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							Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                       Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 11.04.2012
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Fahrzeughersteller                         : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EBK1SA40O58         PCD98 ET40                 ohne                        58,1                   575    1975      01/12
1
EBK1SA40581         PCD98 ET40                 ohne                        58,1                   575      1975 03/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 312
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJP7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 192; 225L; 225; 955; 185; 178; 175; 843; 323; 160; 182; 350;
                                             FA
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJF1
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 167; ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; 930; LANCIA 836;
                                             164
Zubehör                                    : AEZ Artikel Nr. ZJF8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
                                             836; 160; 167; 175; 178; 182; 185; 225; 225L; 843; 930
                                             100 Nm für Typ : 164; 192; 312; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99         185/65R15          12T; 51G                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R15 88       12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                 205/55R15 88       12A                        74A; 74H
                                                 205/60R15 91       12A

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
ALFA         G731              66 - 95 195/50R15-82                 11A; 22B; 24J; 24M; 367    3-türig; 5-türig;
ROMEO                                  195/55R15                    11A; 22B; 24J; 24M; 367;   10B; 11B; 11G; 11H;
930                                                                 51G                        12A; 51A; 71K; 721;
930          e3*96/27*0029*..          195/55R15-84                 11A; 22B; 24J; 24M; 367;   73C; 74A; 74H; FF0
                                                                    54A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
ALFA         F737/1           66 - 85 195/55R15-84              FEZ; 11A; 21B; 22B; 24J;    Frontantrieb; bis
ROMEO                                                           24M                         Nachtrag 3;
167                                   205/50R15-85              FEZ; 11A; 21B; 22B; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                    85 - 121 195/55R15          FEZ; 10N; 11A; 21B;         73C; 74A; 74H
                                                                22B; 24J; 24M; 51G
                                              205/50R15         FEZ; 10N; 11A; 21B;
                                                                22B; 24J; 24M; 51G
ALFA           F737                 77 - 121 195/55R15          FEZ; 10N; 11A; 21B;         10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO                                                           22B; 24J; 24M; 51G          12A; 51A; 71K; 721;
167                                           195/55R15-84                                  73C; 74A; 74H
167            F737                           205/50R15         51G
                                              205/50R15-85      FEZ; 10N; 11A; 21B;
                                                                22B; 24J; 24M

Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 164
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
164          E897/2           106    195/65R15                  10N; 51G                    10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 195/55R15             51G                         nur FIAT BRAVO 2.0
             G983                         205/50R15             51G                         HGT;
                                113       195/60R15             51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            71K; 721; 73C; 74A;
                                                                                            74H
182            e3*96/27*0019*..,    55 - 83   185/55R15-81                                  10B; 11B; 11G; 11H;
               G983                           195/50R15-82                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   102           195/55R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/50R15         51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R15-87                                  73C; 74A; 74H; FES
                                              215/50R15-90
175            G730                 102       205/50R15         51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15         51G                         12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/50R15-90                                  73C; 74A; 74H; FES
                                    102 - 140 195/55R15         51G




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 185/60R15 84                                      Pkw geschlossen;
               e3*2007/46*0011*..
225L           N157                            185/65R15 88                                 Lkw geschl.Kasten
                                               195/55R15 85                                 (Serie);
                                               195/60R15 88                                 Frontantrieb;
                                               205/50R15 86     11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 744;
                                                                                            76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 74 195/60R15              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         205/50R15 86                                       12T; 51A; 71K; 721;
                                         205/55R15 88                                       73C; 74A; 74H
                                         215/50R15 88           11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94       185/60R15 84     5EA                         Stufenheck;
                                               185/65R15 88                                 Frontantrieb;
                                               195/60R15 88                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               205/60R15 91                                 73C; 74A; 74H; 76Q
323            e3*2001/116*0260*..   57 - 94   185/60R15 84     12R; 5EA                    Reifen mit
                                               185/65R15 88     12R                         Schneeketten;
                                               195/60R15 88     12R                         Stufenheck;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MAREA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
185          e3*93/81*0003*..,  91 - 108       195/55R15        11A; 24J; 51G               Pkw geschlossen;
             e3*95/54*0003*..   91 - 113       205/50R15 86     11A; 22B; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                96 - 113       195/60R15        11A; 21L; 24J; 51G          10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R15 88     FGJ; 11A; 21L; 22B; 24J;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                24M; 367                    73C; 74A; 74H
185            e3*93/81*0003*..,     55 - 83   195/55R15-84     12K                         Pkw geschlossen;
               e3*95/54*0003*..                205/50R15-85     11A; 12A; 24J; 24M          Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                            74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PALIO WEEKEND
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
178          e3*96/27*0033*..   51 - 74 195/50R15-82            11A; 22B; 22F; 24J; 367     nur bis
                                        205/50R15-85            11A; 22B; 22F; 24C;         e3*96/27*0033*06;
                                                                24M; 367                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 7

Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
192          e3*98/14*0089*..   59 - 110 195/65R15              12T; 51G; 52J               Reifen mit
                                                                                            Schneeketten; Kombi;
                                                                                            Limousine;
                                                                                            Schrägheck 2-türig;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                            11H; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                            76Z

Verkaufsbezeichnung:    FIAT TIPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
160          E814/3             66 - 102 185/55R15              12K; 51G                    10B; 11G; 11H; 71K;
                                102      195/50R15              10N; 12A; 51G               721; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
312          e3*2007/46*0064*.. 51 - 74 185/55R15     51G                                   Nur Fiat 500; Fiat
                                        195/45R15 78                                        500 C (Cabrio);
                                                                                            Nicht LANCIA
                                                                                            Ypsilon; 2-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                            916; FE0

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 51 - 74  185/55R15             51G                         Nur Fiat 500; Fiat
                                          195/45R15 78                                      500 C (Cabrio);
                                                                                            Nicht LANCIA
                                                                                            Ypsilon; 2-türig;
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H; 76Q;
                                                                                            916; FE0

Verkaufsbezeichnung:    LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LANCIA       G489             102    195/50R15                  10N; 51G                 10B; 11G; 11H; 12K;
836                                                                                      51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                         74A; 74H
LANCIA         e3*96/27*0021*..,    51 - 83   195/50R15-82      Ottomotor; 11A; 24M      nur Ausf. mit Fz-
836            G489                           205/50R15-86      11A; 21B; 22B; 22G; 24J; Breite 1703mm;
                                                                24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74A; 74H




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 5 von 7
Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*.., 102    195/50R15                 11A; 24M; 631               nur Ausf. mit Fz-
836          G489                     195/50R15                 10N; 11A; 24M; 51G          Breite 1703mm;
                                      205/50R15-86              11A; 21B; 22B; 22G; 24J;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 77 195/55R15              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12T; 51A; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
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                                                                                                      Seite: 6 von 7
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0172-10-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48435
ANLAGE: 5 FIAT                                                    Radtyp: EBK_4
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 11.04.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 7
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
     Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die
     Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
     zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung)
     der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF0) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Vorderachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FGJ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn die Reifengröße 195/60R15
     serienmäßig verwendet wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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