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							Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.11.2013
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Fahrzeughersteller                          : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
110565131           LG                         ohne                        65,1                    670     1995     10/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : FIAT
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 940
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                              für Typ : 194
Befestigungsteile                           : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                              Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 195/50R16 88W                                        Schrägheck 4-türig;
                                         195/55R16 91                                         Frontantrieb;
                                         205/55R16 91               11A; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93               11A; 248                  12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R16 89W              11A; 248                  729; 73C; 74A; 76U
                                         225/50R16 92               11A; 22I; 248

Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                  Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 225/50R16 92    11A; 24J; 24M                       Alfa 159 Sportwagon
                                 85 - 125 205/55R16 91                                        (Kombi);
                                 85 - 136 215/55R16 93    11A; 24J; 24M                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R16 92W 11A; 24J; 24M                        12A; 51A; 573; 71K;
                                           225/55R16 95   11A; 24J; 24M                       721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              76U; FGC
939            e3*2001/116*0212*..       85 - 118 225/50R16 92      11A; 24J; 24M             Alfa 159 (Limousine);
                                         85 - 125 205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                         85 - 136 215/55R16 93      11A; 24J                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                  225/50R16 92W     11A; 24J; 24M             721; 73C; 74A; 74H;
                                                  225/55R16 95      11A; 24J                  76U; FGC




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                 85 - 147 215/55R16 93                                       73C; 74A; 74H; 76U
                                          225/50R16 92W
                                          225/55R16 95

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0344*..            215/50R16 90             11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93             11A; 21S; 22I            73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/50R16 90             11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93             11A; 21S; 22I            73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                    Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90                                       Cabrio; Coupe;
                                          215/50R16 90 11A; 22I; 24J; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16 93 11A; 21S; 22I                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90                                      10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..            215/50R16 90             11A; 22I; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93             11A; 21S; 22I            73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW  Reifen                         Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16                      11A; 21P; 22H; 22M;      Nur Opel Corsa OPC;
                                                                    24M; 51G; 52J            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 205/50R16          11A; 21P; 22H; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    24J; 24M; 51G; 52J       73C; 74A; 76U; 76Z




