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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    1/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      41R6755
Art des Rades:                                      einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                  Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             41R6755.02
Radgröße:                                                   7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
Effektive Einpresstiefe:                                      27 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          98 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
Adapterscheibe:                               Ø58.1 Ø68 d=8 003 0022 052
geprüfte Radlast:                                             690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2025 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Alfa-Romeo

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
932, 937                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             AP50201/08 120 Nm
                                 M12x1,25, Schaftlänge 38 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
Seite :                    2/5                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ:                          932
ABE / EG-Genehmigung:         e3*96/27*0034*.., e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 141   Alfa Romeo 156            205/50R16                               A01) bis A10)
              Alfa Romeo 156 Sport-     K03)                                    S03)
              Wagon
                                        205/55R16
                                        K03)K31)

                                              225/45R16
                                              K03)K31)

e3*98/14*0034*18    2WD:1060/980                                                5/98/58



Typ:                          932
ABE / EG-Genehmigung:         e3*96/27*0034*.., e3*98/14*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Alfa Romeo 156 GTA        205/55R16                               A02) bis A10)
              Alfa Romeo 156 Sport-                                             S03)
              Wagon GTA                 225/50R16
                                        A01)K31)K35)

e3*96/27*0034*18E   1040/980                                                    5/98/58



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
937                                 e3*98/14*0070*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 125         Alfa Romeo GT             195/55R16                         A02) bis A10)
                    (außer Ausführung GTA) A01)K04)K34)M00)                     S03)

                                              205/50R16
                                              A01)K04)K15)K34)

                                              205/55R16
                                              A01)K04)K15)K18)K21)K34)

                                              215/50R16
                                              A01)K04)K15)K18)K21)K34)

                                              225/45R16
                                              A01)K04)K15)K34)

                                              225/50R16
                                              A01)K04)K15)K18)K21)K34)

                                              245/45R16
                                              A01)K04)K15)K18)K21)K34)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
937                            e3*98/14*0070*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 125      Alfa Romeo 147           195/55R16                         A02) bis A10)
                                         A01)K04)K34)M00)                  S03)

                                          205/50R16
                                          A01)K04)K15)K34)

                                          205/55R16
                                          A01)K04)K15)K18)K21)K34)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K15)K18)K21)K34)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)K15)K34)

                                          225/50R16
                                          A01)K04)K15)K18)K21)K34)

                                          245/45R16
                                          A01)K04)K15)K18)K21)K34)



Typ:                         937
ABE / EG-Genehmigung:        e3*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 184          Alfa Romeo 147 GTA       205/55R16                           A02) bis A10) E06)
                                                                           S03)
                                          225/45R16

                                          225/50R16

Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

E06)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung
        und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen sind.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 18 zur ABE-Nr. 45731
Nr. :                      RA-000523-F0-104
Anlage-Nr. :               4c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R6755


K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K31)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45° vor
         der Radmitte umzulegen,
       - die ins Radhaus ragenden Kanten des Stoßfängers sind entsprechend der
         umgelegten Radhauskante zu kürzen (von Stoßfängeroberkante bis zur ersten
         Befestigungsschraube).

K34)    An Achse 2 ist der Innenkotflügel im Bereich oberhalb Radmitte ans innere
        Radhausblech anzulegen (verkleben).

K35)    An Achse 2 ist die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger unterhalb des
        Filzinnenradhauses ins Radhaus ragende Lasche nach oben zu formen.

M00)    Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
        Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
        Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
        Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

S03)    Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte
        zu entfernen.

       -
Die Anlage Nr. 4c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 12.06.2014




RA-000523-F0-104-04c~AR-5-98-58-ET27_41R6755.docx
						
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