Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-C0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 1/3 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R665 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R6655.05 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø58.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Alfa Romeo (Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 936 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50540 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 28 mm Typ: 936 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0041*.., e3*98/14*0041*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Alfa Romeo 166 205/55R16 A02) bis A10)A10Y) E44)S03) 215/55R16 151 bis 177 Alfa Romeo 166 205/55R16 215/55R16 e3*98/14*0041*09 1078/1012(1100) 5/108/58,0 RA-000477-C0-104-36~AR-5-108-58-ET40_42R665.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-C0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 2/3 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. RA-000477-C0-104-36~AR-5-108-58-ET40_42R665.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-C0-104 Anlage-Nr. : 36 Seite : 3/3 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich sein. E44) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen die serienmäßig mit der Radgröße 6½Jx16H2 ET41 oder 6½Jx15H2 ET41 ausgerüstet wurden. S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH . Essen, 18.08.2010 RA-000477-C0-104-36~AR-5-108-58-ET40_42R665.doc