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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                       Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 20.07.2021
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                Fahrzeughersteller              FIAT




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 24
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 98/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
TREK1SA24D581           PCD98 ET24             ohne                        58,1                     575      1975    03/11
TREK1SA24O581           PCD98 ET24             ohne                        58,1                     575      1975    11/12
TREK1SA24T581           PCD98 ET24             ohne                        58,1                     575      1975    06/10
TREK1SA24W581           PCD98 ET24             ohne                        58,1                     575      1975    03/09
TREK1SA24581            PCD98 ET24             ohne                        58,1                     575      1975    05/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 312
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJP7


Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 223; 955; 169; 186; 198
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF1


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 90 Nm für Typ : 186; 223; 312
                                             100 Nm für Typ : 169; 198; 312; 955
                                             120 Nm ( Panda 4x4 ) für Typ : 312
 Verkaufsbezeichnung:     ALFA MITO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
 955          e3*2001/116*0278*.. 51 - 99        185/65R15          11A; 24M; 51G             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/60R15 88       11A; 24M                  12A; 51A; 7DO; 71C;
                                                 205/55R15 88       11A; 22I; 24J; 24M        71K; 721; 725; 73C;
                                                 205/60R15 91       11A; 22I; 24J; 24M        74A; 74H; 76Q; 4C9




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT BRAVO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
198          e3*2001/116*0248*.. 66 - 110 195/65R15      91                              Schrägheck;
                                          205/60R15      91                              Frontantrieb;
                                          215/60R15      94                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R15      92                              12A; 51A; 7DB; 71C;
                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                         74A; 74H; 76Q; 76T;
                                                                                         77E; 4C9

Verkaufsbezeichnung:     FIAT DOBLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
223          e3*98/14*0071*..   46 - 74      195/55R15 85      11A; 21B; 24C; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               5EG                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                   46 - 88   185/60R15 88      11A; 21B; 22B; 24C;       721; 725; 73C; 74A;
                                                               24M; 5FE                  74H; 75I
                                             185/60R15C        11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24M; 53S
                                             185/65R15 88      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24M; 5FE; 54F
                                             185/65R15 92      11A; 21B; 22B; 24C;
                                                               24M; 5GM; 54F

Verkaufsbezeichnung:     FIAT MULTIPLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
186          e3*96/79*0042*..,  68 - 85 185/65R15-88                                     nur bis
             e3*98/14D0090*..,          195/60R15-88           11A; 24J; 24M             e3*98/14*0042*07;
              e3*98/14*D050*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
              e3*98/14*0042*..                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76U

