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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B23
Typ                            B23-859
Radgröße                       8,5Jx19EH2+
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
O2             B23-859 O2/ohne Ring                5/110/65,1         35       800     2255

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     47506
Herstellerzeichen              BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung          B23-859 (s.o.)
Radgröße                       8,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55108308 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Alfa Romeo
                               Opel
                               Saab

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-136       225/40R19       G16 K2b T93                   A01 A02 A04
939                    85-136       235/35R19       K2b K46 T91                   A05 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    85-136       235/40R19       G73 K2b K46 T92 T96           A12 A14 A21
                       85-136       245/35R19       G16 K1a K1b K2a K2b K46 K56   A58 B02 B29
                                                    T93                           Car Lim RDK
                                                                                  S02
Alfa Brera             136          225/40R19       T93                           A02 A04 A05
939                    136          235/35R19       T91                           A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    136          235/40R19       A01 G73                       A14 A21 A58
                       136          235/40R19       R09 Z18                       B02 B29 Cpe
                       136          245/35R19       A01 K1a K1b K2b T93           RDK V19
                       136          255/30R19       A01 K2b R03                   S02
                       136          255/35R19       A01 K2b R03
Alfa Spider            136          225/40R19       T93                           A02 A04 A05
939                    136          235/40R19       A01 G73 T96                   A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    136          235/40R19       R09 T96 Z18                   A14 A21 A58
                       136          245/35R19       A01 K1a K1b K2b T93           B02 B29 Cbo
                       136          255/30R19       A01 K2b R03 T91               RDK V19
                       136          255/35R19       A01 K2b R03 T92 T96           S02
Opel Astra             59-147       215/35R19       K2b K44 T85                   A01 A02 A04
A-H                    59-147       225/35R19       K2b K44 K56 T84 T88           A05 A08 A09
e1*2001/116*0261*..    59-147       235/35R19       G01 K1a K1b K25 K2b K41 K44   A12 A14 A21
                                                    K56                           A74 Flh S01
Opel Astra Caravan     59-147       215/35R19       K2b K44 T85                   A01 A02 A04
A-H/SW                 59-147       225/35R19       K2b K44 K56 T84 T88           A05 A08 A09
e1*2001/116*0293*..    59-147       235/35R19       G01 K1a K25 K2b K41 K44 K56   A12 A14 A21
                                                                                  A74 Car S01
Opel Astra GTC         74-147       215/35R19       K2b K44 T85                   A01 A02 A04
A-H/C                  74-177       225/35R19       K1a K2b K44 K56 T84 T88       A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    74-177       235/35R19       G03 K1a K1b K25 K2c K41 K44   A12 A14 A21
                                                    K56                           A74 Cpe S01
Opel Astra Twin Top    77,103       215/35R19       K2b K44 T85                   A01 A02 A04
A-H/C                  77-147       225/35R19       K1a K2b K44 K56 T84 T88       A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    77-147       235/35R19       G03 K1a K1b K25 K2b K41 K44   A12 A14 A21
                                                    K56                           A74 Cbo S01
Opel Signum            74-155       225/35R19       K1a K1b K2b T88               A01 A02 A04
Vectra/Car, Z-C/S      74-184       235/35R19       K1a K1b K2b T87 T91           A05 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,   74-184       245/30R19       K1c K2b K56 T89               A12 A14 A21
e1*2001/116*0291*..    74-184       255/30R19       K2b K56 R03                   A74 Flh V19
                                                                                  S01
Opel Vectra-C          74-155       225/35R19       K1a K1b K2b T84 T88           A01 A02 A04
Vectra/Lim, Z-C        74-206       235/35R19       K1a K1b K2b T87 T91           A05 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206       245/30R19       K1c K25 K2b K56 T89           A12 A14 A21
e1*2001/116*0290*..    74-206       255/30R19       K2b K56 R03                   A74 Flh Lim
                                                                                  V19 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C-Car.     74-155        225/35R19         K1a K1b K2b T88                   A01 A02 A04
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19         K1c K2b T91                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19         K1c K2b K56 T89                   A12 A14 A21
e1*2001/116*0292*..    74-206        255/30R19         K2b K56 R03 T91                   A74 Car V19
- Caravan, Kombi                                                                         S01
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19         T88                               A02 A04 A05
A-H/Monocab                                                                              A08 A09 A12
e1*2001/116*0325*..                                                                      A14 A21 A74
                                                                                         S01
Saab 9-5               88-191        235/35R19         K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46       A01 A02 A04
YS3E                                                   K56 T91 Z49                       A05 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A14 A21
e4*2001/116*0096*..                                                                      S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 4 von 8

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 6 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit
den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler
zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47506 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1    225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   2    225/40R19     255/35R19
Nr.   3    225/45R19     245/40R19
Nr.   4    235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   5    235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr.   6    235/45R19     255/40R19
Nr.   7    235/50R19     255/45R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.



Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde am 22.09.2008 in Lambsheim durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 12.01.2009 in Lambsheim statt.



Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55108308 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B23-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 8 von 8


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12.Januar 2009




Bohlander                                                                    00130791.DOC




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                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B23 859

KBA                                                       47506



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                      nein

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                        ja

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                      nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.