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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    1/3                                                               Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R665
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R6655.05
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              3 Ø76 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                              755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Alfa Romeo (Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
936                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP50540 110 Nm
                                     M12x1,25, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         936
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0041*.., e3*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 140  Alfa Romeo 166           205/55R16                              A02) bis A10)A10Y)
                                                                              E44)S03)
                                         215/55R16

 151 bis 177       Alfa Romeo 166        205/55R16

                                         215/55R16

e3*98/14*0041*09   1078/1012(1100)                                           5/108/58,0




RA-000477-C0-104-36~AR-5-108-58-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    2/3                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.




RA-000477-C0-104-36~AR-5-108-58-ET40_42R665.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XXIII zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-C0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    3/3                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
    Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
    sein.

E44) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen die serienmäßig mit der Radgröße 6½Jx16H2
     ET41 oder 6½Jx15H2 ET41 ausgerüstet wurden.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Essen, 18.08.2010




RA-000477-C0-104-36~AR-5-108-58-ET40_42R665.doc