Gutachten 25-AT-AUTO-RRD-000014_N1
zur Erteilung der TTG 100058 ‚ UV
ANLAG ı1 Radtyp: TTV4_T AUSTRIA
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2025
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Raddaten:
Radgröße nach Norm: 6JX 14 H2 Einpreftiefe (mm): 30 bzw. 30,05
Lochkreis (mm)/Lochzahl: 112/5 Zentrierart: Je nach Fahrzeugart Lochkreis — bzw.
Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausfiihrung |Ausflihrungsbezeichnung Lochkreis [Mittenloch|Einpress- |Zul. Abroll Fertigu
inmm/ in mm tiefe in Radlast |-umfang |ngs-
-zahl mm inkg in mm datum
Kennzeichnung [Kennzeichnung
Rad Zentrierring
TTV48BA30H _ |TTV4_T ET30 ohne Ring 112/5 66,6 30 1100 2093 12/24
TTV48BP30H _ |TTV4_T ET30 ohne Ring 112/5 66,6 30 1100 2093 12/24
TTV48BA30H _ |TTV4_T ET30,05 ohne Ring 112/5 66,6 30,05 1100 2093 03/25
TTV48BP30H |TTv4_T ET30.05 ohne Ring 112/5 66.6 30,05 1100 2093 03/25
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Hinweis zum Verwendungsbereich:
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
zulassig, wenn sie nicht serienmaBig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
(z. B. EU-Ubereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Anhänger Klasse 01 und 02
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Nabenkappe: ZT2000
Anzugsmoment der Befestigungsteile : Laut Fahrzeughersteller
Verkaufsbezeichnung:
Anhänger Typ Auflagen
Klasse O1 10B, 10C, 11L, 385, 56M, 71K, 721, 74S, 744, 911, 913, 932, 972
Klasse 02 10B, 10C, 11L, 385, 56M, 71K, 721, 74S, 744, 911, 913, 932, 972
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
ALGCAI
Gutachten 25-AT-AUTO-RRD-000014_N1 D
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 03.03.2025
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulassige Hochstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugfiihrer sinnféllig anzugeben und im
Betrieb nicht zu Uberschreiten.
Die zulassige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Beriicksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim
Reifen angefiihrte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfahigkeit, es sind Reifen mit
hoherem
Lastindex zulassig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell
vorhandene Achslastauflagen entfallen kénnen.
10C) Der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfiilldruck bzw. -mindestluftdruck ist zu beachten.
11L) Der vorschriftsméBige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverstandigen
fur den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen einer Begutachtung nach § 21 StVZO zu bestatigen.
Bei Auflagen, die eine Abnahmebestatigung nach $ 19 Abs. 3 StVZO verlangen, ist dieser Sachverhalt
bei der Begutachtung nach § 21 StVZO zu beriicksichtigen.
385) Das sich aus der maximal zulassigen Radlast, der Einpreftiefe und dem max. zulassigem Abrollumfang
ergebende Biegemoment und die Radlast der Impactpriifung dürfen nicht tiberschritten werden. Zudem
darf der Umriist-Reifen nicht kleiner als der fiir die Impactpriifung verwendete Reifen sein (siehe § 30
StVZO Richtlinie für die Prüfung von Sonderréadern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhénger).
56M) Es durfen nur ReifengréBen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die RadgroRe freigegeben
sind (siehe u. a. Reifenhandbuch, ETRTO, DIN-Blatt 7803, W.d.K.-Leitlinie 128).
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Uberwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die fur einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zuldssig.\rDas Ventil darf nicht über den
Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
748) Es sind nur 60° Kegelbund Befestigungsschrauben/-muttern, wobei mindestens die Anzahl der
Umdrehungen der serienméaBigen Befestigungsteile oder eine Einschraubtiefe von 0,8 x
Schraubendurchmesser gegeben sein muss, zulassig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Réder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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911) Die Zustimmung des Fahrzeugherstellers für die Funktions- und Anschluss Maße der Sonderrader
sowie fur die verwendete Reifengröße muss vorliegen. Kann eine solche nicht vorgelegt werden, muss
die fehlende Werksfreigabe durch eingehende Untersuchungen ersetzt werden. Der
Untersuchungsumfang soll sich an den Kriterien des VdTUV-Merkblattes 751 "Begutachtung von
baulichen Veranderungen an PKW und PKW-Kombi unter besonderer Beachtung der Betriebsfestigkeit"
vom Februar 1990 (Anhang I) orientieren.
913) Die Bezieher der Sonderrader miissen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
ausfiihrliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche
Pflege bzw. auf den ordnungsgemé&Ren Betrieb der Sonderrader hingewiesen werden.
932) Die Freigangigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radh&usern sowie der Abstand zu
Fahrwerksteilen muss unter allen im StraBenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein.
AuBerdem muss die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination, unter Beachtung des maximal
moglichen BetriebsmaRes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), abgedeckt sein.
972) Der Anbau muss mit den serienmaRigen Gegebenheiten sinnfallig Gbereinstimmen. Insbesondere sind
die Art der Befestigung und Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser, die Anzahl der tragenden
Gewindegéange und die Anschraubflache zu vergleichen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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