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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50113 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW25
Typ                             19224
Radgröße                        8 J x 19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
501          19224 501 / Ø73,1-Ø65,1              5/112/65,1         35          725   2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50113
Herstellerzeichen               OZ
Radtyp und Ausführung           19224 501
Radgröße                        8 J x 19 H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel               Bund        Anzugsmoment   Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                                                           (Nm)
S02   Spezialschraube M12x1,5 Typ B48          Kegel 60°   110            31,5                81720082
S03   Spezialschraube M12x1,25 Typ B39         Kegel 60°   110            29,5                81720164
S04   Spezialschraube M12x1,25 Typ B39         Kegel 60°   135            29,5                81720164

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Chrysler
                                Fiat
                                Opel
                                Saab

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50113 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Giulietta          77-129         225/35R19   K2b K6g T88                        A01 A12 A14
940                     77-129         235/35R19   G01 K1b K2b K4i K6a K6h T91        A21 A58 Flh
e3*2007/46*0027*..      77-129         245/30R19   K1c K2b K4i K6a K6h T89            S03
Jeep Cherokee           103-200        225/45R19   T96                                A12 A14 A21
KL                      103-200        235/45R19   A01 K1a                            A57 JnT R34
e4*2007/46*0783*..      103-200        245/45R19   A01 K1a                            S04
Fiat Croma              85-110         245/30R19   L02 T89                            A01 A12 A14
194                     85-147         235/35R19   LK6 T88 T91                        A21 Car S02
e3*2001/116*0210*..     85-147         245/35R19   L02 T89 T93
Opel Astra-H            59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H                     59-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Flh S02
e1*2001/116*0261*..;    59-147         235/35R19   A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56
e1*2007/46*0344*..
Opel Astra-H Caravan    59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H/SW -/Van            59-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Car S02
e1*2001/116*0293*..;    59-147         235/35R19   A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56
e1*2007/46*0341*..;
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC        59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H/C                   59-177         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Cpe S02
e4*2001/116*0094*..     59-177         235/35R19   A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56
Opel Astra-H Twin Top   77,103         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H/C                   77-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Cbo S02
e4*2001/116*0094*..     77-147         235/35R19   A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56
Opel Corsa-D            88-110         215/35R19   G78 K1c K2b K41 K46 K56 T85        A01 A12 A14
S-D                                                                                   A21 Flh K44
e1*2001/116*                                                                          S02
0379*00-29
Opel Corsa-D OPC        141            215/35R19   G78 K1c K2b K44 K46 K56 T85        A01 A12 A14
S-D                                                                                   A21 Flh S02
e1*2001/116*
0379*00-29
Opel Meriva-B           55-103         225/35R19   T84 T88 Z18                        A12 A14 A21
S-D/Monocab B /-V       55-103         225/35R19   A01 LM1 T84 T88                    S02
e4*2007/46*0165*..;     70, 74         215/35R19   NoD T85
e4*2007/46*0271*..
incl. Facelift 2014
Opel Signum             74-155         225/35R19   K1a K2b T88                        A01 A12 A14
Vectra/Car, Z-C/S       74-184         235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A21 Flh S02
e1*2001/116*0214*..,    74-184         245/30R19   K1c K2b K56 T89
e1*2001/116*0291*..
Opel Vectra-C           74-155         225/35R19   K1a K2b T84 T88                    A01 A12 A14
Vectra/Lim, Z-C         74-206         235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A21 Flh Lim
e1*98/14*0187*..,       74-206         245/30R19   K1c K25 K2b K56 T89                S02
e1*2001/116*0290*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50113 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19     T88                                   A12 A14 A21
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19     A01 K1a K1b K2b T91                   Car S02
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19     A01 K1c K2b K56 T89
e1*2001/116*0292*..
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19     T88                                   A12 A14 A21
A-H/Monocab /-V        74-147        235/35R19     A01 G01 T88 T91                       S02
e1*2001/116*0325*..;   74-177        235/35R19     R09 T91
e1*2007/46*0497*..:
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-3               88-206        235/35R19     K56 LK6 T91                           A01 A12 A14
YS3F                                                                                     A21 A58 Car
e4*2001/116*0065*..,                                                                     Cbo KOV Lim
e4*2001/116*0077*..                                                                      S02
Saab 9-5               88-191        235/35R19     K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56       A01 A12 A14
YS3E                                               T91 Z49                               A21 S02
e11*96/27*0073*..,
e4*2001/116*0096*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50113 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50113 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B48, siehe Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B39, siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B39, siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2014 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50113 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55014813 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 8. Oktober 2014




Pohl                                                                 00218120.DOC




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