Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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Fahrzeughersteller : ALFA LANC., FIAT, FORD
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 29
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
021a08 10R5704.02 1 Ø58,1 Ø68 d= 58,1 Aluminium 540 1950 03/99
8mm
021a08 10R5704.02 1 Ø58,1 Ø68 d= 58,1 Aluminium 555 1895 03/99
8mm
021a08 10R5704.02 1 Ø58,1 Ø68 d= 58,1 Aluminium 560 1875 03/99
8mm
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ALFA LANC., FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 44 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AP-NR. AP 40276/08
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
835; LANCIA 836; LANCIA 840; 146 A; 167; 175; 176; 176 C; 182;
183; 185; 186; 188; 839; 840; 843; 930
100 Nm für Typ : 192; 198; 312; 350
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 195/50R15-82 11A; 21M; 22B; 22F; 3-türig; 5-türig;
ROMEO 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
930 195/55R15 11A; 21M; 22B; 22F; 12A; 51A; 71E; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 24D; 24J; 51G 725; 73C; 74A; 74H;
195/55R15-84 11A; 21M; 22B; 22F; 74W; FF0
24D; 24J; 54A
205/50R15-86 11A; 21M; 22B; 22F;
24C; 24D
215/45R15-82 11A; 21M; 22B; 22F;
24C; 24D
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA F737/1 66 - 93 195/50R15-82 NICHT für 2.5 TD Frontantrieb; ab
ROMEO (92kW); 11A; 21B; 22B Nachtrag 4 der
167 66 - 110 195/55R15-84 NICHT für 2.5 TD F737/1;
167 e3*95/54*0011*.. (92kW); 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-84 NICHT für 2.5 TD 12A; 51A; 71E; 721;
(92kW); 11A; 21B; 22B; 725; 73C; 74A; 74H;
24J; 24M
66 - 120 205/50R15 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 74W; FFM
51G
215/50R15-88 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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Verkaufsbezeichnung: FIAT BARCHETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
183 e3*95/54*0005*.., 96 185/55R15 51G; 663 10B; 11B; 11G; 11H;
G954 195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721;
195/55R15 51G 725; 73C; 74A; 74H;
205/50R15-85 11A; 22D 74W; FFM
215/45R15-82
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 83 185/55R15-81 11A; 21B; 22B; 24M; 663 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-85 11A; 21B; 21J; 21L; 21M; 725; 73C; 74A; 74H;
22B; 22F; 22G; 24D; 24J 74W
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 24M
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
198 e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15 91 Schrägheck;
205/60R15 91 Frontantrieb;
215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R15 92 11A; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74W; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FA e3*92/53*0002*.. 102 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15-87 12A; 51A; 71E; 721;
102 - 140 205/50R15 51G 725; 73C; 74A; 74H;
215/50R15-90 11A; 22B; 24M 74W; FES
225/50R15-90 11A; 21L; 22B; 24M; 57I
140 205/55R15 51G
175 e3*93/81*0001*.., 96 205/50R15-86 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*95/54*0008*.., 96 - 108 205/55R15-88 12A; 51A; 71E; 721;
G730 96 - 142 195/55R15 51G 725; 73C; 74A; 74H;
215/50R15-90 11A; 22B; 24M 74W; FES
225/50R15-90 11A; 21L; 22B; 24M; 57I
102 - 142 205/50R15 51G
140 - 142 205/55R15 631
Verkaufsbezeichnung: FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
350 e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
205/55R15 88 11A; 22P; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
215/50R15 88 11A; 22P; 24D; 24J 74W
225/50R15 91 11A; 21P; 22P; 24D; 24J
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 83 195/55R15-84 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Frontantrieb;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74W; 75I
Verkaufsbezeichnung: FIAT MULTIPLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
186 e3*96/79*0042*.., 68 - 85 185/65R15-88 662 nur bis
e3*98/14D0090*.., 195/60R15-88 e3*98/14*0042*07;
e3*98/14*D050*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e3*98/14*0042*.. 12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74W; 75I; 76U
186 e3*98/14*0042*.. 68 - 89 185/65R15 88 662 ab e3*98/14*0042*08;
195/60R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74W; 75I; 76U
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J Pkw geschlossen;
G488 205/45R15-79 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
10B; 11B; 11G; 11H;
367 12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74W
176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen;
G488 33J; 367; 54A Cabrio;
176 C G775 215/45R15-82 11A; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 33J; 367; 54A 12A; 51A; 71E; 721;
40 - 65 195/45R15-78 11A; 22B; 24J; 24M; 33J 725; 73C; 74A; 74H;
205/45R15-79 11A; 22B; 22F; 24J; 24M; 74W
33J; 367
46 - 65 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
33J; 367
215/45R15-82 11A; 22B; 22F; 24C;
24M; 33J; 367
188 e3*98/14*0048*.. 44 - 74 195/45R15 78 11A; 22B; 22K; 22L; 5CK 10B; 11B; 11G; 11H;
44 - 96 185/55R15 11A; 22B; 22D; 22L; 367; 12A; 51A; 71E; 721;
51G; 663 725; 73C; 74A; 74H;
195/45R15 11A; 22B; 22L; 51G 74W; FES
195/45R15 78W 11A; 22B; 22K; 22L; 5CK
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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Verkaufsbezeichnung: FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
192 e3*98/14*0089*.. 59 - 110 195/65R15 11A; 21B; 22B; 22L; 24M; Kombi; Limousine;
51G Schrägheck 2-türig;
205/60R15 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; Schrägheck 4-türig;
24M 10B; 10S; 11B; 11G;
11H; 12A; 51A; 71E;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74W; 76Q
Verkaufsbezeichnung: FIAT UNO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
