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							Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 6 FIAT                                                       Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 20.11.2012
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Fahrzeughersteller                         : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 39
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
EBP1SA39B581           PCD98 ET39              ohne                        58,1                   615    2105      01/12
EBP1SA39O581           PCD98 ET39              ohne                        58,1                   615    2105      10/11
EBP1SA39581            PCD98 ET39              ohne                        58,1                   615    2105      04/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 192; 350; 182; 323; 225; 843; 955; 225L; FA; 175
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 167; 930; ALFA ROMEO 167; LANCIA 836; ALFA ROMEO 930
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF8
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : ALFA ROMEO 167; ALFA ROMEO 930; FA; LANCIA
                                             836; 167; 175; 182; 225; 225L; 843; 930
                                             100 Nm für Typ : 192; 323; 350; 955
Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 125 195/55R16                 12T; 51G                   Schrägheck;
                                          205/50R16 87              12A                        Frontantrieb;
                                          205/55R16 91              12A                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/45R16 86              12A                        51A; 71C; 71K; 721;
                                          225/45R16 89              11A; 12A; 24M; 685         73C; 74A; 74H; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 145/146
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
ALFA         G731              103 - 114 195/50R16                  11A; 22B; 24D; 631         3-türig; 5-türig;
ROMEO                                    195/50R16-84               11A; 22B; 24D              10B; 11B; 11G; 11H;
930                                      205/45R16                  11A; 22B; 24D; 631         12A; 51A; 71C; 71K;
930          e3*96/27*0029*..            215/40R16                  11A; 22B; 24D; 24J; 367;   721; 73C; 74A; 74H;
                                                                    631                        FF9

Verkaufsbezeichnung:    ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
ALFA         F737/1           66 - 121 225/40R16                    NICHT für 2.5 TD           Frontantrieb; bis
ROMEO                                                               (92kW); FEZ; 11A; 21B;     Nachtrag 3;
167                                                                 22B; 24C; 24D; 631; 66D    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 73C; 74A; 74H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 6 FIAT                                                    Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     ALFA ROMEO 155
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
ALFA         F737              77 - 121 225/40R16               FEZ; 11A; 22B; 24C;         10B; 11B; 11G; 11H;
ROMEO                                                           24D; 631; 66D               12A; 51A; 71C; 71K;
167                                                                                         721; 73C; 74A; 74H
167          F737
ALFA         F737/1            66       205/45R16-83                                        Frontantrieb; ab
ROMEO                          85 - 120 205/45R16               51G                         Nachtrag 4 der
167                                                                                         F737/1;
167          e3*95/54*0011*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            FFM

Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVA, BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
182          e3*96/27*0019*..,  108 - 113 205/45R16             631                         nur FIAT BRAVO 2.0
               G983                                                                         HGT;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     FIAT COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
FA           e3*92/53*0002*..   102             205/50R16-86    11A; 21L                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/40R16-85    11A; 21L; 66D               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                225/45R16-89    11A; 21L                    721; 73C; 74A; 74H;
                                    102 - 140   215/45R16-85                                FES
                                    140         205/50R16       51G
                                                225/40R16-85    66D
                                                225/45R16-89
175            e3*93/81*0001*..,    96 - 108    205/50R16-87    11A; 21L                    10B; 11B; 11G; 11H;
               e3*95/54*0008*..,                225/40R16-85    11A; 21L; 66D               12A; 51A; 71C; 71K;
               G730                             225/45R16-89    11A; 21L                    721; 73C; 74A; 74H;
                                    96 - 142    215/45R16-86                                FES; SBH
                                    140 - 142   225/40R16-85    66D
                                    140 - 162   205/50R16       51G
                                                225/45R16-89

Verkaufsbezeichnung:     FIAT FIORINO, QUBO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
225          e3*2001/116*0271*.., 51 - 70 195/50R16 84          11A; 24J; 24M               Pkw geschlossen;
               e3*2007/46*0011*..
225L           N157                             195/55R16 87    11A; 24J; 24M               Lkw geschl.Kasten
                                                205/45R16 83    11A; 24J; 24M; 5DW          (Serie);
                                                                                            Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            744; 76Q




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 6 FIAT                                                    Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT IDEA, MUSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
350          e3*2001/116*0153*.. 51 - 70 205/45R16 83                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                 51 - 74 195/50R16 84                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         205/45R16 87                                       721; 73C; 74A; 74H
                                         205/50R16              11A; 24M; 51G
                                         215/45R16 86
                                         225/45R16 89           11A; 24M

Verkaufsbezeichnung:     FIAT LINEA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
323          e3*2001/116*0260*.. 57 - 94      195/50R16 84      11A; 24M; 5EA               Stufenheck;
                                              195/55R16 87      11A; 24M                    Frontantrieb;
                                              205/50R16 87      11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R16 86      11A; 24M                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/45R16 89      11A; 24J; 24M               721; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            76U

Verkaufsbezeichnung:     FIAT STILO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
192          e3*98/14*0089*..   59 - 125 205/55R16              51G                         Kombi; Limousine;
                                                                                            Schrägheck 2-türig;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA DELTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
LANCIA       e3*96/27*0021*.., 137 - 142 205/45R16              63H                         nur Ausf. mit Fz-
836          G489                                                                           Breite 1759mm;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74H

Verkaufsbezeichnung:     LANCIA YPSILON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
843          e3*2001/116*0149*.. 44 - 70 195/45R16              51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 73C; 74A; 74H

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 6 FIAT                                                    Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 6
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 6 FIAT                                                    Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
63H) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66D) Sofern Reifen der Größe 225/40 R 16 auf der Felge 7 J x 16 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
685) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R16
                    Hinterachse:                          225/45R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0179-10-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48431
ANLAGE: 6 FIAT                                                    Radtyp: EBP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 20.11.2012
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FES) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) müssen vor dem
     Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FEZ) Gegebenenfalls serienmäßig vorhandene Stahl-Distanzscheiben (Dicke 4,5 mm) an der Hinterachse
     müssen vor dem Anbau der Sonderräder entfernt werden.
FF9) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben an der Vorderachse dürfen beim Anbau der
     Sonderräder nicht entfernt werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des
     Fahrzeugherstellers angebaut werden.
FFM) Die serienmäßig vorhandenen Stahl-Distanzscheiben dürfen beim Anbau der Sonderräder nicht entfernt
     werden oder falls nicht vorhanden müssen die Stahl-Distanzscheiben des Fahrzeugherstellers angebaut
     werden.
SBH) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 308 mm
     (Dicke 25 mm bzw. 28 mm, innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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