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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100912 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55057025 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 Sonderrad für Anhänger 6.0Jx16H2 Typ TG6016
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                         Seite 1 von 3

                Auftraggeber                   AUTEC GmbH & Co. KG
                                               Ziegeleistraße 25
                                               67105 Schifferstadt
                                               QM-Nr.: 01 102 2301065


                Prüfgegenstand                 Sonderrad für Anhänger
                Typ                            TG6016
                Radgröße                       6.0Jx16H2
                Zentrierart                    Je nach Fahrzeugart Lochkreis- bzw. Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 17            TG6016 LK112/ohne Ring               5/112/66,6        30         1100   2150


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100912
                Herstellerzeichen              AUTEC Germany
                Radtyp und Ausführung          TG6016 (s.o.)
§22 100912*00




                Radgröße                       6.0Jx16H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr


                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 -     -                                Kegel 60°               -                 -


                Prüfungen

                Die Sonderradprüfungen wurden von der TÜV Rheinland Group (Gutachten Nr. 55057025) durchgeführt.


                Verwendungsbereich

                Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen O1 und O2 vorgesehen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100912 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55057025 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  Sonderrad für Anhänger 6.0Jx16H2 Typ TG6016
                Hersteller                      AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                                Seite 2 von 3

                Allgemeine Hinweise

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):

                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                A03     Der vorschriftsmäßige Zustand des Anhängers nach der Montage der Sonderräder ist im Rahmen
                einer Änderungsabnahme nach § 19 (2) in Verbindung mit §21 StVZO zur Erlangung einer Betriebserlaubnis
                für Einzelfahrzeuge bescheinigen zu lassen.

                A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung) zu entnehmen.
                Ferner sind nur Reifen eines Reifentyps zulässig.

                A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

                A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
§22 100912*00




                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von
                außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die
                vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A50    Bei fehlender Werksfreigabe muss eine Anbauprüfung in Anlehnung an die Kriterien des VdTÜV
                Merkblattes 751 (Anhang I) "Begutachtung von baulichen Veränderungen an PKW und PKW-Kombi unter
                besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit " - in der jeweils gültigen Fassung - durchgeführt werden.

                A51     Die Art der Zentrierung, der Lochkreisdurchmesser und die Anschraubfläche müssen dem
                Serienstand entsprechen.

                A52    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Radschrauben oder Radmuttern
                verwendet werden. Einschraubtiefe, Festigkeitswert und Sitz des Befestigungsmittels muss bei der
                Begutachtung überprüft werden. Für das Anzugsmoment der Befestigungselemente gelten die Angaben des
                Fahrzeugherstellers.

                A53     Die Bezieher der Sonderräder müssen (z.B. durch eine mitzuliefernde Anbauanweisung oder
                ausführliche Bedienungsanleitung) auf die genannten Auflagen und Hinweise und die erforderliche Pflege
                bzw. auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Sonderräder hingewiesen werden.

                A54     Die Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination in den Radhäusern sowie der Abstand zu
                Fahrwerksteilen muss unter allen im Straßenverkehr üblichen Betriebsbedingungen gegeben sein. Außerdem
                muss die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination, unter Beachtung des maximal möglichen
                Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), abgedeckt sein.

                R01      Es dürfen nur Reifengrößen montiert werden, die vom Reifenhersteller für die Radgröße freigegeben
                sind (siehe u. a. Reifenhandbuch, ETRTO, DIN-Blatt 7803, W.d.K.-Leitlinie 128).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100912 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55057025 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 Sonderrad für Anhänger 6.0Jx16H2 Typ TG6016
                Hersteller                     AUTEC GmbH & Co.KG

                                                                                                               Seite 3 von 3

                X91     Das sich aus der maximal zulässigen Radlast, der Einpreßtiefe und dem max. zulässigem
                Abrollumfang ergebende Biegemoment und die Radlast der Impactprüfung dürfen nicht überschritten werden.
                Zudem darf der Umrüst-Reifen nicht kleiner als der für die Impactprüfung verwendete Reifen sein (siehe § 30
                StVZO Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger).


                Hinweise zum Sonderrad

                Die Sonderräder sind für Anhänger der Klassen O1 und O2 vorgesehen.


                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 100912*00




                Lambsheim, 15. Dezember 2025


                Pohl                                                                                   00460345.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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