Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 9

Fahrzeughersteller                         : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 110/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
110565140 G1        CARMANI CA15 6516          ohne                        65,1                    680     2250    06/17
                    LK110
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FIAT
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16                 12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R16 92              12A                       51A; 71K; 723; 73C;
                                 85 - 147 215/55R16                 12K; 51G                  74A; 74H; 76U
                                          225/50R16 92W             12A
                                          225/55R16 95              12A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90             QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0344*..                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
A-H          e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90             QFA                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung:     ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
A-H/C        e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA                                Cabrio; Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
A-H/SW       e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90          QFA                      10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*2007/46*0341*..                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87             11A; 21B; 22L; 24J       Limousine; Stufenheck;
               e1*98/14*0086*..                                                           Schrägheck;
T98/NB         e1*97/27*0101*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0101*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 915
T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 205/50R16-87       11A; 21B; 24J            Kombi;
T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0087*..                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 147 205/50R16 87             11A; 22L                 Cabrio; Coupe;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:    CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
CALIBRA-     F406             125 - 150 205/50R16                10N; 11A; 21B; 22B;      Allradantrieb;
A                                                                22F; 24J; 24M; 51G;      Frontantrieb;
                                                                 52A
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
Combo-C      e1*2007/46*0291*..   48 - 74     195/45R16 84       5EA                      5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*..                      195/50R16          51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C-     e1*2001/116*0327*..,             205/45R16 83       5DW                      12A; 51A; 71K; 723;
CNG          e1*2007/46*0293*..               205/45R16 87       5ET                      73C; 74A
Combo-C-     DE*2007/46*0129*..,
Van          e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C-     DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 9

Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e1*2001/116*0379*.. 141  195/55R16                  51G; 52J                 nur Opel Corsa D OPC;
                                      205/50R16                  51G; 52J                 bis
                                                                                          e1*2001/116*0379*29;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U; 76Z
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      195/50R16 84       12I                      Adam-S;
                                              195/55R16          12T; 51G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83       11A; 12A; 54A            51A; 71K; 723; 73C;
                                              205/50R16 87       12A                      74A; 76U
                                              205/55R16 91       12A
S-D            e1*2001/116*0379*..   110      195/55R16          12T; 51G                 Corsa-E; ab
                                                                                          e1*2001/116*0379*32;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:     CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C      e1*98/14*0148*..  74             195/45R16 80       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:    CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
CORSA-C- L659                 74              195/45R16 80       11A; 22B; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
VAN                                           205/45R16 83       11A; 21B; 22B; 24M       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 915

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-           e4*2007/46*0165*.. 55 - 88       195/55R16 87       12A; 5ET; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA                                      195/55R16 91       12A; 51J                 51A; 71K; 723; 73C;
BB
                                55 - 96       195/60R16 89       12A; 51J                 74A
                                55 - 103      205/55R16          QF1; 12A; 51G

Verkaufsbezeichnung:     MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
S-D          e4*2007/46*0271*.. 55 - 88       195/55R16 87       12A; 5ET; 51J            10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB                                       195/55R16 91       12A; 51J                 51A; 71K; 723; 73C;
B/ V                            55 - 96       195/60R16 89       12A; 51J                 74A
                                55 - 103      205/55R16          QF1; 12A; 51G

Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92        195/50R16 88       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/45R16 87       11A; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                              205/50R16          11A; 22Q; 24M; 51G       73C; 74A; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:    MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132            185/55R16          51G                      Nur Meriva OPC;
                                              205/50R16          11A; 22Q; 24M; 51G       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U

Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16                 51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
R, VECTRA
                                       215/55R16                 51G                      51A; 71K; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 76U
Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 155 205/55R16         51G                      10B; 11G; 11H; 12T;
                                      74 - 184 215/55R16         51G                      51A; 71K; 723; 729;
                                                                                          73C; 74A; 76U; BEV

Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA-A E947/1               125             205/50R16          11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
VECTRA-        E948/1                 125     205/50R16          11A; 21B; 22B; 22F;      10B; 11B; 11G; 11H;
A-CC                                                             24J; 24M; 631            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A
VECTRA-        E951/1                 150     205/50R16          11A; 21B; 22B; 24J;      Allradantrieb;
A-X                                                              24M; 631                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86             11A; 22B                 10B; 11B; 11G; 11H;
             e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89             11A; 22B                 12A; 51A; 71K; 723;
               e1*98/14*0030*..                                                           73C; 74A
J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,
               e1*98/14*0044*..

Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 155 205/55R16            51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 /        e11*2001/116*0214*..,          215/55R16            51G                      12T; 51A; 71K; 723;
               e11*2001/116*0235*..
Z18XE                                                                                     729; 73C; 74A
Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 114 205/55R16         51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16         51G                      12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                          729; 73C; 74A; 76Q;
                                                                                          76U
Z02 /          e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/55R16           51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A; 76U




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                         Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                      Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                        Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen       Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16                    51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                              74 - 155 215/55R16                    51G                      12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                             729; 73C; 74A; 76U
Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..     74 - 129 205/55R16           51G                      10B; 10S; 11B; 11G;
                                       74 - 184 215/55R16           51G                      11H; 12T; 51A; 71K;
                                                                                             723; 729; 73C; 74A;
                                                                                             76U; BEV

Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 205/55R16                   51G                      Nur Zafira A OPC und
AB
                                                                                             Edition;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*..              60 - 108 205/55R16 91        11A; 22B; 22F; 22N;      10B; 11B; 11G; 11H;
AB                                                                  24J; 24M                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SAAB
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 154 215/55R16                    12T; 51G                 10B; 11G; 11H; 51A;
                              110 - 188 205/55R16                   12T; 51G; 52J            71K; 723; 73C; 74A
                                        215/55R16                   12T; 51G; 52J

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..  96 - 136 205/50R16                   11A; 22B; 51G            nur bis
900/II       G511                                                                            e4*95/54*0012*03;
900/II       G783                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3D         e4*95/54*0012*..,  85 - 169 205/50R16                  11A; 22B; 51G            ab e4*95/54*0012*04;
               e4*98/14*0012*..                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                             73C; 74A




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F         e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 225/55R16              51G                      Kombi; Limousine;
YS3F????     e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16              51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16              51G                      12T; 51A; 71K; 723;
                                 88 - 206 205/55R16              51G; 52J                 73C; 74A; 76U
                                          215/55R16              51G; 52J
                                 206      225/55R16              51G; 52J

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3F?7??     e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16             51G                      Saab 9-3; Saab 9-3
                                           215/55R16             51G                      Aero;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12T; 51A; 71K; 723;
                                                                                          73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16             51G; 52J                 Kombi; Limousine;
                                           215/55R16             11A; 21P; 22I; 22M;      10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                 24M; 51G                 11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76U
YS3EXXXX       e11*96/27*0073*..    88 - 147 205/55R16 91W                                Kombi; Limousine;
                                    88 - 184 215/55R16     11A; 22I; 51G                  10B; 10S; 11B; 11G;
                                    120 - 184 205/55R16    51G; 52J                       11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                          723; 73C; 74A; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 9
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
       Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
       wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 9
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3                                                      Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                   Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
BEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284
     mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
     Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
     225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
     (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
     225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
     haben.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.