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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48168 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            B28
Typ                               B28-859
Radgröße                          8,5Jx19EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
O2           B28-859 O2/ ohne Ring                 5/110/65,1         35       850     2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48168
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             B28-859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               28
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110               28
S03       Schraube M12x1,25            Kegel 60°      110               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Alfa Romeo
                                  Opel
                                  Saab

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48168 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                       Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Alfa 159/159 Sportw.   85-147         225/40R19   G16 K2b T93                        A01 A02 A04
939                    85-147         235/35R19   K2b K46 T91                        A05 A08 A09
e3*2001/116*0212*..    85-147         235/40R19   G73 K2b K46 T92 T96                A12 A14 A18
                       85-147         245/35R19   G16 K1a K1b K2a K2b K46 K56 T93    A58 B02 B29
                                                                                     Car Lim RDK
                                                                                     S02
Alfa Brera, Spider     120-147        225/40R19   T93                                A02 A04 A05
939                    120-147        235/35R19   T91                                A08 A09 A12
e3*2001/116*0212*..    120-147        235/40R19   A01 G73                            A14 A18 A58
                       120-147        235/40R19   R09 Z18                            B02 B29 Cbo
                       120-147        245/35R19   A01 K1a K1b K2b T93                Cpe RDK V19
                       120-147        255/30R19   A01 K2b R03                        S02
                       120-147        255/35R19   A01 K2b R03
Alfa Giulietta         77-125         225/35R19   K2b K6g T88                        A01 A02 A04
940                    77-125         235/35R19   G01 K1b K2b K4i K6a K6h T88        A05 A08 A09
e3*2007/46*0027*..                                                                   A12 A14 A18
                                                                                     B33 Flh S03
Opel Astra Caravan     59-147         215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H/SW -/Van           59-147         225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88                A05 A08 A09
e1*2001/116*0293*..;   59-147         235/35R19   G01 K1a K25 K2b K41 K44 K56        A12 A14 A18
e1*2007/46*0341*..;                                                                  A74 Car S01
e1*2007/46*0576*..
Opel Astra-H           59-147         215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H                    59-147         225/35R19   K2b K44 K56 T84 T88                A05 A08 A09
e1*2001/116*0261*..;   59-147         235/35R19   G01 K1a K1b K25 K2b K41 K44 K56    A12 A14 A18
e1*2007/46*0344*..                                                                   A74 Flh S01
Opel Astra-H GTC       59-147         215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H/C                  59-177         225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*..    59-177         235/35R19   G03 K1a K1b K25 K2c K41 K44 K56    A12 A14 A18
                                                                                     A74 Cpe S01
Opel Astra-H Twin Top 77,103          215/35R19   K2b K44 T85                        A01 A02 A04
A-H/C                 77-147          225/35R19   K1a K2b K44 K56 T84 T88            A05 A08 A09
e4*2001/116*0094*..   77-147          235/35R19   G03 K1a K1b K25 K2b K41 K44 K56    A12 A14 A18
                                                                                     A74 Cbo S01
Opel Meriva-B /-V      55-103         225/35R19   A01 LM1 T84 T88                    A02 A04 A05
S-D/Monocab B          55-103         225/35R19   T84 T88 Z18                        A08 A09 A12
e4*2007/46*0165*..;    70, 74         215/35R19   A01 LM1 T85                        A14 A18 S01
e4*2007/46*0271*..     70, 74         215/35R19   NoD T85 Z18
Opel Signum            74-155         225/35R19   K1a K1b K2b T88                    A01 A02 A04
Vectra/Car, Z-C/S      74-184         235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A05 A08 A09
e1*2001/116*0214*..,   74-184         245/30R19   K1c K2b K56 T89                    A12 A14 A18
e1*2001/116*0291*..    74-184         255/30R19   K2b K56 R03                        A74 Flh V19
                                                                                     S01
Opel Vectra-C          74-155         225/35R19   K1a K1b K2b T84 T88                A01 A02 A04
Vectra/Lim, Z-C        74-206         235/35R19   K1a K1b K2b T87 T91                A05 A08 A09
e1*98/14*0187*..,      74-206         245/30R19   K1c K25 K2b K56 T89                A12 A14 A18
e1*2001/116*0290*..    74-206         255/30R19   K2b K56 R03                        A74 Flh Lim
                                                                                     V19 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48168 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Vectra-C          74-155        225/35R19     K1a K1b K2b T88                       A01 A02 A04
Vectra/SW, Z-C/SW      74-206        235/35R19     K1c K2b T91                           A05 A08 A09
e1*2001/116*0238*..,   74-206        245/30R19     K1c K2b K56 T89                       A12 A14 A18
e1*2001/116*0292*..    74-206        255/30R19     K2b K56 R03 T91                       A74 Car V19
- Caravan, Kombi                                                                         S01
Opel Zafira-B          74-147        225/35R19     T88                                   A02 A04 A05
A-H/Monocab /-V                                                                          A08 A09 A12
e1*2001/116*0325*..;                                                                     A14 A18 A74
e1*2007/46*0497*..:                                                                      S01
e1*2007/46*0595*..
Saab 9-5               88-191        235/35R19     K14 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56       A01 A02 A04
YS3E                                               T91 Z49                               A05 A08 A09
e11*96/27*0073*..,                                                                       A12 A14 A18
e4*2001/116*0096*..                                                                      S01


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48168 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 8

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A74     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
können auch die Serien-Ventile verwendet werden. Bei der Montage/Demontage der Ventile mit
Elektronikteil und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben und Montageanleitungen des Ventil-,
Fahrzeug- oder Sonderradherstellers unbedingt zu beachten! Werden die Serien-Ventile nicht
verwendet, so ist dann das serienmäßige elektronische Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC), falls
notwendig, durch einen Fach-Händler zu deaktivieren.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G73     Ist 18 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 6 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

LM1    Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung der Reifengröße
225/40R18 ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch Einbau geänderter innerer Spurstangen
(GM-Teile-Nr. 93196778) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48168 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/35R19     255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.   2   225/40R19     255/35R19
Nr.   3   225/45R19     245/40R19
Nr.   4   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.   5   235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr.   6   235/45R19     255/40R19
Nr.   7   235/50R19     255/45R19
Nr.   8   245/30R19     305/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Z18    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 18-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48168 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55071910 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19EH2+ Typ B28-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8



Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittskante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. März 2011 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 10. März 2011




Bohlander                                                                     00162372.DOC




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                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    B28 859

KBA                                                       48168



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                       ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                       ja

CUB Universal                                             Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                       ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                      nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                       ja

Schrader EZ *                                             Gummi                       nein

Schrader EZ                                               Metall                       ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                      nein
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Breitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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