Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 31
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110565131 LG ohne 65,1 670 1995 10/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 940
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 194
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 939
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 195/50R16 88W Schrägheck 4-türig;
195/55R16 91 Frontantrieb;
205/55R16 91 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 248 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R16 89W 11A; 248 729; 73C; 74A; 76U
225/50R16 92 11A; 22I; 248
Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 225/50R16 92 11A; 24J; 24M Alfa 159 Sportwagon
85 - 125 205/55R16 91 (Kombi);
85 - 136 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 573; 71K;
225/55R16 95 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74H;
76U; FGC
939 e3*2001/116*0212*.. 85 - 118 225/50R16 92 11A; 24J; 24M Alfa 159 (Limousine);
85 - 125 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 136 215/55R16 93 11A; 24J 12A; 51A; 573; 71K;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M 721; 73C; 74A; 74H;
225/55R16 95 11A; 24J 76U; FGC
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A; 51A; 71K; 721;
85 - 147 215/55R16 93 73C; 74A; 74H; 76U
225/50R16 92W
225/55R16 95
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 215/50R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 21S; 22I 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 21S; 22I 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 Cabrio; Coupe;
215/50R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 93 11A; 21S; 22I 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 215/50R16 90 11A; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 11A; 21S; 22I 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16 11A; 21P; 22H; 22M; Nur Opel Corsa OPC;
24M; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M; 51G; 52J 73C; 74A; 76U; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: CORSA, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 195/50R16 84 11A; 22H; 22M; 24M nur Corsa; 2-türig; 4-
195/55R16 87 11A; 21P; 22H; 22M; türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 87 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
24J; 24M 73C; 74A; 76U
215/45R16 86 11A; 22H; 22M; 24J;
24M
110 195/50R16 84 11A; 22H; 22M; 24M;
52J
195/55R16 87 11A; 21P; 22H; 22M;
M+S 24M
205/50R16 87 11A; 21P; 22H; 22L;
M+S 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/55R16 87 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA 195/55R16 91 51J 12A; 51A; 71K; 721;
BB
55 - 96 195/60R16 89 51J 73C; 74A
55 - 103 205/55R16 51G
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 88 195/55R16 87 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB 195/55R16 91 51J 12A; 51A; 71K; 721;
B/ V 55 - 96 195/60R16 89 51J 73C; 74A
55 - 103 205/55R16 51G
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 185/55R16 11A; 22L; 22Q; 24D; Nur Meriva OPC;
24J; 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R16 11A; 21T; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
22Q; 24C; 24D; 51G 73C; 74A; 76U
215/45R16 86W 11A; 22L; 22Q; 24D;
24J
225/45R16 89 11A; 21T; 22B; 22L;
22Q; 24C; 24D
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 74 215/45R16 86 11A; 22L; 22Q; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5EM 12A; 51A; 71K; 721;
51 - 92 195/50R16 88 11A; 22L; 22Q; 24D; 73C; 74A; 76U
24J
205/45R16 87 11A; 22L; 22Q; 24D;
24J
205/50R16 87 11A; 21T; 22B; 22L;
22Q; 24C; 24D
225/45R16 89 11A; 21T; 22B; 22L;
22Q; 24C; 24D
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: OMEGA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-A E284 54 - 92 205/50R16-86 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 54A; 685 12A; 51A; 71K; 721;
54 - 130 205/55R16-88 73C; 74A
215/55R16-91
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
115 - 130 225/45R16 11A; 54A; 631
OMEGA-A E284/1 54 - 92 205/50R16-86 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R16-89 11A; 54A; 685 12A; 51A; 71K; 721;
54 - 130 205/55R16-88 73C; 74A
215/55R16-91
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
130 225/45R16 11A; 54A; 631
OMEGA-A E284/1 150 205/55R16 57E; 57T; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 631 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 11A; 22B; 22F; 57T; 73C; 74A
631
OMEGA-A E284/2 110 225/45R16-89 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 130 205/55R16-88 11A; 57E; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16-91 73C; 74A
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
130 225/45R16 11A; 54A; 631
150 205/55R16 11A; 57E; 57T; 631
215/55R16 631
225/50R16 11A; 22B; 22F; 57T;
631
OMEGA-A E284/2 54 - 92 205/50R16-86 11A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16-88 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16-91 73C; 74A
225/45R16-89 11A; 54A; 685
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T
OMEGA-A- E285 54 - 130 205/55R16-88 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/55R16-91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A
OMEGA-A- E285/1 54 - 130 205/55R16-88 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/55R16-91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A
OMEGA-A- E285/2 54 - 92 205/55R16-88 57E; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 215/55R16-91 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 73C; 74A
OMEGA-A- E285/2 110 - 130 215/55R16-91 10B; 11B; 11G; 11H;
CARAVAN 225/50R16-92 11A; 22B; 22F; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
110 - 147 205/55R16-88 57E; 57T 73C; 74A
147 215/55R16 631
225/50R16 11A; 22B; 22F; 57T;
