Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TREH2KA35D5 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 560 1890 10/09 81 TREH2KA35W5 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 560 1890 03/09 81 TREH2KA35581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 560 1890 05/09 TREH2SA35D5 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 560 1890 10/09 81 TREH2SA35W5 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 560 1890 03/09 81 TREH2SA35581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 560 1890 05/09 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27 mm, für Typ : 312 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 27,5 mm, für Typ : 312 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFF Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, für Typ : 840; LANCIA 835; 159; 225L; 185; 223; 843; 188; 178; 169; 182; 176; LANCIA 840; 176 C Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFXN Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 33 mm, für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 836; 187; 930 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFZN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 835; LANCIA 836; LANCIA 840; 159; 176; 176 C; 178; 182; 185; 187; 188; 223; 225L; 840; 843; 930 100 Nm für Typ : 169; 312 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ALFA G731 66 - 95 175/65R14 11A; 24M; 51G 3-türig; 5-türig; ROMEO 185/60R14 11A; 22B; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 930 195/55R14-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 930 e3*96/27*0029*.. 205/55R14-85 11A; 22B; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FF0 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e3*96/27*0019*.., 55 - 76 165/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G983 55 - 83 175/65R14 12A; 51G 51A; 71C; 71K; 721; 185/60R14 12A; 51G 725; 73C; 74A; 74H; 195/60R14-85 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 74P 22G Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 223 e3*98/14*0071*.. 46 - 77 175/70R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 175/70R14C 51G 51A; 71C; 71K; 721; 175/75R14C 51G 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I; 76J Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 225L N157 54 - 55 175/65R14 82 5DK Lkw geschl.Kasten 175/70R14 84 (Serie); 185/65R14 86 Frontantrieb; 185/70R14 88 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K; 195/65R14 89 11A; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 744; 76J Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 185 e3*93/81*0003*.., 55 - 77 175/70R14 51G Pkw geschlossen; e3*95/54*0003*.. 55 - 83 185/65R14-86 Frontantrieb; 195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PALIO WEEKEND Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 178 e3*96/27*0033*.. 51 - 74 175/65R14 51G nur bis 185/60R14-82 11A; 22B; 22F; 24J e3*96/27*0033*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 44 165/70R14 51G Frontantrieb; 175/65R14 82 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 40 - 55 165/65R14 51G 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 169 e3*2001/116*0151*.. 51 - 55 185/65R14 12T; 51G Nur FIAT Panda 4x4 Cross; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J 169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 165/70R14 51G Nicht FIAT Panda 185/65R14 51G 4x4 Cross; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 165/60R14-75 5BV Pkw geschlossen; G488 165/65R14-78 11A; 54A Cabrio; 176 C G775 185/50R14 77 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 11A; 22B; 22D; 367; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R14-82 11A; 22B; 22D; 367; 54A 721; 725; 73C; 74A; 40 - 65 165/65R14 51G 74H; 74P 175/60R14-78 185/55R14-79 46 - 65 165/65R14-78 185/60R14-82 11A; 22B; 22D; 367 195/55R14-82 11A; 22B; 22D; 367 54 - 65 185/50R14 77 nicht Dieselmotor; 11A; 5CV; 54A 176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 165/65R14 51G; 52J Pkw geschlossen; G488 185/55R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14-82 11A; 21B; 22B; 22D; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 195/55R14-82 11A; 21B; 22B; 22D; 367 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P 188 e3*98/14*0048*.. 44 - 70 165/70R14 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A; 175/65R14 82 12K; 51J 71C; 71K; 721; 725; 185/60R14 12K; 51G 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Verkaufsbezeichnung: FIAT SEICENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 187 e3*96/79*0036*.. 29 - 40 175/50R14 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 159 F449 55 - 83 165/65R14 51G Frontantrieb; 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FES 159 F449/1 51 - 55 165/65R14 51G Frontantrieb; 51 - 83 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/60R14 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 185/60R14-82 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; FES Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2001/116*0261*.. 51 165/65R14 51G Nur Fiat 500; Fiat 51 - 74 175/60R14 79 500 C (Cabrio); 175/65R14 51G Nicht LANCIA 185/55R14 80 Ypsilon; 2-türig; 185/60R14 82 Frontantrieb; 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 916; FE0 Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 312 e3*2007/46*0064*.. 51 165/65R14 51G Nur Fiat 500; Fiat 51 - 74 175/60R14 79 500 C (Cabrio); 175/65R14 51G Nicht LANCIA 185/55R14 80 Ypsilon; 2-türig; 185/60R14 82 Frontantrieb; 195/60R14 86 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 916; FE0 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA F303/1 57 - 83 175/65R14 51G Frontantrieb; 835 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES LANCIA F303/2 55 - 83 175/65R14 51G Pkw geschlossen; 835 185/60R14 51G Frontantrieb; bis Nachtrag 5; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; FES Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 51G nur Ausf. mit Fz- 836 G489 185/60R14 51G Breite 1759mm; 51 - 66 195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R14-85 12A; 51A; 71C; 71K; 66 185/65R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 11A; 22B; 51G nur Ausf. mit Fz- 836 G489 51 - 83 185/60R14 11A; 22B; 51G Breite 1703mm; 195/60R14-85 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 66 185/65R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen LANCIA H262 40 - 63 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 840 175/65R14-82 12A; 51A; 71C; 71K; 840 e3*95/54*0004*.. 185/60R14 51G 721; 725; 73C; 74A; 195/55R14-82 11A; 21B; 22B 74H; 74P Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 12A; 51A; 71C; 71K; 195/65R14 89 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76J; 76T Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der Bördelkanten im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten und Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich an die Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 774kg. 5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 824kg. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0169-09-WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47670 ANLAGE: 6 FIAT Radtyp: TREH Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 28.10.2011 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen. FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind. FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.