Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Fahrzeughersteller : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 1/2 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EBH1SA32O58 PCD98 ET32 ohne 58,1 560 1890 10/11
1
EBH1SA32581 PCD98 ET32 ohne 58,1 560 1890 02/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm,
für Typ : 312
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJP7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm,
für Typ : 160; 225L; 169; 223; 176 C; 176; 185; 182; 159; LANCIA
835; 843; 840; LANCIA 840; 188
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, für Typ : 930;
LANCIA 836; 187; ALFA ROMEO 930
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJF8
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 930; LANCIA 835; LANCIA 836;
LANCIA 840; 159; 160; 176; 176 C; 182; 185; 187; 188; 223; 225L;
312; 840; 843; 930
100 Nm für Typ : 169; 312
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ALFA G731 66 - 95 175/65R14 11A; 24M; 51G 3-türig; 5-türig;
ROMEO 185/60R14 11A; 22B; 24D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
930 195/55R14-82 11A; 22B; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
930 e3*96/27*0029*.. 205/55R14-85 11A; 22B; 24D; 24J 73C; 74A; 74H; 76J;
FF0
Verkaufsbezeichnung: FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e3*96/27*0019*.., 55 - 76 165/65R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
G983 55 - 83 175/65R14 12A; 51G 51A; 71K; 721; 73C;
185/60R14 12A; 51G 74A; 74H
195/60R14-85 11A; 12A; 21B; 21L; 22B;
22G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
223 e3*98/14*0071*.. 46 - 77 175/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R14 86 5EM 12K; 51A; 71K; 721;
46 - 88 175/70R14 88 5FE 73C; 74A; 74H; 75I;
175/70R14C 51G 76J
175/75R14C 51G
Verkaufsbezeichnung: FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
225L N157 54 - 55 175/65R14 82 5DK Lkw geschl.Kasten
175/70R14 84 (Serie);
185/65R14 86 11A; 24J; 24M Frontantrieb;
185/70R14 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R14 89 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 74H; 744;
76J
Verkaufsbezeichnung: FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
185 e3*93/81*0003*.., 55 - 77 175/70R14 51G Pkw geschlossen;
e3*95/54*0003*.. 55 - 83 185/65R14-86 Frontantrieb;
195/60R14-85 11A; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: FIAT PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
169 e3*2001/116*0151*.. 38 - 44 165/70R14 51G Frontantrieb;
38 - 55 175/60R14 79 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 82 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
40 - 55 165/65R14 51G 73C; 74A; 74H
169 e3*2001/116*0151*.. 73 - 74 185/55R14 12T; 51G; 52J Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 76Z
169 e3*2001/116*0151*.. 44 - 55 165/70R14 51G Nicht FIAT Panda
185/65R14 86 4x4 Cross;
195/60R14 86 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H
169 e3*2001/116*0151*.. 51 - 55 185/65R14 51G Nur FIAT Panda 4x4
195/60R14 86 Cross;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76J
Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e3*96/27*0022*.., 96 - 98 165/65R14 51G; 52J Pkw geschlossen;
G488 185/55R14 11A; 22B; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 21B; 22B; 22D; 367 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R14-82 11A; 21B; 22B; 22D; 367 73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
176 e3*96/27*0022*.., 40 - 44 165/60R14-75 5BV Pkw geschlossen;
G488 165/65R14-78 11A; 54A Cabrio;
176 C G775 185/50R14 77 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14-82 11A; 22B; 22D; 367; 54A 12A; 51A; 71K; 721;
195/55R14-82 11A; 22B; 22D; 367; 54A 73C; 74A; 74H
40 - 65 165/65R14 51G
175/60R14-78
185/55R14-79
46 - 65 165/65R14-78
185/60R14-82 11A; 22B; 22D; 367
195/55R14-82 11A; 22B; 22D; 367
54 - 65 185/50R14 77 nicht Dieselmotor; 11A;
5CV; 54A
188 e3*98/14*0048*.. 44 - 70 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 82 51J 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74H; 76J;
195/60R14-86 11A; 22B; 22L FES
Verkaufsbezeichnung: FIAT SEICENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e3*96/79*0036*.. 29 - 40 175/50R14 11A; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 74H
Verkaufsbezeichnung: FIAT TEMPRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
159 F449 55 - 83 165/65R14 51G Frontantrieb;
175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74H; FES
159 F449/1 51 - 55 165/65R14 51G Frontantrieb;
51 - 83 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
185/60R14-82 73C; 74A; 74H; FES
Verkaufsbezeichnung: FIAT TIPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
160 E814, E814/1 41 - 83 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 51G 12A; 51A; 71K; 721;
175/65R14-82 73C; 74A; 74H; 76J;
185/60R14 51G FES
185/60R14-82
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2001/116*0261*.. 51 165/65R14 51G Nur Fiat 500; Fiat
51 - 74 175/60R14 79 500 C (Cabrio);
175/65R14 82 Nicht LANCIA
185/55R14 80 Ypsilon; 2-türig;
185/60R14 82 Frontantrieb;
195/60R14 86 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76J;
916; FE0
Verkaufsbezeichnung: FIAT 500 / 500 ABARTH,YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
312 e3*2007/46*0064*.. 51 - 70 175/60R14 79 Nur LANCIA Ypsilon;
175/65R14 82 Schrägheck 4-türig;
185/55R14 80 Frontantrieb;
185/60R14 82 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76J
312 e3*2007/46*0064*.. 51 165/65R14 51G Nur Fiat 500; Fiat
51 - 74 175/60R14 79 500 C (Cabrio);
175/65R14 82 Nicht LANCIA
185/55R14 80 Ypsilon; 2-türig;
185/60R14 82 Frontantrieb;
195/60R14 86 11A; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 76J;
916; FE0
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DEDRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA F303/2 55 - 83 175/65R14 FES; 11A; 21B; 22B; Frontantrieb;
835 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
55 - 102 185/60R14 FES; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22D; 51G 73C; 74A; 74H; 76J;
FES
Verkaufsbezeichnung: LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 51G nur Ausf. mit Fz-
836 G489 185/60R14 51G Breite 1759mm;
51 - 66 195/60R14-85 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R14-85 12A; 51A; 71K; 721;
66 185/65R14 51G 73C; 74A; 74H
LANCIA e3*96/27*0021*.., 51 175/65R14 11A; 22B; 51G nur Ausf. mit Fz-
836 G489 51 - 83 185/60R14 11A; 22B; 51G Breite 1703mm;
195/60R14-85 11A; 21B; 22B; 22G; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 185/65R14 11A; 22B; 51G 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: LANCIA Y
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LANCIA H262 40 - 63 165/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
840 175/65R14-82 12A; 51A; 71K; 721;
840 e3*95/54*0004*.. 185/60R14 51G 73C; 74A; 74H
195/55R14-82 11A; 21B; 22B
Verkaufsbezeichnung: LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
843 e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R14 86 12A; 51A; 71K; 721;
195/65R14 89 73C; 74A; 74H; 76J;
76T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 774kg.
5CV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 824kg.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
Anbau der Sonderräder entfernt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0170-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48437
ANLAGE: 2 FIAT Radtyp: EBH
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 03.04.2012
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FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.