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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW29
Typ                             19301
Radgröße                        8JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
503          19301503 / Ø73,1-Ø65,1              5/112/65,1          35         760    2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52401
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19301 503
Radgröße                        8JX19 H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Spezialschraube          Kegel 60°   120                      29,5               81720164
      M12x1,25 Typ B39
S02   Spezialschraube          Kegel 60°   110                      31,5               81720082
      M12x1,5 Typ B48
S03   Spezialschraube          Kegel 60°   110                      29,5               81720164
      M12x1,25 Typ B39
S04   Spezialschraube          Kegel 60°   135                      29,5               81720164
      M12x1,25 Typ B39

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Chrysler
                                Fiat
                                Opel
                                Saab

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Giulietta         77-129         225/35R19   K2b K6g T88                        A01 A12 A14
940                    77-129         235/35R19   G01 K1b K2b K4i K6a K6h T91        A21 A58 B29
e3*2007/46*0027*..     77-129         245/30R19   K1c K2b K4i K6a K6h T89            Flh S03
Jeep Cherokee          103-200        225/45R19   T96                                A12 A14 A21
KL                     103-200        235/45R19   A01 K1a                            A57 JnT R34
e4*2007/46*0783*..     103-200        245/45R19   A01 K1a                            S04
Jeep Compass           88-125         225/45R19                                      A12 A14 A21
MX                     88-125         235/45R19                                      A57 S04
e11*2007/46*4037*..    88-125         245/40R19
                       88-125         245/45R19
Jeep Renegade 2WD      81-103         225/45R19                                      A12 A14 A21
BU                     81-103         235/45R19                                      A58 S01
e3*2007/46*0300*..     81-103         245/40R19   A01 K2b
                       81-103         245/45R19   A01 K2b
Jeep Renegade 4WD      88-125         225/45R19                                      A12 A14 A21
BU                     88-125         235/45R19                                      A56 S01
e3*2007/46*0300*..     88-125         245/40R19   A01 K2b
                       88-125         245/45R19   A01 K2b
Fiat 500X 2WD          70-103         225/40R19                                      A12 A14 A21
334                    70-103         235/35R19   A01 K1a K2b                        A58 S01
e3*2007/46*0318*..     70-103         235/40R19   A01 K1a K2b
Fiat 500X 4WD          100-125        225/40R19                                      A12 A14 A21
334                    100-125        235/35R19   A01 K1a K2b                        A56 S01
e3*2007/46*0318*..     100-125        235/40R19   A01 K1a K2b
Fiat Croma             85-110         245/30R19   L02 T89                            A01 A12 A14
194                    85-147         235/35R19   LK6 T88 T91                        A21 Car S02
e3*2001/116*0210*..    85-147         245/35R19   L02 T89 T93
Opel Adam Rocks S      110            215/35R19                                      A12 A14 A21
S-D                                                                                  A58 KMV Y84
e1*2001/116*                                                                         S02
0379*22-..
Opel Adam S            110            215/35R19   K2b                                A01 A12 A14
S-D                                                                                  A21 A58 Y84
e1*2001/116*                                                                         S02
0379*31-..
Opel Astra-H           59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H                    59-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Flh S02
e1*2001/116*0261*..;   59-147         235/35R19   A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56
e1*2007/46*0344*..
Opel Astra-H Caravan   59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H/SW -/Van           59-147         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Car S02
e1*2001/116*0293*..;   59-147         235/35R19   A01 G01 K2b K30 K41 K44 K56
e1*2007/46*0341*..;
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC       59-147         215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H/C                  59-177         225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Cpe S02
e4*2001/116*0094*..    59-177         235/35R19   A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-H Twin Top   77,103        215/35R19   T85                                A12 A14 A21
A-H/C                   77-147        225/35R19   A01 K2b K44 K56 T84 T88            Cbo S02
e4*2001/116*0094*..     77-147        235/35R19   A01 G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56
Opel Corsa-D            88-110        215/35R19   G78 K1c K2b K41 K46 K56 T85        A01 A12 A14
S-D                                                                                  A21 Flh K44
e1*2001/116*                                                                         S02
0379*00-29
Opel Corsa-D OPC        141           215/35R19   G78 K1c K2b K44 K46 K56 T85        A01 A12 A14
S-D                                                                                  A21 Flh S02
e1*2001/116*
0379*00-29
Opel Corsa-E OPC        152           215/35R19   K1a K2b K3s K4i K5d K6g K8h        A01 A12 A14
S-D                                                                                  A21 A58 Y84
e1*2001/116*                                                                         S02
0379*32-..
Opel Meriva-B           55-103        225/35R19   T84 T88 Z18                        A12 A14 A21
S-D/Monocab B /-V       55-103        225/35R19   A01 LM1 T84 T88                    S02
e4*2007/46*0165*..;     70, 74        215/35R19   NoD T85
e4*2007/46*0271*..
incl. Facelift 2014
Opel Signum             74-155        225/35R19   K1a K2b T88                        A01 A12 A14
Vectra/Car, Z-C/S       74-184        235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A21 Flh S02
e1*2001/116*0214*..,    74-184        245/30R19   K1c K2b K56 T89
e1*2001/116*0291*..
Opel Vectra-C           74-155        225/35R19   K1a K2b T84 T88                    A01 A12 A14
Vectra/Lim, Z-C         74-206        235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A21 Flh Lim
e1*98/14*0187*..,       74-206        245/30R19   K1c K25 K2b K56 T89                S02
e1*2001/116*0290*..
Opel Vectra-C           74-155        225/35R19   T88                                A12 A14 A21
Vectra/SW, Z-C/SW       74-206        235/35R19   A01 K1a K1b K2b T91                Car S02
e1*2001/116*0238*..,    74-206        245/30R19   A01 K1c K2b K56 T89
e1*2001/116*0292*..
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B           74-147        225/35R19   T88                                A12 A14 A21
A-H/Monocab /-V         74-147        235/35R19   A01 G01 T88 T91                    S02
e1*2001/116*0325*..;    74-177        235/35R19   R09 T91
e1*2007/46*0497*..:
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-3                88-206        235/35R19   K56 LK6 T91                        A01 A12 A14
YS3F                                                                                 A21 A58 Car
e4*2001/116*0065*..,                                                                 Cbo KOV Lim
e4*2001/116*0077*..                                                                  S02
Saab 9-5                88-191        235/35R19   K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56    A01 A12 A14
YS3E                                              T91 Z49                            A21 S02
e11*96/27*0073*..,
e4*2001/116*0096*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 9

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 9

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

JnT     Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee
Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL)


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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 9

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 7 von 9

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 9

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52401 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55084018 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ 19301
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 31. Oktober 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Oktober 2018




Pohl                                                                 00306531.DOC




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