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							               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 17.01.2022
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               Fahrzeughersteller                         : CHRYSLER, CHRYSLER (USA), FCA, FIAT, OPEL, OPEL /
                                                            VAUXHALL, SAAB
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 41
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                   Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                   Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               WF7070/LG2X         LG2X                       ohne                        65,1                      670      2254    07/14
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : CHRYSLER, CHRYSLER (USA)
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : MX
§22 49846*10




               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                            Typ : KL
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     CHEROKEE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                KL           e4*2007/46*0783*.. 103 - 200 225/60R17                 51G                       Sport, Longitude,
                                                                                                              Limited; Modell "4x4";
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                                              73C; 74D; 76S

                Verkaufsbezeichnung:     Compass
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                MX           e11*2007/46*4037*.. 88 - 125 215/60R17 96              121                       Allradantrieb;
                                                          215/65R17 99              12A                       Frontantrieb; nicht
                                                                                                              Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                              74D; 76S




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 17.01.2022
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               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FCA
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 135 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     JEEP COMPASS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MP           e3*2007/46*0508*.. 88 - 125 215/60R17 96                121                     Allradantrieb;
                                                        215/65R17 99                12A                     Frontantrieb; nicht
                                                                                                            Hybrid;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 76S


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 334; 940
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D
§22 49846*10




               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 22 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : 194
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 194; 940
                                                            120 Nm für Typ : 334
               Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
               940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J                                   Schrägheck 4-türig;
                                                        215/45R17 91  51J                                   Frontantrieb;
                                                        225/45R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            729; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                            76T

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
               194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                85 - 147 215/50R17     51G                                  12A; 51A; 71K; 723;
                                                         225/45R17 90W                                      73C; 74D; 74H

               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               334          e3*2007/46*0318*..  100 - 125 215/50R17 91              121                     Allradantrieb;
                                                          215/55R17 94              12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R17 94              11A; 12A; 248           51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 76S



                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 17.01.2022
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                                                                                                                      Seite: 3 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               334          e3*2007/46*0318*..  70 - 103 215/50R17 91               121                     Frontantrieb;
                                                         215/55R17 94               12T                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         225/50R17 94               12A                     51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                            74D; 76S


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : S-D; T98/NB; T98MONOCAB; VECTRA/LIM; CORSA-C;
                                                            VECTRA/CAR, VECTRA; VECTRA/SW; Z-C/SW; J96/Kombi; Z-C;
                                                            Combo-C-CNG; X01Monocab; Z02 / Z18XE
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : Combo-C-Van-CNG; Combo-C-Van; Z-C/S; T98C; T98;
                                                            T98/CNG; J96; COMBO-C-VAN-CNG; S-D; CORSA-C-VAN;
                                                            COMBO-C; Combo-C; COMBO-C-VAN; T98/KOMBI
               Zubehör                                    : B250L27517
§22 49846*10




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87                 11A; 21B; 22B; 22L;     Limousine; Stufenheck;
                              e1*98/14*0086*..                                      24J; 24M                Schrägheck;
               T98/NB         e1*97/27*0101*..,       62 - 108 205/40R17 84W        11A; 21B; 22B; 22L;     10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0101*..                                      24J; 5EA                12A; 51A; 71K; 723;
                                                                215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 22L;     73C; 74D; 915
                                                                                    24J; 24M; 5DW
                                                      141 - 147 215/40R17           10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                    22L; 24J; 24M; 51G
               T98/CNG        e1*2001/116*0216*.. 55 - 147      215/45R17           11A; 21B; 22B; 24J;     Kombi;
               T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                     24M; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                              e1*98/14*0087*..    60 - 108      215/40R17 87        11A; 21B; 22B; 24J;     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                    24M                     73C; 74D; 915
                                                      62 - 108 205/40R17 84W        11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                    5EA
                                                                215/40R17 83W       11A; 21B; 22B; 24J;
                                                                                    24M; 5DW
                                                      141 - 147 215/40R17           10N; 11A; 21B; 22B;
                                                                                    24J; 24M; 51G




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUP E / G-CABRIO
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
               T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                      5EA                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71K; 723;
                                                                      5EA                               73C; 74D
                                                        215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      5DW
                                                        215/40R17 87  11A; 21B; 22B; 22L
                                              140 - 147 215/40R17     11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                      51G

               Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74    205/45R17 88      11A; 21P; 21S; 22P        5-Loch Radanschluss;
               COMBO-C      e1*98/14*0179*..                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
               Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,                                                        12A; 51A; 71K; 723;
               CNG          e1*2007/46*0293*..                                                          73C; 74D
               Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
               Van          e1*2007/46*0129*..
               COMBO-C- K886
               VAN
               Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
               Van-CNG
§22 49846*10




