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							Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Fahrzeughersteller                      : AUDI, BENTLEY, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA,
                                          VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                    last      umf.      Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
31B 57,1            F820 31B                Ø66,6 Ø57,1                 57,1    Kunststoff     965     2254     09/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : AUDI
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 4F; 8V; 8J; 4F1; GA; D2
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm, für Typ : 4E; 4F
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8V
                                          140 Nm für Typ : GA
 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen                 Auflagen
 8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 245/30R20 86Y 11A; 241; 244; 246;                Cabrio; Limousine;
                                                        26B; 26N; 27F; 5EM                 Allradantrieb;
                                 206 - 228 245/30R20 90 11A; 241; 244; 246;                Frontantrieb;
                                                        26B; 26N; 27F                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74D; 74P

 Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen               Auflagen
 4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P; 22I                    Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
 4F1           e13*2007/46*1080*..                                                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           74P
 4F            e1*2001/116*0254*..    320     265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22H;            Nur AUDI S6;
                                                            22Q; 24J; 24M; 5HI;            Allradantrieb;
                                                            54A
                                                                                           Limousine u. Kombi;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                           721; 729; 73C; 74D;
                                                                                           74P
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 257 245/30R20 95Y 11A; 21P; 22F; 24D;             Kombi; Limousine;
             e13*2007/46*1080*..                         24J                             Front- u.
4F1          e13*2007/46*1080*..           255/30R20 92Y 11A; 21B; 21N; 22F;             Allradantrieb; Nicht
                                                         24C; 24D; 5GM; 54A              Allroad Quattro;
                                           265/30R20 94Y 11A; 21B; 22F; 24C;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         24D; 5HI; 54A                   12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         721; 729; 73C; 74D;
                                                                                         74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/40R20             MB8; 11A; 21B; 22B;      nicht für gepanzerte
               e1*98/14*0005*..                                 22F; 24J; 24M; 54A       Fz; Allradantrieb;
                                     110 - 309 255/35R20        MB9; 11A; 21B; 22B;      Frontantrieb;
                                                                22F; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P
4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 245/35R20 95Y 11A; 24J; 24M; 5HR          nicht für gepanzerte
                                     154 - 331 255/35R20 97Y 11A; 21B; 24J; 24M;         Fz;
                                                             51J                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               275/35R20     11A; 21B; 22I; 24C;         12A; 51A; 71K; 721;
                                                             24D; 51G                    73C; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90        11A; 21P; 22H; 22L;      bis
               e1*2001/116*0374*..                              22Q; 24J; 24M            e1*2001/116*0369*16;
                                              255/30R20 92      11A; 21B; 22F; 22L;      Cabrio; Coupe;
                                                                22Q; 24C; 24D            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Q2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW       Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*..      85 - 140 225/35R20 90      11A; 241; 244; 246       Allradantrieb;
                                              235/35R20 92      11A; 241; 244; 246       Frontantrieb;
                                              245/30R20 90      11A; 24C; 244; 247       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/35R20 91      11A; 24C; 244; 247       12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/30R20 92      11A; 24C; 24D            73C; 74D; 74P; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90  11A; 245; 248; 26B;             ab
                                                         26J; 27U                        e1*2001/116*0369*17;
                                           245/30R20 90  11A; 24J; 248; 26B;             Allradantrieb;
                                                         26J; 27H; 27V                   Frontantrieb; TT; TTS;
                                           255/30R20 92Y 11A; 241; 244; 246;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         26B; 26J; 27F; 27V              12A; 51A; 71K; 721;
                                           265/30R20 94Y 11A; 241; 244; 246;             73C; 74D; 74P
                                                         247; 26B; 26J; 27F;
                                                         27V
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : QUATTRO GmbH
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AUDI RS6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
4F           e1*2001/116*0276*.. 426          265/35R20         12T; 51G; 52J            ab
                                                                                         e1*2001/116*0276*01;
                                                                                         nicht für Fz. m.
                                                                                         Keramikbremse; Kombi;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                         71K; 721; 73C; 74P;
                                                                                         76Z