631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Seite: 5 von 11
Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OMEGA-B G684 74 - 100 205/55R16 89 51J nur bis
V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 155 205/55R16 91 51J; 57E; 57T e1*98/14*0077*04;
e1*98/14*0077*.. 215/55R16 93 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92W 11A; 21B; 51J; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
225/55R16 95 11A; 21B 73C; 74A
OMEGA-B- G685 74 - 100 215/55R16-93 51J nur bis
CARAVAN 225/50R16 92 11A; 21B; 24M; 5GM; e1*98/14*0078*04;
V94/Kombi e1*96/79*0078*.., 51J; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0078*.. 74 - 125 205/55R16 89 51J; 57E; 57T 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 155 215/55R16 5GI; 51J; 631 73C; 74A
225/50R16 11A; 21B; 24M; 5GC;
51J; 57T; 631
225/55R16-94 11A; 21B; 24M
V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/50R16 92 ab e1*98/14*0077*05;
74 - 160 225/50R16 92W 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16-94 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
V94/Kombi e1*98/14*0078*.. 74 - 106 225/50R16-92 5GM ab e1*98/14*0078*05;
74 - 160 225/50R16 92W 57E; 682 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R16-94 51A; 71K; 721; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
215/55R16 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76U
225/55R16 95 11A; 21B; 24J; 24M
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 184 215/55R16 93 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92W 11A; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76U
225/55R16 95 11A; 21B; 24J; 24M
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 205/55R16 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 205/55R16 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71K; 721;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 215/55R16 93 11A; 22L; 24J; 24M 729; 73C; 74A
225/50R16 92 11A; 22L; 24J; 24M
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 129 205/55R16 11A; 22L; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R16 91W 11A; 22L; 51J 12A; 51A; 71K; 721;
74 - 184 215/55R16 93 11A; 22L; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76U
225/50R16 92 11A; 22L; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 91 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 155 215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92W 11A; 21B; 24J; 24M 729; 73C; 74A; 76U
225/55R16 95 11A; 21B; 24J; 24M
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 91 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 184 215/55R16 93W 11H; 12A; 51A; 71K;
225/50R16 92W 11A; 21B; 24J; 24M 721; 729; 73C; 74A;
225/55R16 95W 11A; 21B; 24J; 24M 76U
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/55R16 91 5FI 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/55R16 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 QF1; 5GG 73C; 74A; 76U
225/50R16 92 11A; 24M; 5GA; 57T
A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/55R16 94 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab- 215/55R16 93 12A; 51A; 71K; 721;
CNG
225/50R16 92 11A; 24M; 57T 73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/55R16 91 5FI 10B; 11B; 11G; 11H;
H/Monocab/V 205/55R16 94 12A; 51A; 71K; 721;
215/55R16 93 QF1; 5GG 73C; 74A; 76U
225/50R16 92 11A; 24M; 5GA; 57T
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 110 205/60R16 92 11A; 22L Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 225/50R16 92 11A; 22L; 24J; 24M; Frontantrieb;
362 10B; 11B; 11G; 11H;
88 - 184 205/55R16 11A; 22L; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
225/50R16 92W 11A; 22L; 24J; 24M; 73C; 74A; 76U
362
225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 362
88 - 188 215/55R16 11A; 22L; 51G
88 - 206 205/55R16 11A; 22L; 51G; 52J
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 129 205/60R16 92 11A; 22L Saab 9-3; Saab 9-3
225/50R16 92 11A; 22L; 24J; 24M; Aero;
362 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 184 205/55R16 11A; 22L; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
205/60R16 92W 11A; 22L 73C; 74A
215/55R16 11A; 22L; 51G
225/50R16 92W 11A; 22L; 24J; 24M;
362
225/55R16 95 11A; 21B; 22B; 22L;
24J; 24M; 362
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1140kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1210kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5GI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1240kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1260kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R16
Hinterachse: 245/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/50R16
Hinterachse: 225/45R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0371-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49716
ANLAGE: 1 Radtyp: FO7060
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 18.11.2013
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
an der Vorderachse nicht zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49716
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
7 J x 16 H2
Typ: FO7060
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49716
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49716
Die Sonderräder 7 J x 16 H2 , Typ FO7060, dürfen nur zur Verwendung mit den in der
Anlage des Gutachtens Nr. 366-0371-13-MURD vom 18.11.2013 genannten Bereifungen
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen
Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 18.11.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 16.12.2013
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0371-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 26.11.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49716
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.