               COMBO-C- L620
               VAN-CNG

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
               S-D          e1*2001/116*0379*.. 88 - 110 215/45R17            51G                       Corsa D; bis
                                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                        2-türig; 4-türig;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        205/40R17   80W 11A; 54A                    Adam-S;
                                                            205/45R17   84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/40R17   83                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                            215/45R17   87                              73C; 74D; 76S
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 141        205/45R17   88  52J                         nur Opel Corsa D OPC;
                                                            215/45R17       51G                         bis
                                                                                                        e1*2001/116*0379*29;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; 76T
               S-D           e1*2001/116*0379*.. 110        195/45R17 85                                Corsa-E; ab
                                                  110 - 152 205/45R17 84      11A; 26P                  e1*2001/116*0379*32;
                                                            215/45R17         11A; 26N; 26P; 51G        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D; AGD; FH0




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
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                                                                                                                    Seite: 5 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74            205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              54A                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                            215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;       73C; 74D; 915
                                                                              24M

               Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C-VAN
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               CORSA-C-     L659              74            205/40R17 80      11A; 21B; 22F; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
               VAN                                                            54A                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                            215/35R17 83      11A; 21B; 22F; 24J;       73C; 74D; 915
                                                                              24M

               Verkaufsbezeichnung:     MERIVA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92       205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                              51G                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
               X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132           205/45R17         11A; 21M; 22Q; 24M;       Nur Meriva OPC;
                                                                              51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                        73C; 74D
§22 49846*10




               Verkaufsbezeichnung:     SIGNUM
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17     51G                                 10B; 11B; 11G; 11H;
               R, VECTRA
                                                      225/45R17 91W                                     12K; 51A;   71K; 723;
                                                                                                        729; 73C;   74D
               Z-C/S         e1*2001/116*0291*.. 74 - 155     225/45R17 91W                             10B; 11B;   11G; 11H;
                                                    74 - 184 215/50R17      51G                         12K; 51A;   71K; 723;
                                                    169 - 184 225/45R17     51G                         729; 73C;   74D

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
               J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87           11A; 22B; 24J; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                             e1*95/54*0030*..,                                681; 684                  12A; 51A; 71K; 723;
                             e1*98/14*0030*..       55 - 125 215/45R17        11A; 22B; 24J; 24M;       73C; 74D
               J96/Kombi     e1*95/54*0044*..,                                631; 681; 684
                             e1*98/14*0044*..               225/45R17-90      11A; 22B; 24J; 24M

               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
               VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 90  215/45R17 87       5ET                       10B; 11B; 11G; 11H;
               Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17          51G                       12A; 51A; 71K; 723;
                             e11*2001/116*0235*..
               Z18XE                                         225/45R17 91W                              729; 73C;   74D
               Z-C           e1*2001/116*0290*.. 74 - 90     215/45R17 87  5ET                          10B; 11B;   11G; 11H;
                                                    74 - 184 215/50R17     51G                          12A; 51A;   71K; 723;
                                                    74 - 206 225/45R17     51G                          729; 73C;   74D
                                                             225/45R17 91W




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                     Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                             Stand: 17.01.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C-STATION WAGON
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen      Auflagen
               VECTRA/SW    e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17                  51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/50R17 91                                       12K; 51A; 71K; 723;
                                                         M+S
                                                         225/45R17                  51G                     729; 73C; 74D
               Z-C/SW       e1*2001/116*0292*.. 74 - 184 215/50R17                  51G                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                74 - 206 225/45R17                  51G                     11H; 12K; 51A; 71K;
                                                                                                            723; 729; 73C; 74D;
                                                                                                            76S

               Verkaufsbezeichnung:     ZAFIRA-A
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen      Auflagen
               T98MONOC e1*98/14*0110*..       63 - 147 205/50R17 89                11A; 22B; 22N           Nur Zafira A OPC und
               AB
                                                        215/45R17 87W               11A; 22B; 22N           Edition;
                                                        225/45R17 90                11A; 22B; 22N           10B; 11B;   11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A;   71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D
               T98MONOC       e1*98/14*0110*..        60 - 108 205/50R17-89         11A; 22B; 22F; 22N;     10B; 11B;   11G; 11H;
               AB                                                                   24J; 24M                12A; 51A;   71K; 723;
                                                                215/45R17 87        11A; 22B; 22F; 22N;     73C; 74D
                                                                                    24J
                                                                225/45R17-90        11A; 22B; 22F; 22N;
§22 49846*10




