Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     41R6755
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            41R6755.02
Radgröße:                                                  7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                            690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin/Italien (Alfa-Romeo)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
932, 937                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50201 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 32 mm




RA-000523-F0-104-07~AR-5-98-58-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/5                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                          932
ABE / EG-Genehmigung:         e3*96/27*0034*.., e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 141   Alfa Romeo 156,           205/50R16                              A02) bis A10)
              Alfa Romeo 156                                                   S03)
              Sportwagon                205/55R16
              (außer Crosswagon)
                                        225/45R16
                                        A01)K03)K31)

                                              225/50R16
                                              A01)K03)K31)
 184               Alfa Romeo 156 GTA,        205/55R16                        A02) bis A10)
                   Alfa Romeo 156                                              S03)
                   Sportwagon GTA             225/50R16
                                              A01)K31)K35)

e3*96/27*0034*18   1040/980                                                    4/98/58



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
937                                e3*98/14*0070*..
Motorleistung      Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125        Alfa Romeo GT             195/55R16                         A02) bis A10)
                   (außer Ausführung GTA) M00)                                 S03)

                                              205/50R16
                                              A01)K04)

                                              205/55R16
                                              A01)K04)

                                              215/50R16
                                              A01)K04)K34)

                                              225/45R16
                                              A01)K04)



Typ:                         937
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Alfa Romeo 147 GTA       205/55R16                               A02) bis A10) E06)
                                                                               S03)
                                              225/45R16
e3*98/14*0070*19   990/980 (980)- (1080 GT)   1040/980 -GTA                    5/98/58




RA-000523-F0-104-07~AR-5-98-58-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/5                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
937                            e3*98/14*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Alfa Romeo 147           195/55R16                         A02) bis A10)
                                         M00)                              S03)

                                          205/50R16
                                          A01)K04)

                                          205/55R16
                                          A01)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K34)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000523-F0-104-07~AR-5-98-58-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
         der Radmitte umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen (von Stoßfängeroberkante bis zur ersten
         Befestigungsschraube).

K34) An Achse 2 ist der Innenkotflügel im Bereich oberhalb Radmitte ans innere Radhausblech
     anzulegen (verkleben).


RA-000523-F0-104-07~AR-5-98-58-ET35_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    5/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


K35) An Achse 2 ist die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger unterhalb des
     Filzinnenradhauses ins Radhaus ragende Lasche nach oben zu formen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2014




RA-000523-F0-104-07~AR-5-98-58-ET35_41R6755.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen