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							Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Fahrzeughersteller                     : CITROEN, FIAT, FORD, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 6 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung        (mm)                    last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                 (kg)      (mm)     datum
C 58,1              C                       Ø58,1-A-Ø72                58,1   Kunststoff     655     2125    11/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : CITROEN
Befestigungsteile                      : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                         Grad
Zubehör                                : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 90 Nm
 Verkaufsbezeichnung:     CITROEN NEMO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
 A            e3*2001/116*0273*.., 50 - 55 185/60R15 84        11A; 24J; 24M             Pkw geschlossen; Lkw
              e3*2007/46*0013*..           185/65R15 88        11A; 24J; 24M             geschl.Kasten (Serie);
 225L         N130                         195/55R15 85        11A; 24J; 24M             Frontantrieb;
                                           195/60R15 88        11A; 24J; 24M             10B; 11B; 11G; 11H;
                                           205/50R15 86        11A; 24J; 24M             12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/55R15 88        11A; 24J; 24M             73C; 74A; 74H; 74P;
                                           205/60R15 91        11A; 24J; 24M             744
                                           225/50R15 91        11A; 24C; 24D; 57I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FIAT
Befestigungsteile                      : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                         Grad
Zubehör                                : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
                                         836; LANCIA 840; 175; 176; 176 C; 178; 182; 185; 188; 225; 225L;
                                         839; 840; 843; 930
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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                                          100 Nm für Typ : 312; 323; 350; 955
                                          120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99      185/65R15        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              195/60R15 88                              12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15 88                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                              205/60R15 91                              76Q

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
ALFA         G731              66 - 95 195/50R15-82            11A; 22B; 24D; 24J;      3-türig; 5-türig;
ROMEO                                                          367                      10B; 11B; 11G; 11H;
930                                    195/55R15               11A; 22B; 24D; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
930          e3*96/27*0029*..                                  367; 51G                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                       195/55R15-84            11A; 22B; 24D; 24J;      FF0
                                                               367; 54A
                                              205/50R15-86     11A; 22B; 24D; 24J;
                                                               367

Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ALFA         F737/1           66 - 85 195/55R15-84             FEZ; 11A; 21B; 22B;      Frontantrieb; bis
ROMEO                                                          24C; 24M                 Nachtrag 3;
167                                   205/50R15-85             FEZ; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24C; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    85 - 121 195/55R15         FEZ; 10N; 11A; 21B;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                               22B; 24C; 24M; 51G
                                              205/50R15        FEZ; 10N; 11A; 21B;
                                                               22B; 24C; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  55 - 83 185/55R15-81           11A; 21B; 22B            10B; 11B; 11G; 11H;
             G983                       195/50R15-82           11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/50R15-85           11A; 21B; 21L; 22B;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                               24M; 367
182            e3*96/27*0019*..,    108 - 113 195/55R15        11A; 21B; 22B; 51G       nur FIAT BRAVO 2.0
               G983                           205/50R15        11A; 21B; 21L; 22B;      HGT;
                                                               24M; 51G                 10B; 11G; 11H; 12A;
                                    113       195/60R15        11A; 21B; 21L; 22B;      71K; 721; 73C; 74A;
                                                               51G                      74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   102           195/55R15        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15        51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15-87                              73C; 74A; 74H; 74P;
                                              215/50R15-90                              FES
                                              225/50R15-90     11A; 21L; 57I
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:    FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
175          G730              102             205/50R15       51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15       51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                               215/50R15-90                             73C; 74A; 74H; 74P;
                                               225/50R15-90    11A; 21L; 57I            FES; SBH
                                     102 - 140 195/55R15       51G

Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84         11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
             e3*2007/46*0011*..           185/65R15 88         11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
225L         N157                         195/55R15 85         11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                          195/60R15 88         11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          205/50R15 86         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          205/55R15 88         11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74H; 74P;
                                          205/60R15 91         11A; 24J; 24M            744; 76Q
                                          225/50R15 91         11A; 24C; 24D; 57I

Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86          11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88          11A; 24M                 73C; 74A; 74H; 74P
                                         215/50R15 88          11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94       185/60R15 84    12R; 5EA                 Stufenheck;
                                               185/65R15 88    12R                      Frontantrieb;
                                               195/60R15 88    12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 74H; 74P; 76Q
323            e3*2001/116*0260*..   57 - 94   185/60R15 84    5EA                      Stufenheck;
                                               185/65R15 88                             Frontantrieb;
                                               195/60R15 88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88    11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/60R15 91    11A; 24M                 73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                        76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
185          e3*93/81*0003*..,  91 - 108 195/55R15             11A; 22B; 24J; 24M;      Pkw geschlossen;
               e3*95/54*0003*..                                51G                      Frontantrieb;
                                     91 - 113 205/50R15 86     11A; 22B; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                     96 - 113 195/60R15        11A; 21L; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                               24M; 51G                 73C; 74A; 74H; 74P
                                               205/55R15 88    FGJ; 11A; 21L; 22B;
                                                               24C; 24M
185            e3*93/81*0003*..,     55 - 83   195/55R15-84                             Pkw geschlossen;
               e3*95/54*0003*..                205/50R15-85    11A; 22B; 24J; 24M       Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/50R15-82           11A; 22B; 22F; 24J;      nur bis
                                                               367                      e3*96/27*0033*06;
                                              205/50R15-85     11A; 22B; 22F; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24M; 367                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
176          e3*96/27*0022*..,  40 - 65       195/45R15-78     11A; 33J                 Pkw geschlossen;
               G488                                                                     Cabrio;
176 C          G775                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
176            e3*96/27*0022*..,    96 - 98   195/45R15-78                              Pkw geschlossen;
               G488                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
188            e3*98/14*0048*..     44 - 74   195/45R15 78  5CK                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                    44 - 96   185/55R15-81                              12A; 51A; 71K; 721;
                                              195/45R15 78W 5CK                         73C; 74A; 74H; 74P;
                                              195/45R15-82                              FES
                                              Reinf

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 55 - 63 175/60R15 81  12A                               nicht Panda Cross;
                                        175/65R15     12T; 51G                          Kombi; Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 74H; 74P; 76Q
312            e3*2007/46*0064*..   59 - 70   175/65R15 84     12T                      nur Panda Cross;
                                              175/70R15 86     12A                      Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                        74A; 74H; 74P; 76Q
312            e3*2007/46*0064*..   44 - 74   175/60R15 81     51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                              195/45R15 78                              (Cabrio); Nicht
                                    44 - 77   185/55R15        51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                              195/50R15 82     11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                    77        195/45R15 78     54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                        76Q; 916; FE0
312            e3*2007/46*0064*..   44 - 70   165/65R15 81     51J                      Nur Fiat Panda
                                              175/60R15 81                              (Kombi); nicht Panda
                                              185/55R15        51G                      Cross; Frontantrieb;
                                    55 - 70   175/65R15        51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                        74P
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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                                                                                                   Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 74 175/60R15 81          51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                          195/45R15 78                                  (Cabrio); Nicht
                                 44 - 77 185/55R15             51G                      LANCIA Ypsilon; 2-
                                          195/50R15 82         11A; 24D                 türig; Frontantrieb;
                                 77       195/45R15 78         54A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                        76Q; 916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82            Ottomotor; 11A; 21B;     nur Ausf. mit Fz-
836          G489                                              22B; 22G; 24J; 24M       Breite 1703mm;
                                       205/50R15-86            11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P
LANCIA         e3*96/27*0021*..,    102      195/50R15         10N; 11A; 21B; 22B;      nur Ausf. mit Fz-
836            G489                                            22G; 24J; 24M; 51G       Breite 1703mm;
                                             195/50R15         11A; 21B; 22B; 22G;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 721;
                                             205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22G;      73C; 74A; 74H; 74P
                                                               24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
839          e3*98/14*0047*..  76 - 113 195/65R15              51G                      10B; 11G; 11H; 12A;
                                        205/60R15              51G                      51A; 71K; 721; 73C;
                               113      195/60R15              51G                      74A; 74H; 74P
                                        205/55R15              51G

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       H262              40 - 63       195/45R15-78      11A; 22B; 367            10B; 11B; 11G; 11H;
840                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
840          e3*95/54*0004*..                                                           73C; 74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15             51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86          11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88          11A; 24M                 73C; 74A; 74H; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : FORD
Befestigungsteile                      : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                         Grad
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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Zubehör                                 : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW          Reifen         Auflagen zu Reifen       Auflagen
RU8          e3*2001/116*0280*..    51 - 55     175/60R15 81                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                185/55R15 82                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                195/45R15 78                            73C; 74A; 74H; 74P
                                                195/50R15 82   11A; 24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : PEUGEOT
Befestigungsteile                       : Lochkreisversatzschrauben M12x1,25, Schaftl. 28,5 mm, Kegelw. 60
                                          Grad
Zubehör                                 : A13


Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 90 Nm
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT BIPPER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e3*2007/46*0012*..  50 - 55 185/60R15 84          11A; 24J; 24M            Pkw geschlossen; Lkw
A*****       e3*2001/116*0272*..         185/65R15 88          11A; 24J; 24M            geschl.Kasten (Serie);
225L         N127                        195/55R15 85          11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                         195/60R15 88          11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86          11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88          11A; 24J; 24M            73C; 74A; 74H; 74P;
                                         205/60R15 91          11A; 24J; 24M            744
                                         225/50R15 91          11A; 24C; 24D; 57I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 25.06.2020
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
57I)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R15
                     Hinterachse:                        225/50R15
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 850kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
Gutachten 16-00522-CX-GBM-02
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51163
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: IC6050
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 25.06.2020
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                                                                                                   Seite: 9 von 9
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
     zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
     auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
     werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
     (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
     serienmäßig verwendet wird.
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
     (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.
						
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