                                                                                    24J; 24M


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     CADILLAC BLS
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YSCF????     e4*2001/116*0109*.. 110 - 188 205/50R17                 12T; 51G; 52J           10B; 11G; 11H; 51A;
                                                          225/45R17                 12T; 51G                71K; 723; 73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/45R17 88                 11A; 22B                nur bis
                                                                                                            e4*95/54*0012*03;
                                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                            73C; 74D
               900/II         G511                    96 - 136 205/45R17 88         11A; 22B                10B; 11B; 11G; 11H;
               900/II         G783                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
               CABRIO                                                                                       73C; 74D




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 12
               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW            Reifen        Auflagen zu Reifen            Auflagen
               YS3D         e4*95/54*0012*.., 85 - 113      215/40R17 87                                ab e4*95/54*0012*04;
                            e4*98/14*0012*..  85 - 151      205/45R17 88  11A; 367                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              136 - 151     215/40R17 87W                               12A; 51A; 71K; 723;
                                              165 - 169     215/45R17     51G                           73C; 74D

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
               YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W                                 Saab 9-3; Saab 9-3
                                                110 - 184 205/50R17     51G                             Aero;
                                                          225/45R17     51G                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                                        74D

               Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
               YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17           11A; 21P; 22I; 22M;       Kombi; Limousine;
                                                                              24M; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74D
               YS3EXXXX      e11*96/27*0073*..    88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B                       Kombi; Limousine;
                                                  88 - 184 225/45R17     11A; 22B; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
§22 49846*10




                                                                                                        11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                        723; 73C; 74D


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges.
               10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
                    Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Reifenfabrikate verwendet werden.
               10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Mus ter bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 8 von 12
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich groß em Abrollumfang zulässig sind.
               121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                    Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
§22 49846*10




               21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                    Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
                    Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
               22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    herzustellen.
               22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                      die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                      des Reifens) herzustellen.
               22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                    Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal z ulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                    Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
§22 49846*10




               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heck schürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                    Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                 Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.01.2022
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               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               52J)   Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                      konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
               54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                    Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                    wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                    berücksichtigen.
               5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 974kg.
               5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1000kg.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässi gen
                    Achslast von 1090kg.
               5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1160kg.
               631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
                    Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                    Fahrzeugpapieren mitzuführen.
               681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 49846*10




                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/45R17
                                    Hinterachse:                          245/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          215/45R17
                                    Hinterachse:                          235/40R17
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unt erhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                    Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                    von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
               729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                    das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                    Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                    Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                    Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
               915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                    5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                    Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                    zulässig.
               AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
§22 49846*10




                    Vorderachse nicht zulässig.
               FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 14-00273-CC-GBM-10
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
               zu V.1. ANLAGE: 3                                                Radtyp: WF7070
               Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 17.01.2022
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      OPEL
                      Fahrzeugtyp:     S-D
                      Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                      Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 49846*10




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                            27F                  x = 300        y = 300            25                HA
                            27H                  x = 300        y = 300             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 49846*10




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     MAK S.p.A.
                     IT-25013 Carpenedolo (BS)

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     WF7070
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 49846*10




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     TÜV SÜD Auto Service GmbH
                     DE-80686 München

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     17.01.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     14-00273-CC-GBM-10
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1 - 25

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 49846*10




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 49846*10
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        26.01.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 49846*10




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 49846*10
               Approval No.


               Ausgabedatum:        25.07.2014                 letztes Änderungsdatum: 26.01.2022
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
                     Test report(s) No.:                                               Date
                     366-0179-14-MURD                                                  10.07.2014
                     366-0179-14-MURD/N1                                               29.09.2014
                     366-0179-14-MURD/N2                                               02.12.2014
                     366-0179-14-MURD/N3                                               16.11.2015
                     366-0179-14-MURD/N4                                               14.12.2015
§22 49846*10




                     366-0179-14-MURD/N5                                               20.04.2016
                     366-0179-14-MURD/N6                                               04.10.2017
                     366-0179-14-MURD/N7                                               23.08.2018
                     14-00273-CC-GBM-08                                                07.05.2019
                     14-00273-CC-GBM-09                                                02.04.2020
                     14-00273-CC-GBM-10                                                17.01.2022

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
                     Information document No.:                                         Date
                     WF7070                                                            24.04.2014
                     WF7070                                                            12.01.2022

                     Liste der Änderungen:                                             Datum:
                     List of modifications:                                            Date
                     Siehe Punkt V.5. des Prüfberichtes
                     See point V.5. of the test report
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 49846*10

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 49846

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 49846*10




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 49846*10

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 49846*10




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
						
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