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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    SL2.8805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            SL2.8805.35
Radgröße:                                                   8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                           33 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            3 Ø76 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2255 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller/Marke         : Alfa Romeo (Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
936                              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP 50540 110 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000503-F0-104-11~AR-5-108-58-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
Nr. :                      RA-000503-F0-104
Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


Typ:                         936
ABE / EG-Genehmigung:        e3*96/79*0041*.., e3*98/14*0041*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 177  Alfa Romeo 166           225/40R18                         A01) bis A10)B16)
                                                                         K04)S03)
                                         235/40R18
                                         E05)K15)
e3*96/79*0041*05    1078/1012(1100)                                      5/108/58,0
e3*98/14*0041*09E



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.


RA-000503-F0-104-11~AR-5-108-58-ET33_SL2.8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 06 zur ABE-Nr. 47496
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Anlage-Nr. :               11
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.8805


A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
     der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

B16) Auf einen ausreichenden Abstand von mindestens 10 mm zum Handbremsseil an Achse
     2 ist zu achten.

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgenden Bremsanlagen an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø310x28 mm mit Festsattel Kennz. Alfa Romeo

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

S03) Die auf der Radanlagefläche befindlichen Zentrierstifte sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 11 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 05.03.2010




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