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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              46944*09



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             8 J x 19 H2


                Typ:                         SH980
§ 22 46944*09




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 46944


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Die ABE-Nr. 46944*09 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 19 H2, Typ SH980, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55061707 (10. Ausfertigung) vom 03.03.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                20, 21                                        1. Ausfertigung
                11, 13                                        10. Ausfertigung
                19                                            2. Ausfertigung
                1                                             3. Ausfertigung
                3, 5                                          5. Ausfertigung
                8, 10                                         8. Ausfertigung
                2, 6, 7                                       9. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
§ 22 46944*09




                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 03.03.2017
                festgehaltenen Angaben.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 46944*09


                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 20.03.2017
                Im Auftrag
§ 22 46944*09
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 8

                Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                  56316 Raubach
                                                  QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
                Modell                            SF43
                Typ                               SH980
                Radgröße                          19x8J
                Zentrierart                       Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                -            SH980 / ohne Ring                     5/110/65,1          38         880    2260

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                        46944
                Herstellerzeichen                 YHI ww. ADV-M
                Radtyp und Ausführung             SH980 (s.o.)
                Radgröße                          19x8J
§ 22 46944*09




                Einpresstiefe                     ET (s.o.)
                Herstelldatum                     Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                    Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M12x1,25          Kegel 60°   110                      28                 RG.538F
                S03   Schraube M12x1,5           Kegel 60°   110                      26                 RG.550F
                S04   Schraube M14x1,5           Kegel 60°   110                      28,3               RG.560F
                S05   Schraube M12x1,25          Kegel 60°   135                      28                 RG.538F
                S06   Schraube M12x1,25          Kegel 60°   120                      28                 RG.538F

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                        Alfa Romeo
                                                  Chrysler
                                                  Fiat
                                                  Opel
                                                  Saab

                Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Alfa 159/159 Sportw.   85-136         225/40R19   T93 Z17                         A12 A15 A18
                939                    85-136         225/40R19   A01 G16 T93                     A58 B02 B29
                e3*2001/116*0212*..    85-136         235/35R19   A01 K2b T91                     Car Lim Pe7
                                       85-136         235/40R19   A01 G73 K2b T92 T96             S04
                                       85-136         245/35R19   A01 G16 K2b K46 T93
                Alfa Brera, Spider     120-136        225/40R19   T93                             A12 A15 A18
                939                    120-136        235/35R19   T91                             A58 B02 B29
                e3*2001/116*0212*..    120-136        235/40R19   A01 G73                         Cbo Cpe Pe7
                                       120-136        235/40R19   R09 Z18                         S04
                                       120-136        245/35R19
                Alfa Giulietta         77-129         225/35R19   K2b K6g T88                     A01 A12 A15
                940                    77-129         235/35R19   G01 K2b K6g T91                 A18 A58 B29
                e3*2007/46*0027*..     77-129         245/30R19   K1b K2b K4i K6a K6h T89         Flh S02
                Jeep Cherokee          103-200        225/45R19   T96                             A12 A15 A18
                KL                     103-200        235/45R19                                   A57 JnT R34
                e4*2007/46*0783*..     103-200        245/45R19   A01 K1a                         S05
                Jeep Renegade 2WD      81-103         225/45R19                                   A12 A15 A18
§ 22 46944*09




