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							Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Fahrzeughersteller                       : AUDI, BENTLEY, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)     : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 112/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                 och     werkstoff       Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung       Kennzeichnung                  (mm)                    last      umf.      Fertig
              Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)      datum
A226090405112 A226 PCD 5x112 ET40 Ø66.6/Ø57.1                          57,1   Kunststoff     775     2280     02/20
666 57,1
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : AUDI
Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm,
                                           für Typ : GA; (Kugelbund)
Zubehör                                  : S17D30R13


Befestigungsteile                        : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm, für
                                           Typ : F3; 8U1; 4F1; 8J; GA; 4E; 8U; 4F
Zubehör                                  : S17D30R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm für Typ : 4E; 4F; 4F1; 8J
                                           140 Nm für Typ : GA
                                           165 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment; 8U erhöhtes
                                           Anzugsmoment; 8U1 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen       Auflagen zu Reifen              Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/35R20 95 11A; 21P                        Nur Allroad Quattro;
               e13*2007/46*1080*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
4F1            e13*2007/46*1080*..                                                       12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 188 245/30R20 90Y   11A; 22H; 24J; 24M;         Kombi; Limousine;
               e13*2007/46*1080*..                           5GA                         Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 213 255/30R20 92Y    11A; 21P; 22F; 24D;         Allradantrieb; Nicht
                                                             24J; 5GM                    Allroad Quattro;
                                      89 - 257 265/30R20 94Y 11A; 21B; 21N; 22F;         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24C; 24D; 5HI; 54A          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                         723; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74P
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
4F           e1*2001/116*0254*.. 320    265/30R20 94Y QBN; 11A; 21B; 22H;               Nur AUDI S6;
                                                      22Q; 24M; 5HI; 54A                Allradantrieb;
                                                                                        Limousine u. Kombi;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P
4F             e1*2001/116*0254*.., 89 - 213 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22F; 24D;          Kombi; Limousine;
               e13*2007/46*1080*..                         24J; 5GM                     Front- u.
4F1            e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/30R20 95Y  11A; 22H; 24J; 24M           Allradantrieb; Nicht
                                             265/30R20 94Y 11A; 21B; 21N; 22F;          Allroad Quattro;
                                                           24C; 24D; 5HI; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                        723; 729; 73C; 74A;
                                                                                        74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
4E           e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/35R20 95Y       5HR                      nicht für gepanzerte
                                 154 - 331 255/35R20 97Y       51J                      Fz;
                                           275/35R20           11A; 21B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               51G                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 235/35R20 92                                   erhöhtes
                                                                                        Anzugsmoment
8U1            e13*2007/46*1163*..                                                      165 Nm;
                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.., 118 - 184 245/30R20 90       11A; 21P; 22H; 22M;      bis
               e1*2001/116*0374*..                             22P; 24J; 24M            e1*2001/116*0369*16;
                                             255/30R20 92      11A; 21P; 22H; 22L;      Cabrio; Coupe;
                                                               22Q; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/35R20 90          11A; 241; 244            Allradantrieb;
                                         235/35R20 92          11A; 241; 244; 246       Frontantrieb;
                                         245/30R20 90          11A; 241; 244; 246       10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 91          11A; 241; 244; 246       12A; 51A; 71K; 723;
                                         255/30R20 92          11A; 24C; 244; 247       73C; 74A; 74P
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
GA           e1*2007/46*1552*.. 221          225/35R20 90                               SQ2;
                                             235/35R20 92      11A; 24J; 248; 26P       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     Q3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen           Auflagen zu Reifen      Auflagen
F3           e1*2007/46*1900*..     110 - 169 235/45R20 96                             erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
                                             245/40R20 95      11A; 245                165 Nm; Q3 Sportback;
                                             245/45R20 99      11A; 245                Allradantrieb;
                                             255/40R20 97      11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P; 740
F3             e1*2007/46*1900*..   110 - 169 235/45R20 96                             erhöhtes
                                                                                       Anzugsmoment
                                             245/40R20 95                              165 Nm; Q3;
                                             245/45R20 99                              Allradantrieb;
                                             255/40R20 97      11A; 24J; 248           Frontantrieb;
                                             265/35R20 95      11A; 24J; 248; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                             265/40R20 100     11A; 24J; 248; 26P; 27I 73C; 74A; 74P; 740

Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/35R20 90  11A; 26B; 26N                  ab
                                           245/30R20 90  11A; 245; 248; 26B;            e1*2001/116*0369*17;
                                                         26J; 27H; 27U                  Allradantrieb;
                                           255/30R20 92Y 11A; 245; 248; 26B;            Frontantrieb; TT; TTS;
                                                         26J; 27H; 27U                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B;            12A; 51A; 71K; 723;
                                                         26J; 27H; 27V                  73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : BENTLEY
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                : S17D30R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 150 Nm
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                  Seite: 4 von 24
Verkaufsbezeichnung:     BENTLEY CONTINENTAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
3W           e11*2001/116*0221*.. 412 - 449 275/35R20          51G                      Continental Flying
                                                                                        Spur (bis Mj.2013);
                                                                                        Continental GT, I
                                                                                        Generation bis
                                                                                        Mj.2011; nicht Speed;
                                                                                        nicht Continental
                                                                                        Supersports;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SEAT, S.A.
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                : S17D30R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     ATECA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 225/35R20 90                                   Allradantrieb;
                                         235/35R20 92          11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                         245/30R20 90          11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R20 91          11A; 24J; 248            12A; 51A; 71K; 723;
                                         255/30R20 92          11A; 24J; 248            73C; 74A; 74P
                                         255/35R20 93          11A; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 140 235/45R20 96                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/40R20 99                                 12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : SKODA
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                : S17D30R13
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : NX
                                         140 Nm für Typ : NS; NU; 3T
Verkaufsbezeichnung:     KAROQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NU           e8*2007/46*0272*.. 85 - 140 225/35R20 90          11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/35R20 92          11A; 241; 244; 246       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KODIAQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NS           e8*2007/46*0249*.. 85 - 176 235/45R20 96                                   Allradantrieb;
                                         245/40R20 99                                   Frontantrieb;
                                         265/35R20 99          11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NX           e8*2007/46*0355*.. 85 - 110 225/35R20 90          11A; 245; 248; 26B;      nicht Octavia Scout;
                                                               26N                      Kombilimousine;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SUPERB
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
3T           e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 235/35R20 92       11A; 248; 26P; 27P       ab
               e8*2007/46*0317*..
                                                                                        e11*2001/116*0326*32;
                                                                                        Kombi; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                      : Kugelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Durchm. 26 mm
Zubehör                                : S17D30R13