146 A C946, C946/1, 32 - 82 195/45R15-78 FFQ; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
C946/2, C946/3, 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
C946/4 725; 73C; 74A; 74H;
74W
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 51 - 74 185/55R15 82 11A; 24D; 663 Fiat 500; 2-türig;
195/45R15 78 11A; 24D Frontantrieb;
195/50R15 82 11A; 24D; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R15 81 11A; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R15 84 11A; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74H;
74W; 76Q; 916; FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303, F303/1, 55 - 83 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 22F Frontantrieb;
835 F303/2 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71E; 721;
725; 73C; 74A; 74H;
74W; FES
LANCIA F303, F303/1, 119 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 51G Frontantrieb;
835 F303/2 195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R15 11A; 21B; 22B; 63M 725; 73C; 74A; 74H;
74W
LANCIA F303, F303/1, 124 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; Allradantrieb;
835 F303/2 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F; 24M 725; 73C; 74A; 74H;
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22F; 63M 74W
LANCIA F303/2 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; 22F; Frontantrieb;
835 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 LAG; 11A; 21B; 22B; 22F 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22F 725; 73C; 74A; 74H;
215/45R15-84 11A; 21B; 22B; 22F 74W; FES
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 102 195/50R15 10N; 11A; 21B; 22B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22G; 24J; 24M; 51G Breite 1703mm;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 631 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 725; 73C; 74A; 74H;
24M 74W
215/45R15 11A; 21B; 22B; 22G; 24J;
24M; 631
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 - 83 195/50R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; nur Ausf. mit Fz-
836 G489 22B; 22G; 24J; 24M Breite 1703mm;
205/50R15-86 11A; 21B; 22B; 22G; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R15-82 Ottomotor; 11A; 21B; 725; 73C; 74A; 74H;
22B; 22G; 24J; 24M 74W
66 195/55R15-84 Dieselmotor; 11A; 21B;
22B; 22G; 24J; 24M
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 195/50R15-82 11A; 22B nur Ausf. mit Fz-
836 G489 215/45R15-82 11A; 22B Breite 1759mm;
51 - 102 205/50R15-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 96 195/55R15-84 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721;
102 195/50R15 11A; 22B; 631 725; 73C; 74A; 74H;
215/45R15 11A; 22B; 631 74W
Verkaufsbezeichnung: LANCIA LYBRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
839 e3*98/14*0047*.. 76 - 113 195/65R15 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
205/60R15 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 51A; 71E; 721; 725;
51G 73C; 74A; 74H; 74W;
113 195/60R15 51G 75I
205/55R15 11A; 21B; 22B; 22L; 24J;
51G
Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA H262 40 - 63 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
840 12A; 51A; 71E; 721;
840 e3*95/54*0004*.. 725; 73C; 74A; 74H;
74W
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15 85 11A; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 86 11A; 22Q; 24D 12A; 51A; 71E; 721;
205/55R15 88 11A; 21P; 22Q; 24D 725; 73C; 74A; 74H;
74W
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 44 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AP-NR. AP 40276/08
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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Verkaufsbezeichnung: KA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RU8 e3*2001/116*0280*.. 51 - 55 195/45R15 78 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 21P; 22I; 24D; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
205/45R15 81 11A; 21P; 22I; 24D; 24J 725; 73C; 74A; 74H;
215/45R15 84 11A; 21P; 22I; 24C; 24D 74W
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK
herzustellen.
22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
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33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
berücksichtigen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R15
Hinterachse: 225/50R15
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5CK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 850kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63M) Es darf nur folgendes Reifenfabrikat verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP D40
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
662) Sofern Reifen der Größe 185/65 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
663) Sofern Reifen der Größe 185/55 R 15 auf der Felge 7 J x 15 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0387-99-MURD/N13
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 44518
ANLAGE: 1 Radtyp: 10R5704.
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 18.02.2009
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721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
verhindern, müssen entfernt werden.
74W) Radausführungen mit Distanzscheibe sind nur zulässig, wenn die im Gutachten unter Gliederungspunkt
"0. Hinweise" bzw. "I. Übersicht" beschriebenen Distanzscheiben verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
werden.
FFQ) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden,
wahlweise ist auch der Einbau der Fiat Tieferlegung (Fiat-Teile-Nr. 46219501) möglich. Bei Nachrüstung
ist die Auflage 11A oder 11K zu beachten.
LAG) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden:
Hersteller: Typ:
DUNLOP D40 (ZR), SP SPORT 2020 MFS (ZR)
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.