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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    1/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     46R4604
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            46R4604.02
Radgröße:                                                   6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         98 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                            590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1940 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien


Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment

167, 930                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40216 90 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 38 mm




RA-000571-D0-104-07~AR-4-98-58-ET38_46R4604.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    2/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


Typ:                          167
ABE / EG-Genehmigung:         F737
Motorleistung  Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW - Bereich)                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 106    Alfa Romeo 155            175/65R14                         A02) bis A10)
                                         E05)                              D25)S03)

                                         185/60R14
                                         E05)

                                         195/60R14
F737/!NT03          965/965                                                4/98/58



Typ:                           167
ABE / EG-Genehmigung:          F737/1
Motorleistung  Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW - Bereich)                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 106     Alfa Romeo 155           175/65R14                         A02) bis A10)
               (bis NT03)                E05)                              D25)S03)

                                         185/60R14
                                         E05)

                                         195/60R14
 66 bis 110          Alfa Romeo 155      175/65R14 M+S                     A02) bis A10)
                    (ab NT04)            E05)                              D26)

                                         185/60R14

                                         195/60R14

                                         205/55R14
F737/!NT08E         965/965                                                4/98/58



Typ:                          167
ABE / EG-Genehmigung:         e3*95/54*0011*..
Motorleistung  Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW - Bereich)                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103    Alfa Romeo 155           175/65R14                          A02) bis A10)
                                        E05)                               E03)

                                         185/60R14

                                         195/60R14

                                         205/55R14
e3*95/54*0011*00E   950/950                                                4/98/58




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    3/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


Typ:                           930
ABE / EG-Genehmigung:          G731; e3*96/27*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 88     Alfa Romeo 145,          175/65R14                         A02) bis A10)B23)
               Alfa Romeo 146                                             E03)D27)S03)
                                        185/60R14

                                         195/55R14

                                         205/55R14
                                         A01)K33)
e3*96/27*0029*05E   950/850                                               4/98/58



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 46318
Nr. :                      RA-000571-D0-104
Anlage-Nr. :               7
Seite :                    4/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R4604


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - innenbelüftete Bremsscheibe Ø284x22 mm

D25) An Achse 2 sind, falls vorhanden, die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen
     Distanzscheiben zu entfernen.

D26) Bei der Fahrzeugausführung mit 110 kW Motorleistung dürfen an Achse 1 die
     serienmäßigen Distanzscheiben nicht entfernt werden. (

D27) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) sind vor Montage
     der Sonderräder zu entfernen.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K33) An Achse 2 ist der Stoßfänger im Bereich der Oberkante nachzuarbeiten.

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.


Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 46R4604 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 15.11.2010




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