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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51168



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         IC8080
§ 22 51168




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51168


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51168


             Die ABE-Nr. 51168 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ IC8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0419-16-MURD vom 13.01.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51168




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV SÜD Auto Service GmbH, vom 13.01.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 03.02.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Fahrzeughersteller                      : FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm          : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 40
             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 110/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                 Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
             LLG                 LLG                     ohne                        65,1                    740     2200    11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : FIAT
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm,
                                                       für Typ : 940; 334
             Zubehör                                 : B225L24517
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm,
                                                       für Typ : 194
§ 22 51168




             Zubehör                                 : B250L27517
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, für Typ : 939
             Zubehör                                 : B450L28517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940
                                                       120 Nm für Typ : 334
             Verkaufsbezeichnung:     ALFA GIULIETTA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
             940          e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 215/40R18 89W          51J                        Schrägheck 4-türig;
                                             77 - 177 225/40R18 92                                      Frontantrieb;
                                                      235/35R18 90           11A; 248                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      235/40R18 91           11A; 248                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                        729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 120 - 136 225/40R18 92W 5GM                               Alfa Brera (Coupe);
                                                        235/40R18 91W 5GG                               Alfa Spider (Cabrio);
                                              120 - 147 225/40R18 92Y 5GM                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        235/40R18 91Y 5GG                               12A; 51A; 573; 71K;
                                              120 - 191 235/40R18 95Y                                   721; 73C; 74A; 74H
                                                        235/45R18      51G
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W                                    Alfa 159 (Limousine);
                                                        235/40R18 91W                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 154 235/40R18 95                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                              85 - 191 235/40R18 95Y                                    721; 73C; 74A; 74H
                                                        235/45R18      51G
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
             939          e3*2001/116*0212*.. 85 - 136 225/40R18 92W                                  Alfa 159 Sportwagon
                                                        235/40R18 91W                                 (Kombi);
                                              85 - 154 235/40R18 95                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 191 235/40R18 95Y                                  12A; 51A; 573; 71K;
                                                        235/45R18      51G                            721; 73C; 74A; 74H

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT CROMA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
             194          e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 215/45R18 89W 5FM                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                              85 - 147 215/45R18 93                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A; 74H

             Verkaufsbezeichnung:     FIAT 500X
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             334          e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/45R18 89                                    Frontantrieb;
                                                       225/45R18 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       235/45R18 94          11A; 248                 73C; 74A
             334          e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/45R18 89                                   Allradantrieb;
                                                       225/45R18 91          11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91          11A; 248                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                       235/45R18 94          11A; 248                 73C; 74A
§ 22 51168




             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : OPEL, OPEL / VAUXHALL
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
             Zubehör                                 : B250L27517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen              Auflagen zu Reifen           Auflagen
             T98          e1*97/27*0086*.., 60 - 147 225/35R18 87        11A; 21B; 22B; 22L;          Limousine; Stufenheck;
                            e1*98/14*0086*..                             24J; 24M                     Schrägheck;
             T98/NB         e1*97/27*0101*..,     62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;          10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0101*..                             24J; 24M; 5DW                12A; 51A; 71K; 721;
                                                  62 - 147 225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;          73C; 74A; 915
                                                                         24J; 24M; 5DW
             T98/CNG        e1*2001/116*0216*..   60 - 147 225/35R18 87  11A; 21B; 22I; 24J;          Kombi;
             T98/KOMBI      e1*97/27*0087*..,                            24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*98/14*0087*..      62 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22I; 24J;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                         24M; 5DW                     73C; 74A; 915
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             T98C         e1*98/14*0132*..  74 - 108 225/35R18 83W 11A; 21B; 22B; 22L;                Cabrio; Coupe;
                                                                   24J; 24M; 5DW                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            74 - 147 215/40R18 85W 11A; 21P; 22I; 22M;                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                   5EG                                73C; 74A
                                                     225/35R18 83Y 11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                   24J; 24M; 5DW
                                                     225/35R18 87  11A; 21B; 22B; 22L;
                                                                   24J; 24M

             Verkaufsbezeichnung:     CORSA, CORSA-E, ADAM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
             S-D          e1*2001/116*0379*.. 110  215/35R18 80W 11A; 248; 26P; 27H                   Adam-S;
                                                   215/40R18 85  11A; 248; 26P; 27H                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:    SIGNUM
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 367; 5FE            nicht Fz schlechte
             R, VECTRA
                                           74 - 155 225/40R18 92W            11A; 367                 Strassen;
                                                    225/45R18                11A; 367; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 51168