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 120 Nm für Typ : 1T; 16; 3d; 3D
                                         140 Nm für Typ : A1; 5N
                                         140 Nm ( ab *0487*NT15 bzw. *0450*NT24 ) für Typ : 5N
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
16           e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 235/30R20 88          11A; 24J; 248; 26P;      Beetle (Schrägheck);
                                                               27B; 56G                 Beetle Cabrio;
                                              255/30R20 92     11A; 244; 247; 27B;      Frontantrieb;
                                                               27H; 57F; 67V            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R20 94     11A; 244; 247; 27B;      12A; 51A; 71K; 723;
                                                               27F; 57F; 67J            729; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
5N           e1*2007/46*0487*.. 85 - 176 235/45R20 96          11A; 27I                mit R-Line; ab
                                         245/40R20 95          11A; 27H; 27I           e1*2007/46*0487*15;
                                         255/40R20 97          11A; 27H; 27I           Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P
5N             e1*2007/46*0487*..    85 - 176 235/45R20 96     11A; 27I                ohne R-Line; ab
                                              245/40R20 95     11A; 27H; 27I           e1*2007/46*0487*15;
                                              255/40R20 97     11A; 24J; 248; 27H; 27I Allradantrieb;
                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 110 - 176 235/45R20 96        11A; 27I               mit R-Line; Allspace;
                                           245/40R20 95        11A; 27H; 27I          ab
                                           255/40R20 97        11A; 27H; 27I          e1*2001/116*0450*31;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P
5N             e1*2001/116*0450*..   110 - 176 235/45R20 100V 11A; 27I                ohne R-Line; Allspace;
                                               245/40R20 99W 11A; 27H; 27I            ab
                                               255/40R20 101 11A; 24J; 248; 27H; 27I e1*2001/116*0450*31;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P
5N             e1*2001/116*0450*..   85 - 176 235/45R20 96    11A; 27I                ab
                                               245/40R20 95   11A; 27H; 27I           e1*2001/116*0450*24;
                                               255/40R20 97   11A; 24J; 248; 27H; 27I ohne R-Line; nicht
                                                                                      Allspace;
                                                                                      Allradantrieb;
                                                                                      Frontantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                      73C; 74A; 74P
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Verkaufsbezeichnung:     TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
5N           e1*2001/116*0450*.. 85 - 176 235/45R20 96         11A; 27I                 ab
                                          245/40R20 95         11A; 27H; 27I            e1*2001/116*0450*24;
                                          255/40R20 97         11A; 27H; 27I            mit R-Line; nicht
                                                                                        Allspace;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1T           e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/35R20 92        11A; 241; 244; 246;      ab
               e1*2007/46*0357*..                              26B; 27B                 e1*2007/46*0357*14;
                                                                                        ab
                                                                                        e1*2001/116*0211*36;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74A; 74P; MBD

Verkaufsbezeichnung:     T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
A1           e13*2007/46*1845*.. 85 - 110 225/35R20 90         11A; 245; 248; 26P      Frontantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P
A1             e13*2007/46*1845*..    110 - 221 225/35R20 90   11A; 245; 248; 26P; 27I Allradantrieb;
                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                       73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     VW PHAETON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
3d           DE*2007/46*0452*.., 177 - 246 255/35R20 97        11A; 24J; 5IM            nicht V10 Diesel;
               e1*2007/46*0452*..                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
3D             e1*2001/116*0189*..,                                                     12A; 51A; 533; 573;
               e1*98/14*0189*..                                                         71K; 723; 729; 73C;
                                                                                        74A; 74P; 76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 8 von 24
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
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241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
     Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug"
     am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1460kg.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/30R20
                    Hinterachse:                        255/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 12 von 24
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
QBN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an Fahrzeugausführungen mit einer zulässigen Achslast von
     mehr als 1340 kg nicht zulässig; die zulässige Vorderachslast ist von 1350 kg auf 1340 kg zu ändern.
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    GA
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1552*..
       Handelsbez.:    Q2, SQ2

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 210            y = 230                   VA
             26P                     x = 260            y = 280                   VA
             27B                     x = 230            y = 210                   HA
             27I                     x = 280            y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 260       y = 280            8                VA
             27F                   x = 280       y = 260           20                HA
             27H                   x = 280       y = 260            8                HA
             26J                   x = 260       y = 280           15                VA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    F3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1900*..
       Handelsbez.:    Q3