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16 84            11A; 22H; 22M; 24M       nur Corsa; 2-türig; 4-
                                         195/55R16 87            11A; 21P; 22H; 22M;      türig;
                                                                 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16 87       11A; 21P; 22H; 22L;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24J; 24M                 73C; 74A; 76U
                                              215/45R16 86       11A; 22H; 22M; 24J;
                                                                 24M
                                    110       195/50R16 84       11A; 22H; 22M; 24M;
                                                                 52J
                                              195/55R16 87       11A; 21P; 22H; 22M;
                                              M+S                24M
                                              205/50R16 87       11A; 21P; 22H; 22L;
                                              M+S                24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87       5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      195/55R16 91       51J                      12A; 51A; 71K; 721;
BB
                                55 - 96       195/60R16 89       51J                      73C; 74A
                                55 - 103      205/55R16          51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88       195/55R16 87       5ET; 51J                 10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB                                       195/55R16 91       51J                      12A; 51A; 71K; 721;
B/ V                            55 - 96       195/60R16 89       51J                      73C; 74A
                                55 - 103      205/55R16          51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
X01Monocab   e1*2001/116*0215*.. 132          185/55R16     11A; 22L; 22Q; 24D;           Nur Meriva OPC;
                                                            24J; 51G; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R16     11A; 21T; 22B; 22L;           12A; 51A; 71K; 721;
                                                            22Q; 24C; 24D; 51G            73C; 74A; 76U
                                              215/45R16 86W 11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J
                                              225/45R16 89  11A; 21T; 22B; 22L;
                                                            22Q; 24C; 24D
X01Monocab e1*2001/116*0215*..      51 - 74   215/45R16 86  11A; 22L; 22Q; 24D;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24J; 5EM                      12A; 51A; 71K; 721;
                                    51 - 92   195/50R16 88  11A; 22L; 22Q; 24D;           73C; 74A; 76U
                                                            24J
                                              205/45R16 87  11A; 22L; 22Q; 24D;
                                                            24J
                                              205/50R16 87  11A; 21T; 22B; 22L;
                                                            22Q; 24C; 24D
                                              225/45R16 89  11A; 21T; 22B; 22L;
                                                            22Q; 24C; 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:    OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-A      E284             54 - 92         205/50R16-86       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89       11A; 54A; 685            12A; 51A; 71K; 721;
                                    54 - 130 205/55R16-88                                 73C; 74A
                                              215/55R16-91
                                              225/50R16-92       11A; 22B; 22F; 57T
                                    115 - 130 225/45R16          11A; 54A; 631
OMEGA-A        E284/1               54 - 92 205/50R16-86         11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16-89       11A; 54A; 685            12A; 51A; 71K; 721;
                                    54 - 130 205/55R16-88                                 73C; 74A
                                              215/55R16-91
                                              225/50R16-92       11A; 22B; 22F; 57T
                                    130       225/45R16          11A; 54A; 631
OMEGA-A        E284/1               150       205/55R16          57E; 57T; 631            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16          631                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              225/50R16          11A; 22B; 22F; 57T;      73C; 74A
                                                                 631
OMEGA-A        E284/2               110       225/45R16-89       11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                    110 - 130 205/55R16-88       11A; 57E; 57T            12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/55R16-91                                73C; 74A
                                              225/50R16-92       11A; 22B; 22F; 57T
                                    130       225/45R16          11A; 54A; 631
                                    150       205/55R16          11A; 57E; 57T; 631
                                              215/55R16          631
                                              225/50R16          11A; 22B; 22F; 57T;
                                                                 631
OMEGA-A        E284/2               54 - 92     205/50R16-86     11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                205/55R16-88                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                215/55R16-91                              73C; 74A
                                                225/45R16-89     11A; 54A; 685
                                                225/50R16-92     11A; 22B; 22F; 57T
OMEGA-A-       E285                 54 - 130    205/55R16-88     57E; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                         215/55R16-91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/50R16-92     11A; 22B; 22F; 57T       73C; 74A
OMEGA-A-       E285/1               54 - 130    205/55R16-88     57E; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                         215/55R16-91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/50R16-92     11A; 22B; 22F; 57T       73C; 74A
OMEGA-A-       E285/2               54 - 92     205/55R16-88     57E; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                         215/55R16-91                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/50R16-92     11A; 22B; 22F; 57T       73C; 74A
OMEGA-A-       E285/2               110 - 130   215/55R16-91                              10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN                                         225/50R16-92     11A; 22B; 22F; 57T       12A; 51A; 71K; 721;
                                    110 - 147   205/55R16-88     57E; 57T                 73C; 74A
                                    147         215/55R16        631
                                                225/50R16        11A; 22B; 22F; 57T;
                                                                 631




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
OMEGA-B      G684              74 - 100 205/55R16 89             51J                      nur bis
V94          e1*96/79*0077*.., 74 - 155 205/55R16 91             51J; 57E; 57T            e1*98/14*0077*04;
             e1*98/14*0077*..           215/55R16 93             51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        225/50R16 92W            11A; 21B; 51J; 57T       12A; 51A; 71K; 721;
                                        225/55R16 95             11A; 21B                 73C; 74A
OMEGA-B- G685                  74 - 100 215/55R16-93             51J                      nur bis
CARAVAN                                 225/50R16 92             11A; 21B; 24M; 5GM;      e1*98/14*0078*04;
V94/Kombi e1*96/79*0078*..,                                      51J; 57T                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*98/14*0078*..  74 - 125 205/55R16 89             51J; 57E; 57T            12A; 51A; 71K; 721;
                               74 - 155 215/55R16                5GI; 51J; 631            73C; 74A
                                        225/50R16                11A; 21B; 24M; 5GC;
                                                                 51J; 57T; 631
                                               225/55R16-94      11A; 21B; 24M
V94            e1*98/14*0077*..       74 - 106 225/50R16 92                               ab e1*98/14*0077*05;
                                      74 - 160 225/50R16 92W                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16-94                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74A
V94/Kombi      e1*98/14*0078*..       74 - 106 225/50R16-92 5GM                           ab e1*98/14*0078*05;
                                      74 - 160 225/50R16 92W 57E; 682                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                               225/55R16-94                               51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                          74A

Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                          215/55R16 93           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R16 92W          11A; 24J; 24M            729; 73C; 74A; 76U
                                          225/55R16 95           11A; 21B; 24J; 24M
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16              11A; 24J; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 184 215/55R16 93           11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R16 92W          11A; 24J; 24M            729; 73C; 74A; 76U
                                          225/55R16 95           11A; 21B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16     11A; 22L; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          205/55R16 91W 11A; 22L                        12A; 51A; 71K; 721;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                          215/55R16 93      11A; 22L; 24J; 24M       729; 73C; 74A
                                               225/50R16 92      11A; 22L; 24J; 24M
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 205/55R16         11A; 22L; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91W     11A; 22L; 51J            12A; 51A; 71K; 721;
                                      74 - 184 215/55R16 93      11A; 22L; 24J; 24M       729; 73C; 74A; 76U
                                               225/50R16 92      11A; 22L; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                            Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                 74 - 155 215/55R16 93                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                          225/50R16 92W             11A; 21B; 24J; 24M       729; 73C; 74A; 76U
                                          225/55R16 95              11A; 21B; 24J; 24M
Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                 74 - 184 215/55R16 93W                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                          225/50R16 92W             11A; 21B; 24J; 24M       721; 729; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95W             11A; 21B; 24J; 24M       76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16 91             5FI                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..               205/55R16 94                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/55R16 93             QF1; 5GG                 73C; 74A; 76U
                                           225/50R16 92             11A; 24M; 5GA; 57T
A-           e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 94                                       10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab-                                 215/55R16 93                                      12A; 51A; 71K; 721;
CNG
                                           225/50R16 92             11A; 24M; 57T            73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16 91               5FI                      10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V                              205/55R16 94                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                         215/55R16 93               QF1; 5GG                 73C; 74A; 76U
                                         225/50R16 92               11A; 24M; 5GA; 57T

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen              Auflagen zu Reifen             Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 205/60R16 92        11A; 22L                       Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 225/50R16 92        11A; 22L; 24J; 24M;            Frontantrieb;
                                                              362                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                       88 - 184 205/55R16     11A; 22L; 51G                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                225/50R16 92W 11A; 22L; 24J; 24M;            73C; 74A; 76U
                                                              362
                                                225/55R16 95  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                              24J; 24M; 362
                                       88 - 188 215/55R16     11A; 22L; 51G
                                       88 - 206 205/55R16     11A; 22L; 51G; 52J




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92     11A; 22L                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                           225/50R16 92     11A; 22L; 24J; 24M;           Aero;
                                                            362                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                    110 - 184 205/55R16     11A; 22L; 51G                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/60R16 92W 11A; 22L                      73C; 74A
                                              215/55R16     11A; 22L; 51G
                                              225/50R16 92W 11A; 22L; 24J; 24M;
                                                            362
                                              225/55R16 95  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                            24J; 24M; 362

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                          Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 18.11.2013
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        205/55R16
                     Hinterachse:                        225/50R16
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1140kg.




                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1210kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R16
                    Hinterachse:                          245/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1                                                         Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 18.11.2013
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:              49716



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 16 H2


Typ:                         FO7060



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49716


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 49716

Die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ FO7060, dürfen nur zur Verwendung mit den in der
Anlage des Gutachtens Nr. 366-0371-13-MURD vom 18.11.2013 genannten Bereifungen
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen
Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 18.11.2013 festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 16.12.2013
Im Auftrag




Nina Haderup

Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0371-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.11.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49716

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit     den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem        zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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