ALCAR NR.: 9440
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N73
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 9440 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 07.08.2014
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 Einpreßtiefe (mm) : 41,5
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 98/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: FIAT
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 147 / GT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
937 e3*98/14*0070*.. 74 - 125 195/60R15-88V 6 1/2 J X 15 9440 *); nur Alfa 147
77 - 88 205/60R15-91V (Schrägheck); 1);
77 - 110 195/60R15 M+S 2); 33)
937 e3*98/14*0070*.. 103 - 125 195/60R15-88V *); nur Alfa GT
205/60R15-91V (Coupe); 1); 2); 33)
Verkaufsbezeichnung: ALFA ROMEO 156
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
932 e3*96/27*0034*.. 77 - 114 185/65R15 6 1/2 J X 15 9440 1); 2); 33)
77 - 141 205/60R15
932 e3*98/14*0034*.. 81 - 103 185/65R15-88H
81 - 129 205/60R15-91V
103 - 122 185/65R15-88V
103 - 141 205/60R15 91W
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR NR.: 9440
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N73
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 9440 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 07.08.2014
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Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.
Letzte Bearbeitung: 27.01.2014
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN