Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           13-0148-A16-V01
TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer              O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Hersteller                       O.Z. Spa
                                 Via Cartigliana, 125/C
                                 I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                 QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           MSW25
Typ                              19224
Radgröße                         8 J x 19 H2
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
501          19224 501 / Ø73,1-Ø65,1              5/112/65,1         35          725   2150

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen                OZ
Radtyp und Ausführung            19224 501
Radgröße                         8 J x 19 H2
Einpresstiefe                    ET 35
Giessereikennzeichen             Z
Herstelldatum                    Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Spezialschraube M12x1,5 Kegel 60°          110               31,4
          Typ B48
S02       Spezialschraube            Kegel 60°       110                  29,5
          M12x1,25 Typ B39

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 130148-A00-V01 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       Alfa Romeo
                                 Fiat
                                 Opel
                                 Saab

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0148-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa Giulietta         77-125        225/35R19   K2b K6g T88                      A02 A04 A05
940                    77-125        235/35R19   G01 K1b K2b K4i K6a K6h T91      A06 A08 A09
e3*2007/46*0027*..     77-125        245/30R19   K1c K2b K4i K6a K6h T89          A12 A14 A21
                                                                                  A58 Flh S02
Fiat Croma             85-110        245/30R19   L02 T89                          A02 A04 A05
194                    85-147        235/35R19   LK6 T88 T91                      A06 A08 A09
e3*2001/116*0210*..    85-147        245/35R19   L02 T89 T93                      A12 A14 A21
                                                                                  Car S01
Opel Astra-H           59-147        215/35R19   T85                              A02 A04 A05
A-H                    59-147        225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88              A06 A08 A09
e1*2001/116*0261*..;   59-147        235/35R19   G01 K2b K30 K41 K44 K56          A12 A14 A21
e1*2007/46*0344*..                                                                Flh S01
Opel Astra-H Caravan   59-147        215/35R19   T85                              A02 A04 A05
A-H/SW -/Van           59-147        225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88              A06 A08 A09
e1*2001/116*0293*..;   59-147        235/35R19   G01 K2b K30 K41 K44 K56          A12 A14 A21
e1*2007/46*0341*..;                                                               Car S01
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H GTC       59-147        215/35R19   T85                              A02 A04 A05
A-H/C                  59-177        225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88              A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    59-177        235/35R19   G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56      A12 A14 A21
                                                                                  Cpe S01
Opel Astra-H Twin Top 77,103         215/35R19   T85                              A02 A04 A05
A-H/C                 77-147         225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88              A06 A08 A09
e4*2001/116*0094*..   77-147         235/35R19   G03 K1a K2b K30 K41 K44 K56      A12 A14 A21
                                                                                  Cbo S01
Opel Corsa-D           88-110        215/35R19   G78 K1c K2b K41 K46 K56 T85      A02 A04 A05
S-D                                                                               A06 A08 A09
e1*2001/116*0379*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh K44 S01
Opel Corsa-D OPC       141           215/35R19   G78 K1c K2b K44 K46 K56 T85      A02 A04 A05
S-D                                                                               A06 A08 A09
e1*2001/116*0379*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh S01
Opel Meriva-B          55-103        225/35R19   T84 T88 Z18                      A02 A04 A05
S-D/Monocab B /-V      55-103        225/35R19   LM1 T84 T88                      A06 A08 A09
e4*2007/46*0165*..;    70, 74        215/35R19   NoD T85                          A12 A14 A21
e4*2007/46*0271*..                                                                S01
Opel Signum            74-155        225/35R19   K1a K2b T88                      A02 A04 A05
Vectra/Car, Z-C/S      74-184        235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91              A06 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,   74-184        245/30R19   K1c K2b K56 T89                  A12 A14 A21
e1*2001/116*0291*..                                                               Flh S01
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19   K1a K2b T84 T88                  A02 A04 A05
Vectra/Lim, Z-C        74-206        235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91              A06 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206        245/30R19   K1c K25 K2b K56 T89              A12 A14 A21
e1*2001/116*0290*..                                                               Flh Lim S01
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19   T88                              A02 A04 A05
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19   K1a K1b K2b T91                  A06 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19   K1c K2b K56 T89                  A12 A14 A21
e1*2001/116*0292*..                                                               Car S01
- Caravan, Kombi


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0148-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19     T88                                   A02 A04 A05
A-H/Monocab /-V        74-147        235/35R19     G01 T88 T91                           A06 A08 A09
e1*2001/116*0325*..;   74-177        235/35R19     R09 T91                               A12 A14 A21
e1*2007/46*0497*..:                                                                      S01
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-3               88-206        235/35R19     K56 LK6 T91                           A02 A04 A05
YS3F                                                                                     A06 A08 A09
e4*2001/116*0065*..,                                                                     A12 A14 A21
e4*2001/116*0077*..                                                                      A58 Car Cbo
                                                                                         KOV Lim S01
Saab 9-5               88-191        235/35R19     K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56       A02 A04 A05
YS3E                                               T91 Z49                               A06 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A14 A21
e4*2001/116*0096*..                                                                      S01

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0148-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 7

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G78     Ist die Reifengröße 215/45R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0148-A16-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 7

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          13-0148-A16-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B48, siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B39, siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia beim TUV Rheinland
Malaysia Sdn. Bhd. ab Januar 2013 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 19. Juli 2013 in
Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         13-0148-A16-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 19 H2 Typ 19224
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 19. Juli 2013




Pohl                                                                 00197988.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim