GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Borbet Vertriebs GmbH Tratmoos 5 85467 Niederneuchning QM-Nr. 49020021101 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell RS Typ RS-7518 Radgröße 7,5 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) LK98 RS-7518 LK98 / Ø64-Ø58,1 4/98/58,1 35 580 1990 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49281 Herstellerzeichen BORBET Radtyp und Ausführung RS-7518 (s.o.) Radgröße 7,5 J x 18 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,25 60° Kegel 90 30 S02 Schraube M12x1,25 60° Kegel 100 30 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Alfa Romeo Citroen Fiat Lancia Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Alfa Mito 51-125 205/40R18 T82 T86 A02 A04 A05 955 51-125 215/35R18 T84 A08 A09 A12 e3*2001/116*0278*.. 51-125 215/40R18 A01 K3s A14 A18 B02 51-125 225/35R18 A01 K2b K3s K6c T83 T87 Flh S01 Citroen Nemo 50,54,55 205/40R18 K1c K2b T82 T86 A01 A02 A04 A, 225L 50,54,55 215/35R18 K1c K2a K2b T84 A05 A08 A09 e3*2001/116*0273*..; A12 A14 A18 e3*2007/46*0013*..; B02 S02 N130 Fiat Bravo 66-121 205/45R18 V18 A02 A04 A05 198 66-121 215/40R18 T85 T89 A08 A09 A12 e3*2001/116*0248*.., 66-121 225/40R18 R35 A14 A18 B02 e3*2001/116*0288*.., Flh S01 e3*2007/46*0022*.. Fiat Fiorino/Qubo 51-70 205/40R18 K1c K2b T82 T86 A01 A02 A04 225, 225L 51-70 215/35R18 K1c K2a K2b T84 A05 A08 A09 e3*2001/116*0271*..; A12 A14 A18 e3*2007/46*0011*..; B02 S02 N157 Fiat Idea 51-88 215/35R18 T84 A02 A04 A05 350 51-88 225/35R18 A01 K2b K41 K56 T83 T87 A08 A09 A12 e3*2001/116*0153*.. A14 A18 B02 S01 Fiat Linea 57-94 205/40R18 K1b K2b K42 K56 T86 A01 A02 A04 323 57-94 215/35R18 K1a K1b K2b T84 A05 A08 A09 e3*2001/116*0260*.. 57-94 215/40R18 G01 K1a K1b K2b K42 K56 T85 T89 A12 A14 A18 57-94 225/35R18 K1a K1b K2b K42 K56 T87 B02 Sth S01 Fiat Stilo, - Kombi 59-125 215/40R18 K1a K2b K56 T85 T89 A01 A02 A04 192 59-125 225/40R18 K1a K2b K41 K44 K56 T88 T89 A05 A08 A09 e3*98/14*0089*.. A12 A14 A18 B02 Car Flh K42 K45 S01 Lancia Delta 77-147 205/45R18 T90 V18 A02 A04 A05 844 77-147 215/40R18 T89 A08 A09 A12 e3*2001/116*0279*..; 77-147 225/40R18 LD1 T88 T89 A14 A18 B02 e3*2007/46*0008*.. 77-147 225/40R18 A01 LD2 T88 T89 Flh S01 Lancia Musa 51-88 215/35R18 T84 A02 A04 A05 350 51-88 225/35R18 A01 K2b K41 K56 T83 T87 A08 A09 A12 e3*2001/116*0153*.. A14 A18 B02 S01 Lancia Ypsilon 44-77 215/35R18 G01 K2b K46 A01 A02 A04 843 A05 A08 A09 e3*2001/116*0149*.. A12 A14 A18 B02 S01 Peugeot Bipper 50,54,55 205/40R18 K1c K2b T82 T86 A01 A02 A04 A, 225L 50,54,55 215/35R18 K1c K2a K2b T84 A05 A08 A09 e3*2001/116*0272*..; A12 A14 A18 e3*2007/46*0012*..; B02 S02 N127 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 3 von 7 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 4 von 7 G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 5 von 7 K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. LD1 Betrifft nur Fahrzeugversionen mit einem Wendekreis von 11,2 m (letzte Stelle der Versions- Nr. = B, verbautes Lenkgehäuse Lancia Teile-Nr. 51809105), die werkseitig für die Verwendung der Reifengröße 225/40R18 ausgerüstet sind. LD2 Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße 225/40R18 ausgerüstet sind (Wendekreis = 10,6m) ist der Lenkeinschlag durch Einbau des Lenkgehäuses Lancia Teile-Nr. 51809105 zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 6 von 7 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/35R18 255/30R18 Nr. 4 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 5 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 6 225/35R18 245/30R18, 255/30R18, 265/30R18 Nr. 7 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 8 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 9 225/50R18 245/45R18 Nr. 10 235/40R18 245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 11 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 12 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 13 245/35R18 255/35R18 Nr. 14 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 15 245/45R18 265/40R18, 275/40R18, 285/40R18 Nr. 16 245/50R18 275/45R18 Nr. 17 255/40R18 275/35R18, 285/35R18, 295/35R18 Nr. 18 255/45R18 275/40R18, 285/40R18 Nr. 19 255/50R18 285/45R18 Nr. 20 255/55R18 285/50R18 Nr. 21 265/35R18 295/30R18, 315/30R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 2. Mai 2013 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49281 nach §22 StVZO Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55034413 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ RS-7518 Hersteller Borbet Vertriebs GmbH Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 2. Mai 2013 Coen 00194912.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim