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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B22
Typ                            B22-809
Radgröße                       8Jx19EH2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
O2             B22-809 O2/ohne Ring                5/110/65,1         35       820     2255

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47204
Herstellerzeichen              BROCK CAR FASHION
Radtyp und Ausführung          B22-809 (s.o.)
Radgröße                       8Jx19EH2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55004208)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa Romeo
                               Fiat
                               Opel
                               Saab

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-136       225/40R19       T93 Z17                       A02 A04 A05
939                    85-136       225/40R19       A01 G16 T93                   A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    85-136       235/35R19       A01 K50 T91                   A14 A21 A58
                       85-136       235/40R19       A01 G73 K50 T92 T96           B02 B29 Car
                       85-136       245/35R19       A01 G16 K46 K50 T93           Lim RDK S02
Alfa Brera             136          225/40R19       T93                           A02 A04 A05
939                    136          235/35R19       T91                           A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    136          235/40R19       A01 G73                       A14 A21 A58
                       136          235/40R19       R09 Z18                       B02 B29 Cpe
                       136          245/35R19                                     RDK S02
Alfa Spider            136          225/40R19       T93                           A02 A04 A05
939                    136          235/40R19       A01 G73 T96                   A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    136          235/40R19       R09 T96 Z18                   A14 A21 A58
                       136          245/35R19       T93                           B02 B29 Cbo
                                                                                  RDK S02
Fiat Croma             85-147       235/35R19       LK6 T88 T91                   A01 A02 A04
194                                                                               A05 A08 A09
e3*2001/116*0210*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Car S01
Opel Astra             59-147       215/35R19       T85                           A02 A04 A05
A-H                    59-147       225/35R19       A01 K44 K50 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e1*2001/116*0261*..    59-147       235/35R19       A01 G01 K30 K41 K44 K50 K56   A14 A21 A74
                                                                                  Flh S01
Opel Astra Caravan     59-147       215/35R19       T85                           A02 A04 A05
A-H/SW                 59-147       225/35R19       A01 K44 K50 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e1*2001/116*0293*..    59-147       235/35R19       A01 G01 K30 K41 K44 K50 K56   A14 A21 A74
                                                                                  Car S01
Opel Astra GTC         74-147       215/35R19       T85                           A02 A04 A05
A-H/C                  74-177       225/35R19       A01 K44 K50 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e4*2001/116*0094*..    74-177       235/35R19       A01 G03 K30 K41 K44 K50 K56   A14 A21 A74
                                                                                  Cpe S01
Opel Astra Twin Top    77,103       215/35R19       T85                           A02 A04 A05
A-H/C                  77-147       225/35R19       A01 K44 K50 K56 T84 T88       A08 A09 A12
e4*2001/116*0094*..    77-147       235/35R19       A01 G03 K30 K41 K44 K50 K56   A14 A21 A74
                                                                                  Cbo S01
Opel Corsa-D           92,110       215/35R19       G78 K41 K46 K49 K50 K56 T85   A01 A02 A04
S-D                    92,110       225/30R19       K41 K46 K49 K50 K56 T83       A05 A08 A09
e1*2001/116*0379*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh K44 S01
Opel Corsa-D OPC       141          215/35R19       G78 K44 K46 K49 K50 K56 T85   A01 A02 A04
S-D                    141          225/30R19       K41 K43 K44 K46 K49 K50 K56   A05 A08 A09
e1*2001/116*0379*..                                 T83                           A12 A14 A21
                                                                                  Flh S01
Opel Signum          74-155         225/35R19       K49 K50 T88                   A01 A02 A04
Vectra/Car, Z-C/S    74-184         235/35R19       K49 K50 T87 T91               A05 A08 A09
e1*2001/116*0214*.., 74-184         245/30R19       K49 K50 K56 T89               A12 A14 A21
e1*2001/116*0291*..                                                               A74 Flh S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19         K49 K50 T84 T88                   A01 A02 A04
Vectra/Lim, Z-C        74-206        235/35R19         K49 K50 T87 T91                   A05 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206        245/30R19         K25 K49 K50 K56 T89               A12 A14 A21
e1*2001/116*0290*..                                                                      A74 Flh Lim
                                                                                         S01
Opel Vectra-C-Car.     74-155        225/35R19         T88                               A02 A04 A05
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19         A01 K49 K50 T91                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19         A01 K49 K50 K56 T89               A14 A21 A74
e1*2001/116*0292*..                                                                      Car S01
- Caravan, Kombi
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19         T88                               A02 A04 A05
A-H/Monocab            74-147        235/35R19         A01 G01 T88 T91                   A08 A09 A12
e1*2001/116*0325*..    74-177        235/35R19         R09 T91                           A14 A21 A74
                                                                                         S01
Saab 9-3             88-184          235/35R19         K56 LK6 T91                       A01 A02 A04
YS3F                                                                                     A05 A08 A09
e4*2001/116*0065*..,                                                                     A12 A14 A21
e4*2001/116*0077*..                                                                      A74 Car Cbo
                                                                                         Lim S01
Saab 9-5               88-191        235/35R19         K14 K41 K42 K45 K46 K49 K50       A01 A02 A04
YS3E                                                   K56 T91 Z49                       A05 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A14 A21
e4*2001/116*0096*..                                                                      S01



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7
A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.

B02     Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

G03     Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7
G16       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit 16 Zoll Bereifung ausgerüstet
sind , ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

G73     Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit 18 Zoll Bereifung ausgerüstet sind , ist
der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.

G78       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 215/45R17 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß. kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen..

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                      Seite 6 von 7
LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z17   Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 17 Zoll Serienbereifung
(Sommer).

Z18    Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit wahlweise 18 Zoll
Serienbereifung (Sommer).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47204 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55004208 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx19EH2 Typ B22-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
Z49     Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination ist durch Entfernen des
Kantenschutzes an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-Kederband) an Achse 2
herzustellen.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 30.Januar 2008




Bohlander                                                                     00117777.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B22 809

KBA                                                       47204



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       ja

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                        ja

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                       ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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