Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R6755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 41R6755.02
Radgröße: 7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe: 27 mm
Lochkreisdurchmesser: 98 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 052
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Alfa-Romeo
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
932, 937 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP50201/08 120 Nm
M12x1,25, Schaftlänge 38 mm
RA-000523-F0-104-04c~AR-5-98-58-ET27_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ: 932
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0034*.., e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 141 Alfa Romeo 156 205/50R16 A01) bis A10)
Alfa Romeo 156 Sport- K03) S03)
Wagon
205/55R16
K03)K31)
225/45R16
K03)K31)
e3*98/14*0034*18 2WD:1060/980 5/98/58
Typ: 932
ABE / EG-Genehmigung: e3*96/27*0034*.., e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Alfa Romeo 156 GTA 205/55R16 A02) bis A10)
Alfa Romeo 156 Sport- S03)
Wagon GTA 225/50R16
A01)K31)K35)
e3*96/27*0034*18E 1040/980 5/98/58
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
937 e3*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125 Alfa Romeo GT 195/55R16 A02) bis A10)
(außer Ausführung GTA) A01)K04)K34)M00) S03)
205/50R16
A01)K04)K15)K34)
205/55R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
215/50R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
225/45R16
A01)K04)K15)K34)
225/50R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
245/45R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
RA-000523-F0-104-04c~AR-5-98-58-ET27_41R6755.docx
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Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
937 e3*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125 Alfa Romeo 147 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K04)K34)M00) S03)
205/50R16
A01)K04)K15)K34)
205/55R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
215/50R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
225/45R16
A01)K04)K15)K34)
225/50R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
245/45R16
A01)K04)K15)K18)K21)K34)
Typ: 937
ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 Alfa Romeo 147 GTA 205/55R16 A02) bis A10) E06)
S03)
225/45R16
225/50R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000523-F0-104-04c~AR-5-98-58-ET27_41R6755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. : RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. : 4c
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R6755
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
zu biegen.
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
der Radmitte umzulegen,
- die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen (von Stoßfängeroberkante bis zur ersten
Befestigungsschraube).
K34) An Achse 2 ist der Innenkotflügel im Bereich oberhalb Radmitte ans innere
Radhausblech anzulegen (verkleben).
K35) An Achse 2 ist die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger unterhalb des
Filzinnenradhauses ins Radhaus ragende Lasche nach oben zu formen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
zu entfernen.
-
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 12.06.2014
RA-000523-F0-104-04c~AR-5-98-58-ET27_41R6755.docx