Flh
               e3*2001/116*0261*..;                                                                 NoE NoP R52
               e3*2007/46*0064*..;                                                                  S01
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat 500 Abarth /-C     99-121        195/45R16                                      A12 A14 A18
               312                     99-121        205/45R16                                      B01 B02 Cbo
               e3*2001/116*0261*..;                                                                 Flh S01
               e3*2007/46*0064*..
               Fiat 500e               43            185/55R16                                      A12 A14 A18
               FA1                     43            195/50R16   A01 K1a K6f K6g K9v                A58 B02 B54
§22 54993*00




               e3*2018/858*00001*..;   43            195/55R16   A01 K1a K6f K6g K9v                Cbo Y84 S02
               e3*2018/858*00012*..    43            205/50R16   A01 K1c K2b K5d K6f K6h K6i K9v
               - Elektro
               Fiat Fiorino/Qubo       51-70         195/50R16   K1a K1b 95                         A01 A12 A14
               225, 225L                                                                            A18 B02 S02
               e3*2001/116*0271*..;
               e3*2007/46*0011*..;
               N157
               Fiat Idea               51-88         205/50R16   94                                 A12 A14 A18
               350                                                                                  B02 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Fiat Panda              38-57         195/40R16   K2b K56                            A01 A12 A14
               169                     38-57         195/45R16   K2b K56 K90                        A18 A58 B02
               e3*2001/116/0151*..                                                                  S01
               Fiat Panda              44-70         195/45R16                                      A12 A14 A18
               312, 312P                                                                            A58 B02 S01
               e3*2007/46*0064*..;
               e3*2007/46*0071*..
               Fiat Panda 4x4          44,51         195/45R16   K90 KMV                            A01 A12 A14
               169                     44,51         195/45R16   K1a K2b K90 KOV                    A18 A56 B02
               e3*2001/116*0151*..                                                                  S01
               Ford KA II              51,55         195/40R16   T80                                A12 A14 A18
               RU8                     51,55         195/45R16                                      B02 Flh S03
               e3*2001/116*0280*..     51,55         205/45R16
               Lancia Musa             51-88         205/50R16   94                                 A12 A14 A18
               350                                                                                  B02 S01
               e3*2001/116*0153*..
               Peugeot Bipper          50,54,55      195/50R16   K1a K1b 95                         A01 A12 A14
               A, 225L                                                                              A18 B02 S02
               e3*2001/116*0272*..;
               e3*2007/46*0012*..;
               N127


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                        Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
§22 54993*00




               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               93       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 930 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
               Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54993 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                        Seite 4 von 7
               94       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 940 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
               Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               95       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 950 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
               Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
§22 54993*00




               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B01     Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

               B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                     Elite S.r.l.

                                                                                                       Seite 5 von 7
               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 54993*00




               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K90    Auf ausreichenden Abstand der Rad-Reifen-Kombination zum Tankeinfüllrohr/Aktivkohlefilter
               bzw. dessen Kunststoffverkleidung ist zu achten.

               K9v    An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
               Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                      Elite S.r.l.

                                                                                                         Seite 6 von 7

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R52     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nur zulässig für Fahrzeuge mit elektrischer Servolenkung.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
§22 54993*00




               berücksichtigen.

               Y84    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Fließheck.

               Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juni 2023 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2023.




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               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55804023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5JX16 H2 Typ EW25-6516
               Hersteller                    Elite S.r.l.

                                                                                                 Seite 7 von 7


               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 26. Juni 2023




               Kocher                                                            00411844.DOC
§22 54993*00




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