Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 9
Fahrzeughersteller : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
110565140 G1 CARMANI CA15 6516 ohne 65,1 680 2250 06/17
LK110
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 92 12A 51A; 71K; 723; 73C;
85 - 147 215/55R16 12K; 51G 74A; 74H; 76U
225/50R16 92W 12A
225/55R16 95 12A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: ASTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0344*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 9
Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 147 205/55R16 90 QFA Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 147 205/55R16 90 QFA 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*2007/46*0341*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 22L; 24J Limousine; Stufenheck;
e1*98/14*0086*.. Schrägheck;
T98/NB e1*97/27*0101*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0101*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 915
T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 60 - 147 205/50R16-87 11A; 21B; 24J Kombi;
T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0087*.. 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 915
Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 147 205/50R16 87 11A; 22L Cabrio; Coupe;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CALIBRA- F406 125 - 150 205/50R16 10N; 11A; 21B; 22B; Allradantrieb;
A 22F; 24J; 24M; 51G; Frontantrieb;
52A
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: COMBO-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 195/45R16 84 5EA 5-Loch Radanschluss;
COMBO-C e1*98/14*0179*.. 195/50R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 205/45R16 83 5DW 12A; 51A; 71K; 723;
CNG e1*2007/46*0293*.. 205/45R16 87 5ET 73C; 74A
Combo-C- DE*2007/46*0129*..,
Van e1*2007/46*0129*..
COMBO-C- K886
VAN
Combo-C- DE*2007/46*0131*..
Van-CNG
COMBO-C- L620
VAN-CNG
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e1*2001/116*0379*.. 141 195/55R16 51G; 52J nur Opel Corsa D OPC;
205/50R16 51G; 52J bis
e1*2001/116*0379*29;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U; 76Z
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/50R16 84 12I Adam-S;
195/55R16 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 12A; 54A 51A; 71K; 723; 73C;
205/50R16 87 12A 74A; 76U
205/55R16 91 12A
S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/55R16 12T; 51G Corsa-E; ab
e1*2001/116*0379*32;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 195/45R16 80 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 915
Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CORSA-C- L659 74 195/45R16 80 11A; 22B; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
VAN 205/45R16 83 11A; 21B; 22B; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 915
Verkaufsbezeichnung: MERIVA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 88 195/55R16 87 12A; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
D/MONOCA 195/55R16 91 12A; 51J 51A; 71K; 723; 73C;
BB
55 - 96 195/60R16 89 12A; 51J 74A
55 - 103 205/55R16 QF1; 12A; 51G
Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 88 195/55R16 87 12A; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
MONOCAB 195/55R16 91 12A; 51J 51A; 71K; 723; 73C;
B/ V 55 - 96 195/60R16 89 12A; 51J 74A
55 - 103 205/55R16 QF1; 12A; 51G
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 195/50R16 88 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/45R16 87 11A; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G 73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 185/55R16 51G Nur Meriva OPC;
205/50R16 11A; 22Q; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: SIGNUM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12T;
R, VECTRA
215/55R16 51G 51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76U
Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11G; 11H; 12T;
74 - 184 215/55R16 51G 51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76U; BEV
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA-A E947/1 125 205/50R16 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 631 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
VECTRA- E948/1 125 205/50R16 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
A-CC 24J; 24M; 631 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
VECTRA- E951/1 150 205/50R16 11A; 21B; 22B; 24J; Allradantrieb;
A-X 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 205/50R16-86 11A; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*95/54*0030*.., 55 - 125 205/55R16 89 11A; 22B 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0030*.. 73C; 74A
J96/Kombi e1*95/54*0044*..,
e1*98/14*0044*..
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 155 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z02 / e11*2001/116*0214*.., 215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723;
e11*2001/116*0235*..
Z18XE 729; 73C; 74A
Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 114 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76Q;
76U
Z02 / e11*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
Z18XE 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 114 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
74 - 155 215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76U
Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 129 205/55R16 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
74 - 184 215/55R16 51G 11H; 12T; 51A; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
76U; BEV
Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/55R16 51G Nur Zafira A OPC und
AB
Edition;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/55R16 91 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H;
AB 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: CADILLAC BLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YSCF???? e4*2001/116*0109*.. 110 - 154 215/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
110 - 188 205/55R16 12T; 51G; 52J 71K; 723; 73C; 74A
215/55R16 12T; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: SAAB 900
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/50R16 11A; 22B; 51G nur bis
900/II G511 e4*95/54*0012*03;
900/II G783 10B; 11B; 11G; 11H;
CABRIO 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 169 205/50R16 11A; 22B; 51G ab e4*95/54*0012*04;
e4*98/14*0012*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 9
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 225/55R16 51G Kombi; Limousine;
YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R16 51G 12T; 51A; 71K; 723;
88 - 206 205/55R16 51G; 52J 73C; 74A; 76U
215/55R16 51G; 52J
206 225/55R16 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 184 205/55R16 51G Saab 9-3; Saab 9-3
215/55R16 51G Aero;
10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 205/55R16 51G; 52J Kombi; Limousine;
215/55R16 11A; 21P; 22I; 22M; 10B; 10S; 11B; 11G;
24M; 51G 11H; 12A; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 76U
YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 205/55R16 91W Kombi; Limousine;
88 - 184 215/55R16 11A; 22I; 51G 10B; 10S; 11B; 11G;
120 - 184 205/55R16 51G; 52J 11H; 12A; 51A; 71K;
723; 73C; 74A; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 9
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 9
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 974kg.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1000kg.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0327-17-WIRD
zur Erteilung der ABE 51622
ANLAGE: 3 Radtyp: CARMANI CA15 6516
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 25.08.2017
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 9
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
BEV) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284
mm (Dicke 22mm) an der Vorderachse zulässig.
QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche
Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder
225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben.
QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen
(unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße
225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen
haben.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.