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 250                   VA
             26P                     x = 250            y = 250                   VA
             27B                     x = 250            y = 300                   HA
             27I                     x = 200            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 250           30                VA
             26N                   x = 300       y = 250            8                VA
             27F                   x = 250       y = 300           30                HA
             27H                   x = 250       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 15 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     AUDI
       Fahrzeugtyp:    8J
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0369*..
       Handelsbez.:    TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 350             y = 290                  VA
             26P                     x = 330             y = 240                  VA
             27U                      y = 40             y = 140                  HA
             27V                      y = 40             y = 140                  HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26N                   x = 350       y = 290            8                VA
             26J                   x = 350       y = 290           30                VA
             27H                   x = 280       y = 350            8                HA
             27F                   x = 280       y = 350           21                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 16 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e11*2001/116*0326*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0326*32, Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 310            y = 300                   VA
             26P                     x = 260            y = 250                   VA
             27P                     x = 300            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300           23                VA
             26N                   x = 310       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 300           23                HA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    NX
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0355*..
       Handelsbez.:    SKODA OCTAVIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 240                   VA
             26P                     x = 250            y = 190                   VA
             27B                     x = 280            y = 270                   HA
             27I                     x = 230            y = 220                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 240           20                VA
             26N                   x = 300       y = 240            8                VA
             27H                   y = 280       y = 270            8                HA
             27F                   y = 280       y = 270           10                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 18 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     SKODA
       Fahrzeugtyp:    3T
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0317*..
       Handelsbez.:    SUPERB

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 310            y = 300                   VA
             26P                     x = 260            y = 250                   VA
             27P                     x = 300            y = 300                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 310       y = 300           23                VA
             26N                   x = 310       y = 300            8                VA
             27F                   x = 300       y = 300           23                HA
             27H                   x = 300       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 19 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    A1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1845*..
       Handelsbez.:    T-ROC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             27B                     x = 270            y = 300                   HA
             27I                     x = 220            y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           25                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 300           20                HA
             27H                   x = 270       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 20 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0357*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0357*14

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 200            y = 300                   VA
             26P                     x = 150            y = 250                   VA
             27U                     y = 100            y = 200                   HA
             27V                     y = 100            y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300           15                VA
             26N                   x = 200       y = 300            8                VA
             27F                   x = 250       y = 250           15                HA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 21 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    5N
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0450*..
       Handelsbez.:    TIGUAN, TIGUAN ALLSPACE

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             27B                     x = 300            y = 330                   HA
             27I                     x = 250            y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330            8                HA
             27F                   x = 300       y = 330           30                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    A1
       Genehm.Nr.:     e13*2007/46*1845*..
       Handelsbez.:    T-ROC

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 250            y = 250                   VA
             26P                     x = 200            y = 200                   VA
             27B                     x = 270            y = 300                   HA
             27I                     x = 220            y = 260                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 250       y = 250           25                VA
             26N                   x = 250       y = 250            8                VA
             27F                   x = 270       y = 300           15                HA
             27H                   x = 270       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                 Seite: 23 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    16
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0539*..
       Handelsbez.:    JETTA, BEETLE

       Variante(n):    Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 300            y = 350                   VA
             26P                     x = 250            y = 300                   VA
             27B                     x = 350            y = 300                   HA
             27I                     x = 300            y = 250                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 300       y = 350          18,5               VA
             26N                   x = 300       y = 350            8                VA
             27F                   x = 350       y = 300          26,5               HA
             27H                   x = 350       y = 300            8                HA
Gutachten 20-00148-CX-GBM-00
zur Erteilung der ABE 53210
zu V.1. ANLAGE: 3                                               Radtyp: A226
Antragsteller: ARCASTING SRL                                    Stand: 14.04.2020
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                                                                                                 Seite: 24 von 24

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    1T
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0211*..
       Handelsbez.:    TOURAN

       Variante(n):    ab e1*2001/116*0211*36

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 200            y = 300                   VA
             26P                     x = 150            y = 250                   VA
             27U                     y = 100            y = 200                   HA
             27V                     y = 100            y = 200                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich              Aufweiten          Achse
                                  von [mm]      bis [mm]        um [mm]
             26J                   x = 200       y = 300           15                VA
             26N                   x = 200       y = 300            8                VA
             27F                   x = 250       y = 250           15                HA
             27H                   x = 250       y = 250            8                HA
						
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