Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 36 FIAT Radtyp: OMUL Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : FIAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum OMUL6BP35B581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 645 2125 08/09 OMUL6BP35581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 645 2125 01/09 OMUL6KA35B581 PCD100 ET35 Ø60.1 Ø58.1 58,1 Kunststoff 645 2125 08/09 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 199; (Fiat 500L Trekking) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFYN Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 199; (Nur Fiat 500L) Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFYN Befestigungsteile : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 937; 932; 263 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFYN Anzugsmoment der Befestigungsteile : 90 Nm für Typ : 263; 932 100 Nm für Typ : 937 120 Nm für Typ : 199 120 Nm ( Radschrauben M12x1,25 ) für Typ : 199 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 937 e3*98/14*0070*.. 103 - 125 195/60R15 88 nur Alfa GT (Coupe); 205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q 937 e3*98/14*0070*.. 74 - 110 185/65R15 51G nur Alfa 147 74 - 125 195/60R15 88 (Schrägheck); 205/55R15 88 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/60R15 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 36 FIAT Radtyp: OMUL Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 932 e3*96/27*0034*.., 77 - 122 185/65R15 11A; 24J; 51G nicht Ausf.m.Fz- e3*98/14*0034*.. 195/60R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; Breite 1765mm; nicht 24J; 24M; 51J GTA; Kombi; Limousine; 205/55R15 88 11A; 21J; 22B; 22F; nicht Allradantrieb; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 141 205/60R15 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 71K; 721; 22F; 22G; 24C; 24M; 725; 73C; 74A; 74H; 51G 74P; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIAT DOBLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 263 e3*2007/46*0002*.., 55 - 77 185/65R15 92 5GM MPV; kurzer Radstand; e3*2007/46*0007*.. Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 75I; 76Q Verkaufsbezeichnung: FIAT PUNTO, PUNTO ABARTH, FIAT 500L Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q Fiat 500L Trekking; 205/60R15 91 12A Schrägheck; MPV; 215/60R15 94 12A Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q; 4C9 199 e3*2001/116*0217*.. 62 - 77 195/65R15 91 12Q Fiat 500L; Fiat 500L 205/60R15 91 12A Living; Schrägheck; 215/60R15 94 12A MPV; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 7BB; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4C9 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 36 FIAT Radtyp: OMUL Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 4C9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 51839114 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633 ANLAGE: 36 FIAT Radtyp: OMUL Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 06.09.2014 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 7BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.