Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 1/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R4604
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R4604.02
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1940 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
167, 930 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40216 90 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
Typ: 167
ABE / EG-Genehmigung: F737
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW - Bereich) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 106 Alfa Romeo 155 175/65R14 A02) bis A10)
E05) D25)S03)
185/60R14
E05)
195/60R14
F737/!NT03 965/965 4/98/58
RA-000571-A0-104-07~AR-4-98-58-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 2/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
Typ: 167
ABE / EG-Genehmigung: F737/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW - Bereich) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 106 Alfa Romeo 155 175/65R14 A02) bis A10)
(bis NT03) E05) D25)S03)
185/60R14
E05)
195/60R14
66 bis 110 Alfa Romeo 155 175/65R14 M+S A02) bis A10)
(ab NT04) E05) D26)
185/60R14
195/60R14
205/55R14
F737/!NT08E 965/965 4/98/58
Typ: 167
ABE / EG-Genehmigung: e3*95/54*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW - Bereich) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Alfa Romeo 155 175/65R14 A02) bis A10)
E05) E03)
185/60R14
195/60R14
205/55R14
e3*95/54*0011*00E 950/950 4/98/58
Typ: 930
ABE / EG-Genehmigung: G731; e3*96/27*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Alfa Romeo 145, 175/65R14 A02) bis A10)B23)
Alfa Romeo 146 E03)D27)S03)
185/60R14
195/55R14
205/55R14
A01)K33)
e3*96/27*0029*05E 950/850 4/98/58
RA-000571-A0-104-07~AR-4-98-58-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 3/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
RA-000571-A0-104-07~AR-4-98-58-ET38_46R4604.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 46318
Nr. : RA-000571-A0-104
Anlage-Nr. : 7
Seite : 4/4 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R4604
B23) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø284x22 mm
D25) An Achse 2 sind, falls vorhanden, die serienmäßig am Fahrzeug vorhandenen Distanz-
scheiben zu entfernen.
D26) Bei der Fahrzeugausführung mit 110 kW Motorleistung dürfen an Achse 1 die serienmä-
ßigen Distanzscheiben nicht entfernt werden. (
D27) Die ggf. vorhandenen serienmäßigen Stahldistanzscheiben (4,5 mm) sind vor Montage
der Sonderräder zu entfernen.
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
ges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.
K33) An Achse 2 ist der Stoßfänger im Bereich der Oberkante nachzuarbeiten.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
Die Anlage Nr. 7 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 46R4604 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 15.11.2010
RA-000571-A0-104-07~AR-4-98-58-ET38_46R4604.doc