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							Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Fahrzeughersteller                      : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 41
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
917XX-5110A41 PCD 5x110                     ohne                        65,1                    680     2150    05/15
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 135 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17             51G                        Sport, Longitude,
                                                                                           Limited; Modell "4x4";
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                           76S

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 940
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 194
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                                 Schrägheck 4-türig;
                                         215/45R17 91  51J                                 Frontantrieb;
                                         225/45R17 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 76S; 76T; AGD;
                                                                                           VE8
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                 85 - 147 215/50R17     51G                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/45R17 90W                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; AGD; DE0

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87            11A; 21B; 22B; 22L;      Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                 24J; 24M                 Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                 24J; 5EA                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                24J; 24M; 5DW            915
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                22L; 24J; 24M; 51G
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   55 - 147 215/45R17         11A; 21B; 22B; 24J;      Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                24M; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..      60 - 108 215/40R17 87      11A; 21B; 22B; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                     62 - 108 205/40R17 84W     11A; 21B; 22B; 24J;      915
                                                                5EA
                                              215/40R17 83W     11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                24M; 5DW
                                     141 - 147 215/40R17        10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                24J; 24M; 51G

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                       5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       5EA                               721; 725; 73C; 74A
                                         215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       5DW
                                         215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                               140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                       51G
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P       5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          721; 725; 73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110       195/45R17 85                                  Corsa-E; ab
                                 110 - 152 205/45R17 84         11A; 26P                 e1*2001/116*0379*32;
                                           215/45R17            11A; 26N; 26P; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         QED
S-D            e1*2001/116*0379*..   141      205/45R17 88      52J                      nur Opel Corsa D OPC;
                                              215/45R17         51G                      bis
                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76T; QED
S-D            e1*2001/116*0379*..   88 - 110 215/45R17         51G                      Corsa D; bis
                                                                                         e1*2001/116*0379*29;
                                                                                         2-türig; 4-türig;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         FH0
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      205/40R17 80W 11A; 54A                     Adam-S;
                                              205/45R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R17 83                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/45R17 87                               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         76S; FH0

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M                      915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                                             54A                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                24M                      915
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
X01Monocab e1*2001/116*0215*..        132     205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;      Nur Meriva OPC;
                                                                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
R, VECTRA
                                       225/45R17 91W                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 225/45R17 91W                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                      74 - 184 215/50R17     51G                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                      169 - 184 225/45R17    51G                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA-A E947/1               125             215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;      10B; 11B; 11G; 11H;
VECTRA-      E948/1                                             24C; 24M; 51E            12A; 51A; 71C; 71K;
A-CC                                          215/45R17 87      11A; 21B; 21J; 22B;      721; 725; 73C; 74A
                                                                22F; 24C; 24M; 51E
VECTRA-        E951/1                 150     215/40R17         QE8; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
A-X                                                             24C                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17         11A; 21B; 22B; 22F;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                24C; 631                 721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90 215/45R17 87         5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17           51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         225/45R17 91W                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
Z-C            e1*2001/116*0290*..  74 - 90 215/45R17 87        5ET                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                    74 - 184 215/50R17          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                    74 - 206 225/45R17          51G                      721; 725; 729; 73C;
                                             225/45R17 91W                               74A
Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                        225/45R17          51G                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                       215/50R17 91                                      12K; 51A; 71C; 71K;
                                       M+S
                                       225/45R17                51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74A
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 184 215/50R17         51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                     74 - 206 225/45R17         51G                      11H; 12K; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                         73C; 74A; 76S

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      60 - 108 205/50R17-89            11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                              24J; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                        215/45R17 87            11A; 22B; 22F; 22N;      721; 725; 73C; 74A
                                                                24J
                                              225/45R17-90      11A; 22B; 22F; 22N;
                                                                24J; 24M
T98MONOC e1*98/14*0110*..            63 - 147 205/50R17 89      11A; 22B; 22N            Nur Zafira A OPC und
AB
                                              215/45R17 87W 11A; 22B; 22N                Edition;
                                              225/45R17 90  11A; 22B; 22N                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88            11A; 22B                 nur bis
                                                                                         e4*95/54*0012*03;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A
900/II         G511                  96 - 136 205/45R17 88      11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
900/II         G783                                                                      12A; 51A; 71C; 71K;
CABRIO                                                                                   721; 725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 113      215/40R17 87                               ab e4*95/54*0012*04;
             e4*98/14*0012*..   85 - 151      205/45R17 88  11A; 367                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                136 - 151     215/40R17 87W                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                165 - 169     215/45R17     51G                          721; 725; 73C; 74A
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 154     215/50R17         51G                      Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 184     205/50R17         51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                 88 - 206     205/50R17         51G; 52J                 51A; 71C; 71K; 721;
                                              215/50R17         51G; 52J                 725; 73C; 74A
                                              225/45R17         51G
                                              225/50R17         51G

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                 110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                           225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17            11A; 21P; 22I; 22M;      Kombi; Limousine;
                                                                24M; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                      Kombi; Limousine;
                                    88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                 10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                         11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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      Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51E) Vorn und hinten sind nur gleiche Reifenfabrikate zu verwenden.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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                                                                                                     Seite: 9 von 11
      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1160kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QED) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen bis zu einem
     Bremsscheibendurchmesser 305 mm an der Vorderachse zulässig.
VE8) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben
     (Durchmesser 280mm bzw. 281mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0173-15-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50429
zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: D917
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 15.01.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                   VA
             26P                      x = 250             y = 250                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27F                   x = 300       y = 300            25                 HA
             27H                   x = 300       y = 300             8                 HA
             26J                   x = 300       y = 300            30                 VA
             26N                   x = 300       y = 300             8                 VA
						
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