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							Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 57 FIAT                                                      Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : FIAT
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-    zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-     Abroll     ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                    last     umf.       Fertig
              Rad                              Zentrierring                                   (kg)     (mm)       datum
OMUP8BP35B651 PCD112 ET35                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    670    2000       01/09
OMUP8BP35651 PCD112 ET35                       Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    670    2000       01/09
OMUP8KA35B651 PCD112 ET35                      Ø70.1 Ø65.1                 65,1    Kunststoff    670    2000       01/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad,
                                             für Typ : 940
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFB
Befestigungsteile                          : Kegelbundspezialschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60
                                             Grad, für Typ : 194
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJOXN
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 195/50R16 88W                                         Schrägheck 4-türig;
                                         195/55R16 91                                          Frontantrieb;
                                         205/55R16 91                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         215/55R16 93 11A; 248                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                         225/45R16 89W                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                         225/50R16 92 11A; 248                                 74P; 76U; FHC

Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                 85 - 147 215/55R16 93                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                          225/50R16 92W                                        74P; 76U
                                          225/55R16 95

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 57 FIAT                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0428-08-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47634
ANLAGE: 57 FIAT                                                   Radtyp: OMUP
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 04.10.2012
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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