Verkaufsbezeichnung:     FIAT PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
169          e3*2001/116*0151*.. 38 - 55     185/55R15 82      11A; 24D; 24J             Frontantrieb;
                                             195/45R15 78      11A; 24D; 24J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/50R15 82      11A; 21B; 22B; 22L;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                               24C; 24D                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
169           e3*2001/116*0151*.. 51 - 55    175/65R15         51G                       Nur FIAT Panda 4x4
                                             185/55R15 82      11A; 24M                  Cross;
                                             185/60R15 84      11A; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H
169           e3*2001/116*0151*.. 44 - 55    185/55R15   82    11A;   24M                Nicht FIAT Panda 4x4
                                             185/60R15   84    11A;   24M                Cross; Allradantrieb;
                                             195/50R15   82    11A;   24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/55R15   85    11A;   24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
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Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
312          e3*2007/46*0064*..  55 - 63 175/60R15 81 11A; 248                           nicht Panda Cross;
                                         175/65R15 84 11A; 248                           Kombi; Allradantrieb;
                                         185/60R15 84 11A; 248                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/55R15 85 11A; 244                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/60R15 88 11A; 244                           721; 725; 73C; 74A;
                                         205/55R15 88 11A; 244                           74H; 76Q; 77E
312          e3*2007/46*0064*..  44 - 70 165/65R15 81 11A; 27I; 51J                      Nur Fiat Panda
                                         175/60R15 81 11A; 248; 27I                      (Kombi); nicht Panda
                                         185/55R15 82 11A; 248; 27H; 27I                 Cross; Frontantrieb;
                                         195/50R15 82 11A; 248; 26P; 27B;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      27H                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                         195/55R15 85 11A; 248; 26P; 27B;                721; 725; 73C; 74A;
                                                      27H                                74H; 77E
                                         205/50R15 86 11A; 244; 245; 26P;
                                                      27B; 27F
312          e3*2007/46*0064*..  44 - 74 175/60R15 81 11A; 24D; 51J                      Fiat 500; Fiat 500 C
                                         195/45R15 78 11A; 24D                           (Cabrio); Nicht
                                 44 - 77 185/55R15 82 11A; 24D                           LANCIA Ypsilon; 2-
                                         195/50R15 82 11A; 24D; 24J                      türig; Frontantrieb;
                                         205/50R15 86 11A; 21P; 22I; 22M;                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      24D; 24J                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                 77      195/45R15 78 11A; 24D; 54A                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76Q; 77E; 916;
                                                                                         FE0
312           e3*2007/46*0064*..   51 - 70   175/60R15   81                              Nur LANCIA Ypsilon;
                                             185/55R15   82                              Schrägheck 4-türig;
                                             195/50R15   82    11A; 248                  Frontantrieb;
                                             205/50R15   86    11A; 245; 248; 26P        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76Q; 77E
312           e3*2007/46*0064*..   51 - 70   175/65R15   84    11A;   248                nur Panda Cross;
                                             175/70R15   86    11A;   248                Allradantrieb;
                                             185/60R15   84    11A;   248                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             185/65R15   88    11A;   248                12A; 51A; 71C; 71K;
                                             195/55R15   85    11A;   248                721; 725; 73C; 74A;
                                             195/60R15   88    11A;   248                74H; 76Q; 77E
                                             205/60R15   91    11A;   244

Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500 / 500 ABARTH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
312          e3*2001/116*0261*.. 44 - 74  175/60R15      81    11A; 24D; 51J             Fiat 500; Fiat 500 C
                                          195/45R15      78    11A; 24D                  (Cabrio); Nicht
                                 44 - 77  185/55R15      82    11A; 24D                  LANCIA Ypsilon; 2-
                                          195/50R15      82    11A; 24D; 24J             türig; Frontantrieb;
                                          205/50R15      86    11A; 21P; 22I; 22M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 24J                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                   77        195/45R15 78      11A; 24D; 54A             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 76Q; 77E; 916;
                                                                                         FE0


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter A ngabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pfl icht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausaussc hnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nac h ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustell en.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
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       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4C9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 51839114 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 10
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschrit ten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7DB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sens oren Art.
     Nr.: 53104671 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7DO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 56029398AB (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
     bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 8 von 10
      zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
      auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
      werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
      (Fahrzeug-Zulassungs verordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
FE0) Die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen ist nicht zulässig an
     Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit der Reifengröße 165/65 R14 ausgerüstet sind.




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                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 9 von 10


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FIAT
       Fahrzeugtyp:     312
       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0064*..
       Handelsbez.:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA

       Variante(n):     Frontantrieb, Nur Fiat Panda (Kombi)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 245              y = 270                  VA
             26P                     x = 195              y = 220                  VA
             27B                     x = 270              y = 230                  HA
             27I                     x = 220              y = 180                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 245        y = 270             8                VA
             26J                  x = 245        y = 270             8                VA
             27H                  x = 270        y = 230             8                HA
             27F                  x = 270        y = 230            18                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 2 FIAT                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 20.07.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                   Seite: 10 von 10

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      FIAT
       Fahrzeugtyp:     312
       Genehm.Nr.:      e3*2007/46*0064*..
       Handelsbez.:     FIAT 500 / ABARTH,YPSILON, PANDA

       Variante(n):     Frontantrieb, Nur LANCIA Ypsilon, Schrägheck 4-türig

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 190              y = 350                  VA
             26P                     x = 190              y = 300                  VA
             27B                     x = 225              y = 100                  HA
             27I                     x = 175              y = 100                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 240        y = 350            20                VA
             26N                  x = 190        y = 300             8                VA
             27F                  x = 225        y = 150            12                HA
             27H                  x = 175        y = 100             8                HA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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