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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53923 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001166-A0-072
Anlage-Nr. :                 1a
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   82001770


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      82001770
Art des Sonderrades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Fondmetal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                35 498D
Radausführungskennz.:                                         PCD 98D
Radgröße:                                                     7Jx17CH
Rad-Einpresstiefe:                                             35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       58,10 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                           550 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2000 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    FIAT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit           Anzugs-
Kürzel                                                                                          moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm                       110 Nm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25,                                  110 Nm
                Schaftlänge 22 mm

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
312                          e3*2001/116*0261*..
312                          e3*2007/46*0064*..
312                          e3*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 77     Fiat 500               195/40R17                                A02) bis A10)
              (außer Serie nur                                                A11) BF1) S03)
              165/65R14 oder nur     205/40R17
              155/80R13)             A01) G01)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53923 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001166-A0-072
Anlage-Nr. :                 1a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   82001770



Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
312                           e3*2001/116*0261*..
312                           e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
51            Fiat 500                195/40R17                          A01) bis A10)
              (Serie nur 165/65R14                                       BF1) G01) S03)
              od. nur 155/80R13)      205/40R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
312                           e3*2001/116*0261*..
312                           e3*2007/46*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 132    Fiat 500 Abarth         195/40R17                          A02) bis A10)
                                      N205)                              BF1) S03)

                                       205/40R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
198                          e3*2001/116*0248*..
198                          e3*2001/116*0288*..
198                          e3*2007/46*0022*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 121    Fiat Bravo, Bravo LPG 205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                         BF1) S03)
                                       215/45R17

                                       225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
225                            e3*2001/116*0271*..
225                            e3*2007/46*0011*..
225L                           N157
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 70     Fiat Fiorino, Fiorino    195/45R17                         A01) bis A10)
              Qubo                     K04) T85)                         BF1) K01) S03)

                                       205/40R17
                                       G0G) K04) T84)

                                       205/45R17
                                       K04)

                                       215/40R17
                                       K02) T87)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53923 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001166-A0-072
Anlage-Nr. :                 1a
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   82001770


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
192                         e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 125    Fiat Stilo               205/45R17                            A02) bis A10)
              (Schrägheck 3-/ 5-türig) A93)                                 BF2) S03)

                                       205/50R17
                                       A01) K15) K23)

                                       215/45R17
                                       A01) A93) K15) K23)

                                       225/45R17
                                       A01) K15) K23)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
192                         e3*98/14*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 110    Fiat Stilo SW          205/45R17                              A02) bis A10)
              (Kombi)                A93)                                   BF2) ER1) S03)

                                       205/50R17
                                       A01) K15) K23)

                                       215/45R17
                                       A01) A93) K15) K23)

                                       225/45R17
                                       A01) K15) K23)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53923 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-001166-A0-072
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   82001770


A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
       die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 22 mm
       Anzugsmoment: 110 Nm

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1100 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 53923 nach §22 StVZO
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Teiletyp :                   82001770


G0G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14, 195/55R16
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
       Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
       bzw. auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S03)   Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu
       entfernen.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 1a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 82001770 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

Geschäftsstelle Essen, 06.04.2021
						
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