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BENTLEY
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
Verkaufsbezeichnung:     BENTLEY CONTINENTAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
3W           e11*2001/116*0221*.. 412 - 449 275/35R20           11A; 22P; 53S            Continental Flying
                                                                                         Spur (bis Mj.2013);
                                                                                         Continental GT, I
                                                                                         Generation bis
                                                                                         Mj.2011; nicht Speed;
                                                                                         nicht Continental
                                                                                         Supersports;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SEAT, SEAT, S.A.
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 5P; 5PN
                                          140 Nm für Typ : 5FP
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
5PN          e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;              Altea 4 Freetrack;
                                                        24C; 24D; 5GA                    Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P
5PN            e9*2007/46*0012*..    77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;          Altea Freetrack;
                                                            24C; 24D; 5GA                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
5P           e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;             Altea 4 Freetrack;
                                                         24C; 24D; 5GA                   Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P
5P             e9*2001/116*0050*..   77 - 155 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 22Q;          Altea Freetrack;
                                                            24C; 24D; 5GA                Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 140 225/35R20 90           11A; 24J; 248            Allradantrieb;
                                         235/35R20 92           11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                         245/30R20 90           11A; 241; 246; 248       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 91           11A; 241; 246; 248       12A; 51A; 71K; 721;
                                         255/30R20 92           11A; 24C; 244            73C; 74D; 74P; 77E
                                         255/35R20 93           11A; 24C; 244

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : SKODA
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : NS
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 3T
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 140 Nm
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 92 - 140 235/45R20 96           11A; 26N                nicht Scout / Cross;
                                         245/40R20 99           11A; 26N                Allradantrieb;
                                         245/45R20 99           11A; 26J; 27I           Frontantrieb;
                                         255/40R20 97           11A; 245; 248; 26N; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/35R20 99      11A; 245; 248; 26N; 27I 73C; 74D; 74P; 77E
                                              275/35R20 98      11A; 24J; 248; 26N; 27I

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.. 88 - 206 235/35R20 92     11A; 246; 248; 26P;           ab
                                                            27P                           e11*2001/116*0326*32;
                                              245/35R20 91W 11A; 24J; 248; 26B;           Kombi; Limousine;
                                                            26N; 27H; 27P                 Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : AUV; 5N; AU
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Durchm. 25,6 mm,
                                          für Typ : 3d; 1K; 1T; 1KP; 3D; 1 KM; 16; 3C
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : AU; AUV; 1 KM; 1K; 1KP; 1T; 16; 3C; 3d; 3D; 5N
                                          140 Nm für Typ : 5N
Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
1 KM         e1*2007/46*0492*.. 63 - 228 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246;                Golf 7; Golf 7
1K           e1*2007/46*0490*..                        247; 26B; 26J; 27F;                Sportsvan; ab
                                                       54F; 56G                           e1*2007/46*0490*05;
                                                                                          nicht Golf Alltrack;
                                                                                          Kombilimousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          73C; 74D; 74P
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
AU           e1*2007/46*0623*.. 63 - 228 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246;               Golf 7; ab
                                                       247; 26B; 26J; 27F;               e1*2007/46*0623*01;
                                                       54F; 56G                          nicht Golf Alltrack;
                                                                                         e-Golf;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen  Auflagen
AUV          e1*2007/46*0627*.. 81 - 135 225/35R20 90  11A; 245; 248; 26P; Golf Alltrack;
                                                       27F                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74D; 74P
AUV          e1*2007/46*0627*.. 63 - 228 235/30R20 88W 11A; 241; 244; 246; Golf 7; ab
                                                       247; 26B; 26J; 27F; e1*2007/46*0627*01;
                                                       54F; 56G            Golf 7 Sportsvan;
                                                                           nicht Golf Alltrack;
                                                                           Kombilimousine;
                                                                           Allradantrieb;
                                                                           Frontantrieb;
                                                                           Mehrlenkerhinterachse;
                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                           73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
1KP          e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 235/30R20 88W 11A; 21B; 22F; 22L;             Nur Golf Plus 6; Ab
             e1*2007/46*0491*..                          24C; 244; 247; 5FE;             e1*2001/116*0304*14;
                                                         56G
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74P

Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88           11A; 24J; 24M; 26B;      Beetle (Schrägheck);
                                                                26N; 27B; 27H; 56G       Beetle Cabrio;
                                              235/35R20 88      11A; 24J; 24M; 26B;      Frontantrieb;
                                                                26N; 27B; 27H            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/30R20 90      11A; 24C; 244; 247;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                26B; 26J; 27B; 27H       729; 73C; 74P
                                              255/30R20 92      11A; 244; 247; 27B;
                                                                27F; 57F; 67V
                                              265/30R20 94      11A; 24D; 27B; 27F;
                                                                57F; 67J
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Verkaufsbezeichnung:     PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3C           e1*2001/116*0307*.. 110 - 176 245/35R20 95         11A; 245; 26B; 26N;      VW Passat Alltrack
                                                                27F                      (B8) ab Mj.2014;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74P
3C             e1*2001/116*0307*..   88 - 206 245/35R20 95      11A; 24J; 24M; 26B;      ab
                                                                26N; 27F                 e1*2001/116*0307*37;
                                                                                         VW Passat (B8) ab Mj.
                                                                                         2014; nicht Passat
                                                                                         Alltrack; Kombi;
                                                                                         Stufenheck;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/35R20 91         11A; 22I; 24J; 24M ohne R-Line; bis
             e1*2007/46*0487*..            255/35R20 93         11A; 21P; 22B; 24D;e1*2007/46*0487*14;
                                                                24J                bis
                                                                                   e1*2001/116*0450*23;
                                                                                   Allradantrieb;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   73C; 74D; 74P
5N             e1*2001/116*0450*.., 85 - 176 235/45R20 96  11A; 27H; 27I           ab
               e1*2007/46*0487*..            245/40R20 95  11A; 27B; 27H           e1*2001/116*0450*24;
                                             255/40R20 97  11A; 27B; 27F           mit R-Line; ab
                                             265/35R20 95  11A; 27B; 27F           e1*2007/46*0487*15;
                                             265/40R20 100 11A; 27B; 27F           Allradantrieb;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   73C; 74D; 74P
5N             e1*2001/116*0450*.., 85 - 176 235/45R20 96  11A; 24J; 248; 27H; 27I ab
               e1*2007/46*0487*..                                                  e1*2001/116*0450*24;
                                             245/40R20 95  11A; 24J; 248; 27B;     ohne R-Line; ab
                                                           27H                     e1*2007/46*0487*15;
                                             255/40R20 97  11A; 24J; 248; 27B;     Allradantrieb;
                                                           27F                     Frontantrieb;
                                             265/35R20 95  11A; 24C; 244; 247;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           27B; 27F                12A; 51A; 71K; 721;
                                             265/40R20 100 11A; 24C; 244; 247;     73C; 74D; 74P
                                                           27B; 27F
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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                                                                                                     Seite: 8 von 23
Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 235/35R20 92         11A; 22I                 mit R-Line; bis
             e1*2007/46*0487*..            245/35R20 91         11A; 22I                 e1*2007/46*0487*14;
                                                                                         bis
                                                                                         e1*2001/116*0450*23;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92         11A; 24C; 244; 26B;      ab
               e1*2007/46*0357*..                               26N; 27B; 27H            e1*2007/46*0357*14;
                                                                                         ab
                                                                                         e1*2001/116*0211*36;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         73C; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97         11A; 24J; 24M; 5IM       nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                      12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                          71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
       des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R20
                    Hinterachse:                        265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
MB8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
     Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
MB9) rEs ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Tragfähigkeit und die Montierbarkeit der
     Reifengröße auf der Radgröße am Fahrzeugtyp erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der
     Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
     mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        8V
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0607*..
        Handelsbez.:        AUDI A3, S3

        Variante(n):        Frontantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26P                        x = 350             y = 250                VA
              26B                        x = 400             y = 300                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26N                     x = 400       y = 400           8                VA
              26J                     x = 400       y = 400          20                VA
              27H                     x = 350       y = 350           8                HA
              27F                     x = 350       y = 350          20                HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                    Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                            Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         AUDI
        Fahrzeugtyp:        8J
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0369*..
        Handelsbez.:        TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

        Variante(n):        Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
              26B                         x = 350             y = 290               VA
              26P                         x = 330             y = 240               VA
              27U                          y = 40             y = 140               HA
              27V                          y = 40             y = 140               HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                      von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              26N                      x = 350       y = 290            8              VA
              26J                      x = 350       y = 290           30              VA
              27H                      x = 280       y = 350            8              HA
              27F                      x = 280       y = 350           21              HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         SKODA
        Fahrzeugtyp:        3T
        Genehm.Nr.:         e11*2001/116*0326*..
        Handelsbez.:        SUPERB

        Variante(n):        ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 310             y = 300                VA
              26P                        x = 260             y = 250                VA
              27P                        x = 300             y = 300                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 310       y = 300          23                VA
              26N                     x = 310       y = 300           8                VA
              27F                     x = 300       y = 300          23                HA
              27H                     x = 300       y = 300           8                HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                     Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                             Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         SKODA
        Fahrzeugtyp:        NS
        Genehm.Nr.:         e8*2007/46*0249*..
        Handelsbez.:        KODIAQ

        Variante(n):        Allradantrieb, Frontantrieb, nicht Scout / Cross

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                         von [mm]             bis [mm]
              27I                         x = 240             y = 200                HA
              27B                         x = 290             y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich                Aufweiten       Achse
                                      von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              26N                      x = 230       y = 160              8             VA
              26J                      x = 280       y = 210             34             VA
              27H                      x = 290       y = 250              8             HA
              27F                      x = 290       y = 250             23             HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         VW
        Fahrzeugtyp:        1T
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0211*..
        Handelsbez.:        TOURAN

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0211*36

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 200             y = 300                 VA
              26P                       x = 150             y = 250                 VA
              27U                       y = 100             y = 200                 HA
              27V                       y = 100             y = 200                 HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 200       y = 300         15                 VA
              26N                     x = 200       y = 300          8                 VA
              27F                     x = 250       y = 250         15                 HA
              27H                     x = 250       y = 250          8                 HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         VW
        Fahrzeugtyp:        5N
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0450*..
        Handelsbez.:        TIGUAN

        Variante(n):        ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              27B                        x = 300             y = 330                HA
              27I                        x = 250             y = 280                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich             Aufweiten         Achse
                                      von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              27H                      x = 300       y = 330           8               HA
              27F                      x = 300       y = 330          30               HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                   Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                           Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         VW
        Fahrzeugtyp:        16
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0539*..
        Handelsbez.:        JETTA, BEETLE

        Variante(n):        Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 300             y = 350                VA
              26P                        x = 250             y = 300                VA
              27B                        x = 350             y = 300                HA
              27I                        x = 300             y = 250                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Im Bereich              Aufweiten        Achse
                                      von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              26J                      x = 300       y = 350          18,5             VA
              26N                      x = 300       y = 350            8              VA
              27F                      x = 350       y = 300          26,5             HA
              27H                      x = 350       y = 300            8              HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                        Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         VW
        Fahrzeugtyp:        AUV
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0627*..
        Handelsbez.:        GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
              26B                     x = 260             y = 280                   VA
              26P                     x = 210             y = 230                   VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen               Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              26J                   x = 260       y = 280           10                 VA
              26N                   x = 260       y = 280            8                 VA
              27F                   y = 300       y = 320           30                 HA
              27H                   x = 300       y = 320            8                 HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                  Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                          Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         VW
        Fahrzeugtyp:        1T
        Genehm.Nr.:         e1*2007/46*0357*..
        Handelsbez.:        TOURAN

        Variante(n):        ab e1*2007/46*0357*14

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                Achse
                                        von [mm]             bis [mm]
              26B                        x = 200             y = 300                VA
              26P                        x = 150             y = 250                VA
              27U                        y = 100             y = 200                HA
              27V                        y = 100             y = 200                HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich             Aufweiten          Achse
                                     von [mm]      bis [mm]       um [mm]
              26J                     x = 200       y = 300          15                VA
              26N                     x = 200       y = 300           8                VA
              27F                     x = 250       y = 250          15                HA
              27H                     x = 250       y = 250           8                HA
Gutachten 366-0170-17-MURD
zur Erteilung der ABE 50470
zu V.1. ANLAGE: 1                                                 Radtyp: F820 9Jx20H2
Antragsteller: RVS S.r.l.                                         Stand: 18.05.2017
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Fahrzeug:

        Hersteller:         VW
        Fahrzeugtyp:        3C
        Genehm.Nr.:         e1*2001/116*0307*..
        Handelsbez.:        PASSAT

        Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                       von [mm]             bis [mm]
              26B                       x = 400             y = 300                 VA
              26P                       x = 370             y = 250                 VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                  Auflagen                 Im Bereich            Aufweiten           Achse
                                     von [mm]      bis [mm]      um [mm]
              26J                     x = 400       y = 300         15                 VA
              26N                     x = 400       y = 300          8                 VA
              27F                     x = 300       y = 400         30                 HA
              27H                     x = 300       y = 400          8                 HA
						
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