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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 5

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX03
Typ                             OX03 6015
Radgröße                        6,0Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                   (mm)
F2           OX03 6015 F2 / ohne Ring              5/98/58,1           38         615    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49480
Herstellerzeichen               OX-ML
Radtyp und Ausführung           OX03 6015 (s.o.)
Radgröße                        6,0Jx15H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                        24                 RG.539F
S03   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   120                        24                 RG.539F


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                      Alfa Romeo
                                Fiat
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 147                74-110        185/65R15    A13                                   A15 A19 B02
937                                                                                      B03 Flh S02
e3*98/14*0070*..
Alfa 156                77-141        185/65R15                                          A15 A19 A30
932                     77-141        205/60R15                                          A58 B02 B03
e3*96/27*0034*..,                                                                        Car Lim S02
e3*98/14*0034*..,
e3*98/14P0104*..
Fiat 500L Trekking      59-77         195/65R15    A33                                   A15 A19 A58
199                     59-77         205/60R15    A33                                   Flh KMV S03
e3*2001/116*
0217*33-..
Fiat 500L, -Living      59-77         195/65R15    A33                                   A15 A19 A58
199                     59-77         205/60R15    A33                                   Flh KOV S03
e3*2001/116*
0217*28-..;
e3*2007/46*0010*07-..
Fiat Doblo              66,74,77      185/65R15    A11 R37 T92 123                       A15 A19 B02
263                     66,74,77      185/70R15    A11 R37 T89 123                       B03 S03
e3*2007/46*0002*..;     66,74,77      195/60R15    A11 T91 123
e3*2007/46*0007*..      66,74,77      195/60R15C   A11 123
                        66,74,77      195/65R15    A11 T91 T95 123
                        66,74,77      195/65R15C   A11 123
                        66,74,77      205/60R15    A12 T90 T91 T95 123
Opel Combo D            66,74,77      185/65R15    A11 R37 T92 123                       A15 A19 B02
Combo-D, -Van           66,74,77      185/70R15    A11 R37 T89 123                       B03 S03
e3*2007/46*0076*..;     66,74,77      195/60R15    A11 T91 123
e3*2007/46*0079*..      66,74,77      195/60R15C   A11 123
                        66,74,77      195/65R15    A11 T91 T95 123
                        66,74,77      195/65R15C   A11 123
                        66,74,77      205/60R15    A12 T90 T91 T95 123



Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 3 von 5

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.



Spezielle Auflagen und Hinweise

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 4 von 5

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49480 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55063613 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ OX03 6015
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 12. November 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 12. November 2014




Laux                                                                   00219923.DOC




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