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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 44969 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002201 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B8 705
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B8
Typ                            B8 705
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X1             B8 705 X1/N06 Ø63,4xØ58,1           4/98/58,1          35        640    1965

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     44969
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B8 705 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       100                    28
S02    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       100                    30
S03    Schraube M12x1,25            Kegel 60°       100                    25

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55002201) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa
                               Fiat
                               Lancia

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002201 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B8 705
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                         Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 164              105-109        185/65R15         M10 R09 R35                       A02 A04 A05
164                   105-109        195/60R15         R09 R35                           A08 A09 A12
E897, /1, /2          105-109        195/65R15         R09 R35                           A14 A19 B03
                      105-109        205/55R15         R09 R35                           S01
Fiat Coupe            96-140         195/55R15         R37                               A02 A04 A05
175                   96-140         195/55R15         M+S R09                           A08 A09 A12
G730,                 96-140         205/50R15                                           A14 A19 B02
e3*93/81*0001*..      96-140         205/55R15                                           B03 S01
Fiat Coupe            96-142         195/55R15         R37                               A02 A04 A05
175                   96-142         195/55R15         M+S R09                           A08 A09 A12
e3*95/54*0008*..      96-142         205/50R15                                           A14 A19 B02
                      96-142         205/55R15                                           B03 S01
Fiat Coupe            102-140        195/55R15         M+S R09                           A02 A04 A05
FA                    102-140        195/55R15         R37                               A08 A09 A12
e3*92/53*0002*..      102-140        205/50R15                                           A14 A19 B02
e3*93/81*0002*..      102-140        205/55R15                                           B03 S01
Fiat Marea            55-113         195/55R15         T84                               A02 A04 A05
185                   96-113         195/60R15         R09                               A08 A09 A12
e3*93/81*0003*..                                                                         A14 A19 B02
e3*95/54*0003*..                                                                         Car Lim S01
e3*96/79*0039*..
Fiat Stilo, - Kombi   59-103         195/65R15         Flh                               A02 A04 A05
192                                                                                      A08 A09 A12
e3*98/14*0089*..                                                                         A14 A19 B02
                                                                                         B03 S03
Lancia Lybra          113            195/60R15         R09 R37 T86 T87 T88               A02 A04 A05
839                   76-113         195/65R15         R37                               A08 A09 A12
e3*98/14*0047*..                                                                         A14 A19 B02
                                                                                         B03 Car Lim
                                                                                         S01


Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002201 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B8 705
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M10     Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en)                            Winterprofiltyp(en)
                 bzw. Geschw.Kat                                bzw. Geschw.Kat.
Dunlop           alle                                           ---
Fulda            alle                                           Kristall 3000
Pirelli          P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000           W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                 W190, W210- Perf., W210 Asim.
Semperit       nur H, V                                         M 828 (H)
Uniroyal       nur H, V                                         MS*plus 44 (H)
Yokohama       A509                                             S760, S480
Michelin       MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Continental    nur H, V                                         TS 770 (H)
Bridgestone    nur H, V, Z                                      WT 11
Falken         nur H, V, Z                                      ---
Goodrich       nur H, V, Z                                      ---
Kleber         nur H, V, Z                                      ---
Toyo           nur H, V, Z                                      ---
Goodyear       nur T, H, V, Z                                   Eagle GW, Ultra Grip
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß
Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002201 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B8 705
Hersteller                         Brock GmbH

                                                                                              Seite 4 von 5

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T84        Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T86        Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T87        Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).

T88        Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).



Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55002201 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B8 705
Hersteller                    Brock GmbH

                                                                                       Seite 5 von 5

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 5.Mai 2003




Bohlander                                                                   00050534.DOC




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