                BU                     81-103         235/45R19                                   A58 S06
                e3*2007/46*0300*..
                Jeep Renegade 4WD      88-125         225/45R19                                   A12 A15 A18
                BU                     88-125         235/45R19                                   A56 S06
                e3*2007/46*0300*..
                Fiat 500X 2WD          70-103         225/40R19                                   A12 A15 A18
                334                                                                               A58 S06
                e3*2007/46*0318*..
                Fiat 500X 4WD          100-125        225/40R19                                   A12 A15 A18
                334                                                                               A56 S06
                e3*2007/46*0318*..
                Opel Adam Rocks S      110            215/35R19                                   A12 A15 A18
                S-D                                                                               A58 KMV Y84
                e1*2001/116*                                                                      S03
                0379*22-..
                Opel Adam S            110            215/35R19   K2b                             A01 A12 A15
                S-D                                                                               A18 A58 Y84
                e1*2001/116*                                                                      S03
                0379*31-..
                Opel Astra-H           59-147         215/35R19   T85                             A12 A15 A18
                A-H                    59-147         225/35R19   T84 T88                         Flh S03
                e1*2001/116*0261*..;   59-147         235/35R19   A01 G01 K25 K2b K44 K45 K56
                e1*2007/46*0344*..
                Opel Astra-H Caravan   59-147         215/35R19   T85                             A12 A15 A18
                A-H/SW -/Van           59-147         225/35R19   T84 T88                         Car S03
                e1*2001/116*0293*..;   59-147         235/35R19   A01 G01 K25 K2b K44 K45 K56
                e1*2007/46*0341*..;
                e1*2007/46*0576*..
                Opel Astra-H GTC       59-147         215/35R19   T85                             A12 A15 A18
                A-H/C                  59-177         225/35R19   T84 T88                         Cpe S03
                e4*2001/116*0094*..    59-177         235/35R19   A01 G03 K25 K2b K44 K45 K56



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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
                Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Opel Astra-H Twin Top   77,103        215/35R19   T85                                A12 A15 A18
                A-H/C                   77-147        225/35R19   T84 T88                            Cbo S03
                e4*2001/116*0094*..     77-147        235/35R19   A01 G03 K25 K2b K44 K45 K56
                Opel Corsa-D            88-110        215/35R19   G78 K1a K2b K41 K46 K56 T85        A01 A12 A15
                S-D                                                                                  A18 Flh K44
                e1*2001/116*                                                                         S03
                0379*00-29
                Opel Corsa-D OPC        141           215/35R19   K1a K2b K44 K46 K56 T85            A01 A12 A15
                S-D                                                                                  A18 Flh S03
                e1*2001/116*
                0379*00-29
                Opel Corsa-E OPC        152           215/35R19   K2b K4i K6g K8h                    A01 A12 A15
                S-D                                                                                  A18 A58 Y84
                e1*2001/116*                                                                         S03
                0379*32-..
                Opel Signum             74-155        225/35R19   T88                                A12 A15 A18
                Vectra/Car, Z-C/S       74-184        235/35R19   T87 T91                            Flh S03
                e1*2001/116*0214*..,
                e1*2001/116*0291*..
§ 22 46944*09




                Opel Vectra-C           74-155        225/35R19   T84 T88                            A12 A15 A18
                Vectra/Lim, Z-C         74-206        235/35R19   T87 T91                            Flh Lim S03
                e1*98/14*0187*..,
                e1*2001/116*0290*..
                Opel Vectra-C           74-155        225/35R19   T88                                A12 A15 A18
                Vectra/SW, Z-C/SW       74-206        235/35R19   T91                                Car S03
                e1*2001/116*0238*..,
                e1*2001/116*0292*..
                - Caravan, Kombi
                Opel Zafira-B           74-147        225/35R19   T88                                A12 A15 A18
                A-H/Monocab /-V                                                                      S03
                e1*2001/116*0325*..;
                e1*2007/46*0497*..:
                e1*2007/46*0595*..
                Saab 9-3                88-206        235/35R19   L02 T91                            A01 A12 A15
                YS3F                                                                                 A18 A58 Car
                e4*2001/116*0065*..,                                                                 Cbo KOV Lim
                e4*2001/116*0077*..                                                                  S03
                Saab 9-5                88-191        235/35R19   K14 K1a K2b K42 K45 K46 K56 T91    A01 A12 A15
                YS3E                                              Z49                                A18 S03
                e11*96/27*0073*..,
                e4*2001/116*0096*..


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 8

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.
§ 22 46944*09




                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15    Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet
                werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und
                Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
                E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
                den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
                Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8
                B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
§ 22 46944*09




                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
                dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
                (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
                Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)

                K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8
                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
                Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 46944*09




                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
                vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
                Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



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                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 8
                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
                Reifenkombination herzustellen.

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                Pe7    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 305
                mm an Achse 1.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
                oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
§ 22 46944*09




                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 46944 nach §22 StVZO

                Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55061707 (5. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 19x8J Typ SH980
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 8 von 8
                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Fließheck.

                Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
                Kederband) zu entfernen.
§ 22 46944*09




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. März 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2007.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 1. März 2017




                Laux                                                                    00266242.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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