                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
             Z-C/S          e1*2001/116*0291*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 367; 5FE               nicht Fz schlechte
                                                   74 - 184 225/40R18 92W 11A; 367                    Strassen;
                                                            225/45R18     11A; 367; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-B
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
             J96          e1*93/81*0030*.., 55 - 100 225/40R18 88         11A; 21B; 22B; 24J;         10B; 11B; 11G; 11H;
                            e1*95/54*0030*..,                             24M                         12A; 51A; 71K; 721;
                            e1*98/14*0030*..       55 - 125 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 24J;         73C; 74A
             J96/Kombi      e1*95/54*0044*..,                             24M
                            e1*98/14*0044*..

             Verkaufsbezeichnung:     VECTRA-C, VECTRA-C-CC
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
             VECTRA/LIM e1*98/14*0187*..        74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 367; 5FE             nicht Fz schlechte
             Z02 /        e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 225/40R18 92  11A; 22L; 367                  Strassen;
                            e11*2001/116*0235*..
             Z18XE                                                                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
             Z-C            e1*2001/116*0290*..    74 - 129 225/40R18 88W 11A; 22L; 367; 5FE          nicht Fz schlechte
                                                   74 - 184 225/40R18 92  11A; 22L; 367               Strassen;
                                                   74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 22L; 367               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             Verkaufsbezeichnung:    VECTRA-C-STATION WAGON
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 129 225/40R18 88W            11A; 367; 5FE            nicht Fz schlechte
                                           74 - 155 225/40R18 92W            11A; 367                 Strassen;
                                                    225/45R18                11A; 367; 51G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 52R; 71K;
                                                                                                      721; 729; 73C; 74A
             Z-C/SW         e1*2001/116*0292*..   74 - 129 225/40R18 88W 11A; 367; 5FE                nicht Fz schlechte
                                                  74 - 184 225/40R18 92W 11A; 367                     Strassen;
                                                  74 - 206 225/40R18 92Y 11A; 367                     10B; 10S; 11B; 11G;
                                                           225/45R18     11A; 367; 51G                11H; 12A; 51A; 52R;
                                                                                                      71K; 721; 729; 73C;
                                                                                                      74A

             Verkaufsbezeichnung:    ZAFIRA-A
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             T98MONOC e1*98/14*0110*..      63 - 147 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22N;                Nur Zafira A OPC und
             AB                                                    24J; 24M                           Edition;
                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                      73C; 74A

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51168




             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SAAB
             Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm
             Zubehör                                 : B250L27517
             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
             Verkaufsbezeichnung:     SAAB 9-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
             YS3E         e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/40R18 92W 11A; 21P; 22I; 22M;             Kombi; Limousine;
                                                                      24J; 24M; 51G                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                        235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;             11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                      24J; 24M; 51G                   721; 73C; 74A
             YS3EXXXX e11*96/27*0073*..       88 - 147 235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L               ab e11*96/27*0073*10;
                                              88 - 184 225/40R18 92Y 11A; 21B; 22B; 22L               Kombi; Limousine;
                                                        235/40R18 91Y 11A; 21B; 22B; 22L              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                      11H; 12A; 51A; 71K;
                                                                                                      721; 73C; 74A

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
§ 22 51168




                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                   Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                   (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
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                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
                  Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             52R) Die genannten Reifengrößen sind nicht mit M+S-Profil zulässig.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
             5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 974kg.
             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1030kg.
             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1120kg.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1230kg.
             5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1260kg.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
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             74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                  Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
             915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
                  5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
                  Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
                  zulässig.
             Gutachten 366-0419-16-MURD
             zur Erteilung der ABE 51168
             zu V.1. ANLAGE: 7                                                Radtyp: IC8080
             Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 13.01.2017
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                                                                                                                   Seite: 8 von 8


             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:      OPEL
                    Fahrzeugtyp:     S-D
                    Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0379*..
                    Handelsbez.:     CORSA, CORSA-E, ADAM

                    Variante(n):     Adam, Adam-S

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 280             y = 400                   VA
                          26P                      x = 230             y = 350                   VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                          27F                   x = 240       y = 240            25                 HA
§ 22 51168




                          27H                   x = 240       y = 240             8                 HA
                          26J                   x = 280       y = 400            25                 VA
                          26N                   x = 280       y = 400             8                 VA
						
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