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							Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.02.2016
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Fahrzeughersteller                         : ALFA LANC., CITROEN, FIAT, PEUGEOT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 25
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
98525581/HA         NI57060/HA PCD 98          ohne                        58,1                    650     2025    06/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CITROEN
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : E*****
                                             110 Nm für Typ : A; B; U6; U6U; U64; 22
Verkaufsbezeichnung:     CITROEN C8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
E*****       e2*98/14*0254*..  79 - 116 215/55R16 93                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                        215/60R16                   51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/50R16 96                11A; 362                  725; 73C; 74A; 74H
                                        225/55R16 95                11A; 362; 54F
E*****       e2*98/14*0254*..  79 - 116 215/55R16 93                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                               79 - 150 215/60R16                   51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/50R16 96                11A; 362                  725; 73C; 74A; 74H;
                                        225/55R16 95                11A; 362; 54F             75I

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN EVASION
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen        Auflagen
A            e2*93/81*0186*..  66 - 89 205/55R16 91                 11A; 22B; 5GG             Frontantrieb;
U6           e2*93/81*0158*..  66 - 108 205/55R16 93                11A; 22B; 5HA             10B; 11B; 11G; 11H;
22           G815                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     CITROEN JUMPY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
B            e2*2001/116*0187*.., 51 - 100 205/55R16 91             11A; 22B; 5GG             Pkw geschlossen; Lkw
             e2*93/81*0187*..              205/55R16 94             11A; 22B                  geschl.Kasten (Serie);
U6U          e2*93/81*0161*..                                                                 Frontantrieb;
U64          H173, H338                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              744; 75I

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.02.2016
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA LANC., FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 199 (Fiat 500L Trekking)
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 199 (Nur Fiat 500L)
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 164; 937; 932; 916
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 220; 220P; 220L; 22; LANCIA 220; 179
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 164; 932
                                             100 Nm für Typ : 164; 179; 916; 937
                                             110 Nm für Typ : LANCIA 220; 22; 220; 220L; 220P
                                             120 Nm für Typ : 199
                                             120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199
Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO SPYDER;-COUPE;-GTV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                     Auflagen
916          e3*95/54*0006*.., 106 - 141 225/40R16-85 11A; 22B; 66D                          Pkw geschlossen;
             G955              106 - 148 205/45R16    10N; 51G                               Cabrio; Frontantrieb;
                                         205/50R16    10N; 11A; 22B; 51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         225/45R16-89 11A; 22B                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             FES

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
937          e3*98/14*0070*..  103 - 125 205/50R16 87               11A; 24M                 nur Alfa GT (Coupe);
                                         205/55R16 90               11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/45R16 86               11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R16 89               11A; 24M                 725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             76U
937            e3*98/14*0070*..        74 - 125 205/50R16 87        11A; 22B; 22L; 24C;      nur Alfa 147
                                                                    24D                      (Schrägheck);
                                                 205/55R16 91       11A; 21B; 21L; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    22L; 24C; 24D            12A; 51A; 71K; 721;
                                                 215/45R16 86       11A; 22B; 22L; 24J;      725; 73C; 74A; 74H;
                                                                    24M                      76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
932          e3*96/27*0034*.., 77 - 141 205/50R16 87W 11A; 21J; 22B; 22F;                 nicht Ausf.m.Fz-
             e3*98/14*0034*..                         24C; 24D                            Breite 1765mm; nicht
                                        205/55R16 89  11A; 21B; 21J; 22B;                 GTA; Kombi; Limousine;
                                                      22F; 22G; 24C; 24D                  nicht Allradantrieb;
                                        225/45R16 89  11A; 21J; 22B; 22F;                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      24C; 24D                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          76U; FGC

Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 164
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
164          E897             84 - 141 205/55R16 89              11A; 22B; 362            10B; 11B; 11G; 11H;
                              84 - 150 205/55R16                 11A; 22B; 362; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H
164            E897/1                84 - 135 205/55R16 89       11A; 22B; 362            10B; 11B; 11G; 11H;
                                     84 - 150 205/55R16          11A; 22B; 362; 51G       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H
164            E897/2                92 - 171 205/55R16          11A; 22B; 362; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                  Auflagen
199          e3*2001/116*0217*.. 62 - 88 195/55R16 87                                     Fiat 500L Trekking;
                                         195/60R16 89                                     Schrägheck; MPV;
                                         205/55R16 91                                     Frontantrieb;
                                         215/50R16 90                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93                                     12A; 51A; 71C; 71K;
                                         225/50R16 92 11A; 245; 248                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          76U
199            e3*2001/116*0217*..   62 - 88   195/55R16 87      11A; 245                 Fiat 500L; Fiat 500L
                                               195/60R16 89      11A; 245                 Living; Schrägheck;
                                               205/55R16 91      11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                               215/50R16 90      11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93      11A; 245; 248            12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/50R16 92      11A; 241; 244            725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          76U

Verkaufsbezeichnung:     FIAT SCUDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          e2*2001/116*0162*.., 51 - 100 205/55R16 91          11A; 22B; 5GG            Pkw geschlossen; Lkw
             e2*93/81*0162*..              205/55R16 94          11A; 22B                 geschl.Kasten (Serie);
220L         H105                                                                         Frontantrieb;
220P         H261                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          744; 75I; VE8




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 16.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:    FIAT ULYSSE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
220          G785              66 - 89 205/55R16 91                 11A; 22B; 5GG            Frontantrieb;
                               66 - 108 205/55R16 94                11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             VE8

Verkaufsbezeichnung:     FIAT ULYSSE, LANCIA PHEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
179          e2*98/14*0255*..   79 - 116 215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/60R16                  51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R16 96               11A; 362                 725; 73C; 74A; 74H
                                         225/55R16 95               11A; 362; 54F
179          e2*98/14*0255*..   79 - 116 215/55R16 93                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                79 - 150 215/60R16                  51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/50R16 96               11A; 362                 725; 73C; 74A; 74H;
                                         225/55R16 95               11A; 362; 54F            75I

Verkaufsbezeichnung:     FIAT ULYSSE, LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
22           e2*93/81*0159*..,  66 - 89 205/55R16 91                11A; 22B; 5GG            Frontantrieb;
             e2*98/14*0159*..   66 - 108 205/55R16 94               11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:    LANCIA Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       H076             80 - 108 205/55R16 93                 11A; 22B                 Frontantrieb;
220                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : PEUGEOT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : E; E*****
                                             110 Nm für Typ : A; B; B*****; BH; 221; 222; 224
Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT EXPERT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
B            e2*2001/116*0185*.., 51 - 100 205/55R16 91             11A; 22B; 5GG            Pkw geschlossen; Lkw
             e2*93/81*0185*..              205/55R16 94             11A; 22B                 geschl.Kasten (Serie);
BH           e2*98/14*0270*..                                                                Frontantrieb;
222          H174                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
224          e2*93/81*0160*..                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                             744; 75I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.02.2016
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Verkaufsbezeichnung:    PEUGEOT EXPERT KOMBI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
224          H342             51 - 100 205/55R16 91              11A; 22B; 5GG            Pkw geschlossen; Lkw
                                       205/55R16 94              11A; 22B                 geschl.Kasten (Serie);
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 806
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A            e2*93/81*0184*..  66 - 89 205/55R16 91              11A; 22B; 5GG            Frontantrieb;
221          e2*93/81*0157*.., 66 - 108 205/55R16 93             11A; 22B; 5HA            10B; 11B; 11G; 11H;
               G784                                                                       12A; 51A; 530; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; VE8

Verkaufsbezeichnung:     PEUGEOT 807
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
E            e2*98/14*0253*.. 79 - 116 215/55R16 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
E*****       e2*98/14*0253*.. 79 - 150 215/60R16                 51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 75I
E              e2*98/14*0253*..     79 - 116 215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
E*****         e2*98/14*0253*..              215/60R16           51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.02.2016
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      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.02.2016
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      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0238-13-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49658
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: NI57060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 16.02.2016
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66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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