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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                National Type Approval

      ausgestellt von:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

      issued by:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


Genehmigungsnummer: 52318                        Erweiterung: --
Approval number:                                 Extension:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      mbDESIGN GmbH & Co.KG
      DE-63571 Gelnhausen

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      entfällt
      not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      MF1 8019
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 52318                         Erweiterung: --
Approval number:                                  Extension:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      27.08.2018

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0296-18-WIRD
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Genehmigungsnummer: 52318                        Erweiterung: --
Approval number:                                 Extension:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      Anlage/n zum Prüfbericht
      Annex/es of the test report
      1 - 16

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
       The indications given in the above mentioned test report including its
       annexes shall apply.

       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
       essential systems - are met.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erteilt
      Approval granted
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          4

Genehmigungsnummer: 52318                       Erweiterung: --
Approval number:                                Extension:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      entfällt
      not applicable

14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:       17.09.2018
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
      erhältlich ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

      Anlagen:
      Enclosures:
      Gemäß Inhaltsverzeichnis
      According to index
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG                           Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                         : ALFA ROMEO S.p.A., CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FIAT,
                                             OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 33
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
5FZ                 MF1 8019/5FZ               AN75-65,1 Ø65,1             65,1    Aluminium       550     2144     07/18
5FZ                 MF1 8019/5FZ               AN75-65,1 Ø65,1             65,1    Aluminium       555     2120     07/18
5FZ                 MF1 8019/5FZ               AN75-65,1 Ø65,1             65,1    Aluminium       565     2071     07/18
5FZ                 MF1 8019/5FZ               AN75-65,1 Ø65,1             65,1    Aluminium       580     2022     07/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : BU
                                             135 Nm für Typ : MX
Verkaufsbezeichnung:     Compass
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 225/45R19 92              11A; 245; 248             Allradantrieb;
                                          235/40R19 92              11A; 245; 248             Frontantrieb;
                                          235/45R19 95              11A; 245; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/40R19 94              11A; 245; 248             12A; 51A; 71C; 71K;
                                          245/45R19 98              11A; 245; 248             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     JEEP RENEGADE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen        Auflagen
BU           e3*2007/46*0300*.. 70 - 125 225/45R19 92               11A; 248                  Allradantrieb;
                                         235/45R19 95               11A; 248                  Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              74P; 75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                       Seite: 2 von 10


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : ALFA ROMEO S.p.A.
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     Giulia
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
952          e3*2007/46*0382*..        100 - 206 225/40R19     51G; 57E                      Limousine;
                                                 225/40R19 93W 57F                           Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 75I; FHC

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 334; 940
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 194
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 939
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                             120 Nm für Typ : 334
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 225/35R19 88W 11A; 22I; 248                         Schrägheck 4-türig;
                                         245/30R19 89W 11A; 21P; 22B; 24J;                   Frontantrieb;
                                                       244; 270                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                77 - 177 225/35R19 88Y 11A; 22I; 248                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                         235/35R19 91  11A; 22I; 248                         721; 725; 729; 73C;
                                         245/30R19 89Y 11A; 21P; 22B; 24J;                   74A; 74H; 74P; AGD
                                                       244; 270




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 27.08.2018
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Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 235/35R19 91W 11A; 24M; 5GG                       Alfa Brera (Coupe);
                                 120 - 147 235/35R19 91Y 11A; 24M; 5GG                       Alfa Spider (Cabrio);
                                           245/35R19 93W 11A; 22I; 24D; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R19 94W 11A; 22I; 24D; 24J; 54A             12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                       120 - 191 235/40R19 96  11A; 22I; 24M                 74A; 74H; 74P; 75I;
                                                 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24D; 24J            AGD
                                                 245/40R19 94Y 11A; 22I; 24D; 24J; 54A

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 147 225/40R19 93                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/35R19 91W 11A; 367                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 235/35R19 91               11A; 245; 248            Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P
334            e3*2007/46*0318*..      100 - 125 235/35R19 91       11A; 244                 Allradantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74H; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 225/35R19 88             QFA; 11A; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                   24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 225/35R19 88          QFA; 11A; 21S; 22I;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24M                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 177  225/35R19 88W 11A; 21P; 22I; 22L;                   Nur Astra OPC; Coupe;
                                                    24M                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/35R19     11A; 21P; 22I; 22L;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    24M; 51G                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P
A-H/C          e4*2001/116*0094*..   55 - 110 225/35R19 88  QFA; 11A; 21S; 22I;           Cabrio; Coupe;
                                                            24M                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                     55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            24M                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 225/35R19 88W QFA; 11A; 21S; 22I;              10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*2007/46*0341*..                          24M                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R19 85               11A; 248; 26B; 26N;      Adam-S;
                                                                 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 225/35R19 88            11A; 21P; 22M; 5FE       10B; 11G; 11H; 12A;
D/MONOCA                                                                                  51A; 71C; 71K; 721;
BB
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 235/35R19                 11A; 21B; 24J; 24M;      nicht Fz schlechte
R, VECTRA                                                        51G                      Strassen;
                                       235/35R19 91W             11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
Z-C/S        e1*2001/116*0291*.. 74 - 184 235/35R19         11A; 21B; 24J; 24M;           nicht Fz schlechte
                                                            51G                           Strassen;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            367                           12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 235/35R19            11A; 21B; 22L; 24J;      nicht Fz schlechte
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,                               24M; 51G                 Strassen;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                         235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 184 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                             24M; 367                     Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24M; 51G                     12A; 51A; 52R; 71C;
                                               235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;          71K; 721; 725; 729;
                                                             24M; 367                     73C; 74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 235/35R19         11A; 21B; 22L; 24J;           nicht Fz schlechte
                                                            24M; 51G                      Strassen;
                                              235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            24M; 367                      12A; 51A; 52R; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                          73C; 74A; 74P; 75I
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..    74 - 155 235/35R19 91W 11A; 21B; 22L; 24J;          nicht Fz schlechte
                                                             24M; 367                     Strassen;
                                      74 - 206 235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                             24M; 51G                     11H; 12A; 51A; 52R;
                                               235/35R19     11A; 21B; 22L; 24J;          71C; 71K; 721; 725;
                                                             24M; 367; 51G                729; 73C; 74A; 74P;
                                               235/35R19 91Y 11A; 21B; 22L; 24J;          75I
                                                             24M; 367

Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-           e1*2001/116*0325*.., 177         235/35R19          51G; 52A                 Nur Zafira OPC;
H/Monocab e1*2007/46*0497*..                                                              10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          75I

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 27.08.2018
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                                                                                                       Seite: 6 von 10
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: AN75-65,1 Ø65,1, Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
YS3EXXXX e11*96/27*0073*..     88 - 184 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 22L;                    ab e11*96/27*0073*10;
                                                      24J; 24M                               Kombi; Limousine;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
     Vorderachse nicht zulässig.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    S-D
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0379*..
       Handelsbez.:    CORSA, CORSA-E, ADAM

       Variante(n):    Adam, Adam-S

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 280             y = 400                    VA
             26P                      x = 230             y = 350                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 280       y = 400             25                VA
             26N                   x = 280       y = 400              8                VA
             27F                   x = 240       y = 240             25                HA
             27H                   x = 240       y = 240              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG                           Stand: 27.08.2018
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRASSE 10  A-1230 WIEN
						
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