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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    1/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R670
Art des Rades:                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R6705.02
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        98 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø58.1
geprüfte Radlast:                                           690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2025 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
932, 937                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50274 90 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 28 mm




RA-000538-F0-104-28~AR-5-98-58-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    2/4                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Typ:                          932
ABE / EG-Genehmigung:         e3*96/27*0034*.., e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 141   Alfa Romeo 156,           205/50R16                               A02) bis A10)
              Alfa Romeo 156                                                    S03)
               Sportwagon               205/55R16
              (außer Crosswagon)
                                        225/45R16
                                        A01)K03)K31)

                                              225/50R16
                                              A01)K03)K31)

e3*98/14*0034*18E   1100/1050                                                   4/98/58



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
937                                 e3*98/14*0070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125         Alfa Romeo GT             195/55R16                         A02) bis A10)
                    (außer Ausführung GTA)                                      S03)
                                              205/50R16

                                              205/55R16

                                              215/50R16
                                              A01) K04)

                                              225/45R16




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
937                                e3*98/14*0070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125          Alfa Romeo 147           195/55R16                          A02) bis A10)
                                                                                S03)
                                              205/50R16

                                              205/55R16

                                              215/50R16
                                              A01) K04)

                                              225/45R16




RA-000538-F0-104-28~AR-5-98-58-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000538-F0-104-28~AR-5-98-58-ET35_42R670.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 46171
Nr. :                      RA-000538-F0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R670


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
         der Radmitte umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen (von Stoßfängeroberkante bis zur ersten
         Befestigungsschraube).

S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
     zu entfernen.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R670 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.02.2014




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